Beiträge von boozie

    Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    [list=1]
    [*]Kann man sich trotz der web.de Prämie noch zusätzlich werben lassen?[/list=1]


    Ja, ging in 11/06 problemlos, wie bereits geposted :)

    Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    [list=1]
    [*]Wie schaut es mit der "1€-Aktion" aus? Gilt sie trotzdem? Oder doch nicht? Oder hängt es von der Anmeldeprozedur ab (wie bereits im Thread beschrieben)?[/list=1]


    Keine Ahnung :)

    Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    [list=1]
    [*]Sind die Kontokonditionen sonst in irgendeiner Form negativ betroffen durch die Anmeldung über web.de? (ich möchte das Konto auch tatsächlich nutzen)
    [/list=1]


    Nicht das ich wüsste, mir ist nichts derartiges aufgefallen, da ich ein Studentenkonto eröffnete habe kann ich nichts zur 1€ Aktion sagen.

    Re: 200-GByte-Festplatte für 50 Euro - Alternate


    Sry für OT, aber


    Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Ich habe mir eine für ne DBox gekauft,....]


    ich wüsste gerne, wie du eine Festplatte an der DBox verwenden willst, habe ich da etwa neue Möglichkeiten nicht mitbekommen? :)

    Zitat

    Original geschrieben von xlephant
    Aber Achtung beim 1300er ist nur der kleine Akku drin. Reicht höchstens für 1,5h Laufzeit. Ansonsten schönes Angebot!


    Bei dem ersten hier geposteten Angebot konnte man noch für knapp 1€ Aufpreis den größeren Akku bestellen, was natürlich immer empfehlenswert wäre. Vielleicht lässt sich über die Bestellhotline ja auch bei dem aktuellen Angebot was machen.

    Meint ihr wirklich folgendes würde funktionieren?


    Person A wird jetzt "Clubmitglied", wirbt Person B und bekommt dafür die Kaffemaschine, kauft von dem 50€ Gutschein 4 Bücher und kündigt.
    Person B kauft in einer Filiale 4 kleine Produkte (Stifte, Postkarten, etc.) und kündigt ebenfalls.


    Kosten: Vielleicht 5€ für 4x Schnickschnack im Laden
    Nutzen: 50€_Gutschein und Kaffemaschine im Wert von ca. 110€


    Wäre ja fast eine Überlegung wert ;)

    Zitat

    Original geschrieben von michir
    So ganz richtig ist das nun nicht. Auch ein privater Verkäufer hat grundsätzlich erst einmal die gleichen Pflichten wie ein gewerblicher Verkäufer. Er hat allerdings im Gegensatz zu diesem das Recht, eine Gewährlistung (oder Mängelhaftung) auszuschließen, muss dies jedoch wirksam tun. Siehe auch folgende links:


    Vor allem aber gilt:
    Das sich jemand "Privatverkäufer" nennt bedeutet nicht, dass er nicht als gewerblich Handelnder (=Unternehmer nach § 14 BGB) einzustufen ist.
    Dabei geht es vielmehr um die Menge der verkauften Waren und eine Gewinnerzielungsabsicht.Die handels- und steuerrechtliche Stellung des Verkäufers ist dabei absolut unerheblich.
    Ich erinnere mich da an ein Urteil von vor ein paar Jahren, wo jemand bereits bei knapp 150 Verkäufen von verschiedenen gebrauchten Dingen seines Haushalts als gewerblich eingestuft wurde, einen guten Artikel zum Thema mit aktueller Rechtsprechung findet man z.B. hier.
    In dem vorliegenden Fall denke ich, dass man durchaus von einem gewerblichen Handel mit allen daraus resultierenden Pflichten ausgehen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Mich würde noch immer interesssieren:
    Frage:


    Kann man Zelfi-SMS über die o2-Surf&Email-Flat laufen lassen?


    :D


    Kann man!
    Dazu muss man das Programm entweder selbst patchen, oder man lädt die gepatchete Version z.B. von hier .
    Funzt bei mir seit fast 2 Monaten mit Ausnahme der 2-tägigen Pause einwandfrei :D