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Für deine Frage hättest du dich wahrscheinlich besser in einem Fachforum (z.B. airliners.de oder vielfliegerforum.de) angemeldet.
Leider sind Reiseverträge vom grundsätzlichen Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgenommen.
Es bliebe dir aber ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB.
Aber bevor das alles relevant wird: Was sagt denn die Airline/das Reisebüro dazu?
Der erste Schritt wäre doch einfach mal die Kundenhotline anzurufen, von dem Mißgeschick zu berichten und um Hilfe zu bitten.
Viel Glück!
edit:
Da war jemand schneller (Quindan) und ausführlicher (Timeslot) und ich beginne zu verstehen warum er/sie sich für diese Frage hier angemeldet hat, ich kenne zumindest kein Forum in dem es innerhalb von 10min solche Antworten gegeben hätte ![]()
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