Ist ja auch logisch, warum eine Rechnung mit Roaminganteil bekommen wenn man nicht im Ausland war.
Aber da es andere besser wissen und sich wesentlich besser auskennen ... ![]()
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Ist ja auch logisch, warum eine Rechnung mit Roaminganteil bekommen wenn man nicht im Ausland war.
Aber da es andere besser wissen und sich wesentlich besser auskennen ... ![]()
@dialer5
Der Vergleich war darauf bezogen, daß die Post mir sagt "... auf die Inseln kostet es aber mehr, da der technisch Aufwand größer ist ..."
Der Mobilfunkbetreiber sagt mir aber nicht, daß es in Grenznähe zu Problemen kommen könnte.
Langsam langweilt das ganze, das mit den Funkwellen ist doch schon kalter Kaffee.
Schönes Restfest :flop: ...
harlekyn & handyfreak9999
Unwissenheit und lächerlichkeit machen weder hübsch noch erfolgreich.
In diesem Sinne, viel Spaß bei der Selbstbeweihräucherung
:top:
Ganz einfach gesagt, Base/E+ hat dafür sorge zu trage, daß ich, wenn ich in Deutschland bin auch meine vertraglich zugesicherten Eigenschaften meines Produktes nutzen kann.
Bsp.: Die deutsche Post verlangt für ein Päkchen 5,90 Euro, schicke ich es auf die Inseln oder ins Watt kostet es 13,90 Euro.
Wenn Base/E+ mich nicht versorgen kann muß ich darüber informiert werden, andernfalls hat Base/E+ die Kosten/den Schaden selbst zu tragen.
Natürlich, genau hier liegt einer der Lösungansätze, warum die Rechnung keine Grundlage hat.
Nochmal, warum bekomme ich eine ROAMINGabrechnung, wenn ich mich in Deutschland befinde, meine Vertragsnetz nutze mich vergewissere daß es auch das richtige Netz ist und mein Vertragspartner die rechtliche Auflage hat dafür zu sorgen, daß ich das auch machen kann was er mir anbietet und wofür ich den Vertrag geschloßen habe.
Wenn die technischen Voraussetzungen, die gesetzlich verankert sind, nicht gegeben sind, ist eine Abrechnung ohne Grundlage. Sie ist schon zweimal ohne Grundlage wenn dann der Roamingpartner einspringt und eine zigfach höhere Abrechnung stellt.
Funkwellen können auf den METER genau gesteuert werden, ich habe das aber schon beschrieben, man verwendet eine große Sende- und Empfangseinheit anstatt viele kleine, dadurch kann es Überlappungen geben.
Aber nochmals, ich befinde mich in der Gesetzgebung des souveränen Staates DEUTSCHLAND und nicht in Österreich, also kann ein österreichische Unternehmen keine ROAMINGrechnung an mich stellen wenn ich ZUHAUSE in MEINEM Netz bin.
Die Definition sagt "flächendecken" aus, für die Wortwahl bin ich der falsche um diese zu erklären.
Ich meine zu wissen, daß bei GSM die Fläche als Bewertungsgrundlage gewählt wurde und bei UMTS die Bevölkerung, da GSM die Grundlage der Technologie gebildet hat.
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noch was auszusetzen?
Vielleicht finde ich den Edit-Button nicht, jedoch weiß ich wovon ich schreibe und rede ![]()
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@newage02
kein Problem
... immer noch nicht informiert? Die 50% betreffen einen Stichtag, die Lizenz sagt aber etwas anderes aus.
vielen Dank für die Anerkennung
... liegt evtl. daran das T-Mobile D1 zum ehemaligen Staatskonzern gehört und man den einheimischen Unternehmen eine Erleichterung zukommen lassen möchte.
... exloser hat den besseren Link
Die Mobilfunkbetreiber sind dazu VERPFLICHTET einen STANDART zu gewährleisten, der den GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN entspricht.