Beiträge von Lord Mountdrago

    Ich bin seit Anfang 2001 Kunde bei E-Plus und habe bzw. hatte auch schon andere Nertzbetreiber.


    E-Plus hat sehr gute Konditionen, hervorragende Sprachqualität und eine gute Hotline.


    ABER: Wenn der Empfang nicht da ist, bringen die besten Tarife nichts!
    Ich habe leider (in Hamburg) immer mal wieder Empfangsschwierigkeiten, vor allen Dingen in Gebäuden, wo andere D-Netze noch immer telefonieren können. Das ist ein großes Manko, welches mich langfristig wohl wieder zu D2 oder D1 wechseln lassen.


    Falls bei Dir aber der Empfang kein Problem sein sollte, ist E-Plus ganz klar eine Empfehlung wert!


    Gruß

    Kündigung


    Moin:


    Miete ist wiederum ein Sonderproblem, dafür gibt es Sonderregelungen. Ich denke aber schon, dass ich meinen Vertrag kündigen darf, wenn sich der Vermieter tatsächlich ändert. Wenn sich die Hausverwaltung ändert natürlich nicht, denn die Hausverwaltung ist ja gerade nicht mein Vertragspartner.


    Fraglich ist in einem solchen Fall ohnehin meistens nur, ob der Vermieter kündigen darf. Und da sagt das BGB: "Kauf bricht nicht Miete".


    Soviel dazu.


    Gruß
    Mountdrago

    Kündigungsrecht


    Sorry, dass ich jetzt auch noch einmal in das "Sonder"-Kündigungsrecht-Horn blase, aber - falls die Kunden "verkauft" werden sollten, so wird doch wohl zu unterscheiden sein.


    Wird gesamt Group 3G GmbH (oder wie der Quam-BEtreiber heisst) an einen Konkurrenten verkauft, so dürfte sich - vorausgesetzt die Tarife bleiben gleich - kein Kündigungsrecht ergeben. Es sei denn, man erkennt diesen "change of control" ggf. als Wechsel des Gläubigers an.


    Sollte der Kunde aber an einen anderen Dienstleister "weitergereicht" werden - d.h. beisp. E-Plus tritt in meinen Vertrag als neuer Dienstleister ein, so ist es ziemlich schnurz, ob die Tarife gleich bleiben oder nicht. Denn einen neuen Gläubiger muss ich in keinem Fall hinnehmen. Einzige Ausnahme: in den AGB ist bereits eine solche Regelung enthalten - dann müsste der Übernehmende aber wohl auch schon relativ konkret benannt worden sein - ich habe mal gecheckt: Fehlanzeige! Daher wäre eine Änderungskündigung (seitens des neuen Anbieters eigentlich) erforderlich, um die Kunden auf den neuen Anbieter zu überführen.


    Also - es dürfte darauf ankommen, ob ich verkauft oder weitergereicht werde. Im ersten Fall könnte sich ein Sonderkündigungsrecht ergeben (Tarife und/oder change of control), im zweiten Fall dürfte ein Kündigungsrecht (nix "Sonder-", sondern normales BGB) stets möglich sein.


    So jedenfalls meine Einschätzung.


    Gruß
    Mountdrago

    Kann mir vielleicht einmal jemand erklären, was das Teil eigentlich bewirkt?


    Ìst es ein Gerät, um die Muskeln zu trainieren oder wofür ist das Ding gut?


    Danke für etwaige Antworten schein einmal im Voraus.


    Gruß,
    Mountdrago

    Grüne Version


    Hat eigentlich irgendjemand mal die grüne Version des R380s gesehen oder nennt diese sein eigen?


    Ich finde immer nur die blaue Version, leider, denn die grüne Variante ist meines Erachtens sehr viel schöner.


    Vielleicht weiß auch jemand, wo man die grüne Version günstig erhalten kann.


    Danke.


    Gruß
    Lord Mountdrago