Für mich gibt es zwei Punkte: Die Justizabläufe müssen digitalisiert werden, die Abläufe müssen ganz klare Fristen kriegen. Ein Gutachter kriegt maximal zwei Monate Zeit. Ein Prozess darf maximal sechs Monate dauern nach einer Anklage.
Technische Dienstleister wie Sekretärinnen, Stenotypisten, Dolmetscher etc. haben feste Fristen einzuhalten. Wenn es Krankenstände gibt, werde externe Dienstleister eingesetzt. Keine Beamten mehr, arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Arbeitsverweigerung oder Bummelstreik.
Zweitens:
Ein Gutachten über den psychischen Zustand eines Menschen darf niemals nach Aktenlage erstellt werden. Mindestens zwei unterschiedliche Gutachter.
Außerdem kann man wohl erwarten, daß es nach einer Einweisung gesetzlich geregelte Fristen gibt, die nach den Akten erstellte Einschätzungen jedes Jahr oder alle zwei Jahre evaluieren!
Dies muß absolute Bedingung sein. Sicherheitsverwahrte haben auch Überprüfungsfristen. Diejenigen, die unbescholten, aber angeblich "verrückt" sind, haben keine. Sie werden weggesperrt und vermodern irgendwo. Das kann doch nicht sein!
skater.