ZitatOriginal geschrieben von Spooky
Angerufen und gesagt, dass da was mit der Rechnung nicht stimmen kann usw.... Sie sagte am Telefon, dass es überprüft wird und eine Woche später kam ein Brief, in dem die Erstattung angekündigt wurde.
Also man muss es nicht bezahlen!!!
da haste aber Glück gehabt!
Denn seit kurzem wird ne bestimmte Klausel in den AGBs zu den ISDN Anschlüssen ausgenutzt, die vorher nicht ausgenutzt wurde.
Bei Bereitstellung von ISDN ist IMMER wenn ein Techniker vor Ort kommt, die Anfahrt und die Arbeitszeit zu berechnen, egal ob er VOR oder HINTER der Monopol-TAE was macht.
Dürfte seit etwa Dezember 2003 so durchgeführt werden, hat mich auch ein bissl gewundert als ich die Info bekam, aber man muss es ja nicht verstehen, wär ja ganz neu ![]()
CU
Dennis
