Beiträge von Lord Mountdrago

    Der Punkt ist aber doch , dass Quam gar keinen Grund hat, um außerordentlich zu kündigen. Deshalb lassen sie uns das ja machen.


    Was die Frage nach der Notwendigkeit einer Kündigung angeht:
    Falls der Vertrag beendet werden soll, ist eine Kündigung noch erforderlich. Da Quam dies offensichtlich nicht vorhat ) so jedenfalls die Hotline), müssten wir das dann wohl machen.


    Die geht auch unproblematisch durch, einen Kündigungsgrund haben wir ja. Fristsetzung und Ablehnungsandrohung brauchen wir auch nicht mehr. Zum einen weil es sie nicht mehr gibt, zum anderen weil ohnehin Leistungsbereitschaft versagt wurde, da brauchte man noch nie eine Frist.


    Also - Vertrag beenden: Kündigen!


    Gruß
    Mountdrago

    Startguthaben


    Ich hatte auch schon einmal wegen des Startguthabens nachgefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass es auf einmal der Rechnung gutgeschrieben und mit den jeweiligen Rechnungsendbeträgen verrechnet wird.


    Das bedeutet zunächst einmal, dass die Anschlussgebühr durch das Startguthaben wegfällt und dann noch ca. € 25,- zum Telefonieren oder - falls es eine Schubkadenkarte ist - für später anfallende Grundgebühren verwendet werden kann.


    Nagel mich aber bitte nicht fest. Dies wurde mir aber mitgeteilt (Habe übrigens selbst bestellt - ein OT 715).


    Gruß
    Mountdrago

    Es sollte noch einmal gekündigt werden


    Ich denke, wenn Du den Vertrag loswerden willst, muss noch einmal gekündigt werden. . Die angekündigte Nichtleistung begründet dabei Dein Kündigungsrecht. Hierzu brauchst Du auch keine Frist zu setzen, das gibt es nämlich nicht mehr. Einfach ein Schreiben aufsetzen und unter Hinweis auf die in Aussicht gestellte Nichtleistung kündigen.


    Allerdings verstehe ich Quam nicht.


    Die warten jetzt ab und sehen, wer kündigt und wer nicht. Das allerdings keinerlei Auswirkungen auf Dein Recht, die Grundgebühr nicht zu zahlen. Diese These will ich erst gar nicht einstellen.


    Ich finde nur, dass dies kein ordentliches Geschäftsgebahren ist. So sollte man nicht mit seinen Kunden umgehen.


    Gruß

    Kein Kündigungsschreiben


    Ich habe auch meine Schreiben bekommen und mich danach noch einmal mit der Hotline in Verbindung gesetzt.


    Das vermeintliche Kündigungsschreiben ist kein Kündigungsschreiben !
    Stattdessen ist es lediglich die Ankündigung, die Dienste nicht mehr zu erbringen. Über eine weite Auslegung mag man da vielleicht auch eine Kündigung hineininterpretieren. Ich denke aber, dass Quam wartet, dass wir kündigen.


    Das finde ich äußerst peinlich und feige.


    Dazu kommt, dass meine Schufa sicherlich nicht gelöscht wird, sollte ich den Vertrag jetzt so belassen, obwohl Quam den Dienst nicht mehr erbringt.


    Was ist das eigentlich für ein Haufen? :flop:


    Gruß
    Mountdrago

    Doch, da gibt es eine. Beim letzten Mal habe ich diese Nummer angerufen und dann nach Sprachmenü die "gewünschte Nummer" eingegeben und danach eine Mitteilung bekommen, ob diese noch frei ist oder nicht.


    Wäre nett, falls jemand diese posten würde.


    Falls das nicht geht aufgrund der Board-Regeln, vielleicht per PN oder Mail?


    Danke
    Mountdrago

    Hallo,


    kann mir einer vielleicht die Nummer bei E-Plus mitteilen, die ich wählen muss, um nachzuschauen, ob meine "Wunschrufnummer" bereits vergeben ist?


    Ich habe sie leider vergessen. Beim letzten Mal hatte es gut geklappt.


    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.


    Herzlichen Dank im Voraus.


    Gruß
    Mountdrago

    Hallo,


    kann mir vielleicht einer die Frage beantworten, ob das derzeit bei Debitel angebotene Startguthaben in Höhe von € 50,- (EPlus-Verträge) nur auf Gesprächs- oder auch auf Grundgebühren angerechnet werden kann, wann es verfällt und ob es monatlich aufgeteilt wird?


    Wäre über eine kurzfristige Antwort dankbar, da es ja derzeit recht gute Angebote bei debitel in Verbindung mit EPlus gibt.


    Herzlichen Dank


    Beste Grüße
    Mountdrago

    Das Scoring ist mittlerweile schon Gegenstand eines Prozesses vor dem Amtsgericht Hamburg gewesen. Da hat die Schufa allerdings anerkannt, so dass quasi nicht gerichtlich darüber entschieden wurde, dass das Scoring in der derzeit aktuellen Form rechtswidrig wäre.


    Allerdings hat die Schufa meines Erachtens mittlerweile den Einfluss der Eigenauskunft auf den Score abgeschafft. Eine Eigenauskunft hat daher nunmehr keinen Einfluss mehr.


    Jedenfalls sollte das so sein - ob es auch so ist? ... Wer weiß?

    OK,


    aber: die Konditionen sind doch nicht anders als bei einem anderen stinknormalen Vertrag auch.


    Das meine ich mit: Wo ist der Vorteil. Zu einem anderen Netzbetreiber kann ich doch auch ohne dieses "tolle" Angebot gehen ( und werde dies am 16.11. auch tun müssen ).


    Mir geht es auch gar nicht darum, etwas "Schönes" abzugreifen. Ich ging nur davon aus, dass die Strapazen sich irgendwie für mich auszahlen würden - falsch gedacht!