Beiträge von chicobonito

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    Original geschrieben von schwedenfan
    Ich weiß gar nicht, warum das Thema "Moral" hier so eine große Rolle spielt.
    Wenn in den AGB des NB drin steht, "ich versichere, mich nicht im Insolvenzverfahren zu befinden", dann ist das Täuschung.
    Basta.
    Und das hat nichts damit zu tun, ob ich irgendjemandem einen Handyvertrag "gönne". Mit Moral hat das überhaupt nichts zu tun, also hört ihr erstmal auf, von Moralaposteln zu reden. :)

    Ich habe weder behauptet, dass eine solche Meinung etwas mit Moral zu tun hat, noch habe ich damit Leute angesprochen die eine evtl. Täuschung sehen. :) Im übrigen steht das nicht in den AGB´s, sondern lediglich das mobilcom in diesem Fall kündigen kann. Habe nirgends gelesen, dass man den Vertrag garnicht erst eingehen darf. Basta ;)

    Du kannst jeden Browser nutzen der funktioniert und runterladen was und soviel du lustig bist. Ebenfalls kannst du jedes aufs Internet zugreifende Programm nutzen welches sich auf den Proxy samt Port 80 einstellen lässt. Extrakosten können dir nicht enstehen wenn der web-Zugangspunkt nicht vorhanden ist. Da gibt es nur "funktioniert kostenlos" und "funktioniert nicht". ;) Man kann ebenso bequem über das erlaubte hinausgehen und mittes Exchange Account und Windows Mobile Handy seine vorhandene Mailadresse nutzen, mittels Software a la QIP kann ICQ genutzt werden und mit entsprechenden Einstellungen sogar per Notebook/PC gesurft werden. ;)

    Um Buchstabenfetischismus auf Opelkennzeichen und auf darauf befindliche Initialen die in Verbindung mit der magischen Zahl 8 irgendeine emotional tiefgründige Beziehung zur Festnetznummer im Elternhaus haben, welche der Handynummer stark ähnelt und aufgrund dessen diverse Opels um 47 Ecken etwas mit beliebten Vorwahlen zu tun haben. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Daher meine ich, mit meinen Beiträgen lediglich an Verstand und Vernunft zu appellieren.

    Völlig in Ordnung aber genau dieses sollte man, wenn überhaupt, ebenfalls mit Verstand und Vernunft tun, was einige nicht können. Aber da wir die Hintergründe nicht kennen, besteht auch kein Bedarf zu appelieren, da ein Vertrag nicht generell unvernünftig sein muss. ;) Und Hintergründe dazu braucht der TE auch nicht nennen, da diese nicht das Thema sind. Es geht hier lediglich um das zurückverlangen der Handys aufgrund dieser Kündigung. Und nicht um die Frage ob jemand im Inso Verträge abschließen sollte.


    Dies ist auch nicht der erste Thread bei dem einige Leute bei den Worten "Inso" und "Handyvertrag" in einem Beitrag die Keule rausholen. Ich würde sebst auch niemanden mit solchen Problemen Verträge empfehlen (bin ohnehin kein Fan davon, nutze selber Prepaid) und sicherheitahalber abraten wenns keinen vernünftigen Grund dafür gibt. An Verstand und Vernunft kann ich erst appelieren wenn ich die Person und sein Verhalten kenne und davon ausgehen kann, dass dies höchstwahrscheinlich böse endet. ;)


    Um nicht völlig OT zu bleiben mal etwas zum Thema:


    Es liegen doch zwei Verträge vor. Ein Dienstleistungsvertrag und ein Kaufvertrag. Gekündigt würde zurecht der Dienstleistungsvertrag. Wäre die Frage warum dies auch den Kaufvertrag nichtig machen sollte. Drehen wir den Spieß mal um: Wenn ich aufgrund mehrerer Reparaturen schlussendlich den Kaufvertrag rückgängig machen würde, bliebe der Dienstleistungsvertrag bestehen, der Anbieter würde mich eben über die voneinander unabhängigen Verträge aufklären. Dies Problem haben wir alle hier schon zur Genüge gelesen oder erlebt. Demnach dürfte mobilcom doch eigentlich kein Recht haben die Geräte zurückzufordern.


    Denkbar wäre für mich allenfals dem Vertragsnehmer zu beschuldigen, vorsätzlich gegen die AGB´s verstoßen zu haben, in der Hoffnung auf diese Kündigung und mit dem Ziel sich mit der Hardware zu bereichern. Aber das wäre auch erstmal zu beweisen. Würde mobilcom erstmal damit freundlich und sachlich konfrontieren und die Reaktion abwarten. Ob man es wirklich wegen zwei Handys (für die man nichtmal etwas bezahlte) auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sollte wäre dann evtl. die nächste Frage.