Beiträge von chicobonito

    Exakt. Ein gewisser erhöhter Prozentsatz von Schuldnern. Aber berechtigt diese Tatsache dazu, jeden Schuldner mit diesen gleichzustellen und hier so anzugehen? Selbst wenn es zwei Verträge sind, kennt niemand den Grund, weiss niemand was sie kosten, inwiefern er sich diese leisten kann oder eben nicht und ob sie bezahlt werden oder eben auch nicht. Also hat auch niemand ihn schon im vorraus zu verurteilen oder ihm zu unterstellen Mist zu bauen. Ich kenne selbst zwei Verschuldete, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Bei einer Person wäre es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ein Mobilfunkvertrag nicht bezahlt werden würde. Eher wird einfach der nächste abgeschlossen... Bei der anderen hingegen hätte ich auch bei 3 Verträgen nicht die geringsten Bedenken, das auch nur einer wegen Zahlungsverzug gekündigt werden könnte.


    Nicht alle Schuldner sind dumm, böse, können nicht mit Geld umgehen und bauen nur Mist. Ebenso wie nicht jeder Hartz4-Bezieher zu faul zum arbeiten ist.


    Nun, wenn die Schufa gerade nicht verfügbar ist, hat man die Möglichkeit den Vertrag später zu schalten oder eben auf Prüfung zu verzichten. Muss jeder NB selbst entscheiden ob und wie er prüft. Für die Prüfung und die Entscheidung eine Geschäftsbeziehung eingehen zu wollen oder nicht ist allein mobilcom selbst verantwortlich. Für mich stellt sich auch nicht die Frage nach "Schuld". Verträge sowie AGB´s sind nunmal dazu da um eine Geschäftsbeziehung zu regeln. Die Gründe aufgrund dessen mobilcom kündigen könnte sind dort klar geregelt. Wenn jemand nirgends gegen diese verstösst und den NB auch nicht getäuscht hat sehe ich zumindest keinen Kündigungsgrund. Aber letztlich können wir dies nicht wirklich beurteilen. ;) Wenn die Kündigung hingegen doch rechtens ist, bleibt jedoch (und dies ist das eigentliche Thema) die Frage ob die Handys zurückverlangt werden können. Aufgrund der Tatsache, dass die NB´s selbst gern darauf bestehen, dass es sich um zwei völlig voneinander unabhängige Verträge (Dienstleistungsvertrag & Kaufvertrag) handelt, wüsste ich in diesem Fall auch nicht was der Kaufvertrag mit dem gekündigten Dienstleistungsvertrag zu tun hat.


    Jetzt kann ich wieder mit "Moral" anfangen, wonach er die Handy natürlich aus Anstand zurückgeben sollte wenn er durch die Kündigung ja den Wert garnicht bezahlt. Aber andererseits kann es auch nicht sein, dass die NB´s es sich immer zu ihren Gunsten so zurecht legen wie es gerade passt. Wenn bei Kündigung durch den NB nun der Kaufvertrag nichtig sein soll, sollte im Umkehrschluss auch der Dienstleistungsvertrag nichtig sein, wenn der Kunde den Kaufvertrag rückgängig macht. Entweder sind die Verträge gekoppelt oder nicht. Aber nicht mal so und mal anders wie es gerade passt. ;)


    Und ich sehe keinesfalls im Anbieter grundsätzlich den bösen und Schuldigen. Das dies bei weitem nicht immer der Fall ist, und Kunden genauso "schlimm" sind, zeigt mir allein schon öfters mal dieses Forum.

    Bevor ich mir irgendwelche passenden Handys suche, mit antiken Akkustikkoppler-Geräten, Gateways oder sonstwas rumhantiere und mir den Kopf mit dem Thema zerbreche, würd ich doch einfach nen Notebook samt Mobilscanner beschaffen und meine Faxe ganz einfach und elegant über nen Web-Faxdienst verschicken. ;) Dafür muss man nichtmal mehrere Hundert Euro für nen Plastikbomber in den Geizmarkt tragen, gibt z.B. wunderschöne, super erhaltene IBM-Thinkpads für deutlich unter nen "Hunni"...

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    Original geschrieben von saintsimon
    Wenn jemand mit seinem, in den allermeisten Fällen, begrenzten Budget zu Wirtschaften versteht, so ist das Geiz?

    Nee, Geiz wäre wenn jemand sich nicht gerade am Existenzminimum befindet, monatlich 1,30 Euro Umsatz generiert und aus Wirtschaftlichkeit vom 9cent Anbieter zum 8cent Anbieter wechselt und keine Gratis-SIM Aktion auslässt, um 1-2 Euro Startguthaben zu nutzen. Wobei er sich aber vorher erstmal erkundigt, ob die nicht auszahlbar sind. :D

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    Original geschrieben von bernbayer
    Du hast recht, das geht tatsächlich, hätte ich nicht gedacht. Dabei braucht man nicht mal unbedingt das von dir erwähnte Add-on. Es läßt sich auch unter "about:config" einrichten. Allerdings an der Bildschirmauflösung kann mann schon erkennen, das sich um keinen Handybrowser handelt.

    Klar über about:config gehts auch, aber ohne Switcher ist das switchen umständlich. ;) Dann erzählst Vodafone eben du hast nen Handy mit besonders großem Display :cool:

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    Original geschrieben von bibsurfer
    So, das war doch mal einen neutrale Antwort, oder?

    Hast du sehr schön gemacht. :D


    @ Johannes S.: Vollkommen richtig! Gut zusammengefasster Beitrag. Eine Neuverschuldung während des laufenden Inso-Verfahrens wäre aber dennoch kritisch, er würde seine Restschuldbefreiung riskieren (Stichwort Wohlverhaltenphase). Von Betrug kann nur ausgegangen werden, wenn der Schuldner einen Vertrag eingeht obwohl ihm vorher seine Zahlungsunfähigkeit bewusst war -> Eingehungsbetrug.
    Sicher ist das eigentliche Thema eine juristische Frage, jedoch finden es einige Leute "dreist" oder "unverschämt", dass ein Schuldner den "Luxus" eines Mobilfunkvertrages besitzt und unterstellen das dieser dann nicht bezahlt werden würde. Daher Moralapostel. (Man lese einige Postings auf Seite 2)

    Probier den Sherwood ruhig mal aus. Hab selber seit 8 Jahren so einen (allerdings nicht von Conrad) und bin immernoch zufrieden. Ist auch kein Problem damit mal "Krach zu machen". Hat sich dabei auch noch nie abgeschaltet oder sonstwelche Beschwerden gehabt. Und das Ding läuft seit Jahren täglich viele Stunden. ;)