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Original geschrieben von einjoe
Ein Bundesminister, der wiederholt gegen die Verfassung, die zu schützen eigentlich seine Aufgabe ist, ankämpft und dessen Forderungskatalog die Spitzeleien der Stasi wie einen Kindergeburtstag erscheinen läßt, der muss sich imo die Bezeichnung Mielke auf Rädern gefallen lassen.
Nein, muss er nicht! Insbesondere da dies beleidigend ist. Lies Dir doch den Beitrag von BernieP durch. Der Bereich, wo die Freiheit des einzelnen endet, ist nicht unerheblich.
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Original geschrieben von galahad13
... Aber empfinde inzwischen ich durchaus Sympathie für Menschen die diesem korrumpierten politischen System in Berlin gelegentlich auch mal mit Gewalt entgegentreten.
Leider ist in Deutschland die Demonstrations- und Streikkultur nicht sehr ausgeprägt.
Das habe ich befürchtet. Zum Glück ist die "Streitkultur" nicht so ausgeprägt, wie Du sie Dir scheinbar wünscht. Ich gebe dir Recht, mit Steinen gg. die Polizei oder die anderen Demonstranten, vielleicht auch mit Plünderungen von Geschäften und dem Anzünden fremder Autos für eine Straßenbarrikade, trifft man vermutlich genau die, welche für das "korrumpierte politische System in Berlin" verantwortlich sind. Die Wähler!
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Original geschrieben von moneypenny
Dafür braucht man schon lange keinen Richter mehr (der sowieso nix checkt).
...
In Good Old Germany sind die entsprechenden Polizei- und Gefahrenabwehrgesetze der Länder eure universellen "Ermächtigungsgesetze" zur vorbeugenden Telefonüberwachung ohne richterliche Anordnung oder Kontrolle, einfach ma' lesen.
Sry, das ist in dem Fall leider falsch! Hier waren die Durchsuchungen und Telefonüberwachungen ja vom GBA angeregt (vgl. Spiegelartikel erste Seite!) und damit in der StPO. Somit musste der Richter zustimmen. Bei Eierdieben und heimlichen Rauchern geht das noch nicht. Warum der Spiegel von einer Panne bei den Sicherheitsbehörden schreibt, wo doch hier z.B. O2 "geschlampt" hat, versteht bestimmt auch nur der Redakteur. Aber egal, zurück zum Thema:
In den Polizeigesetzen unterliegt die Telefonüberwachung übrigens auch einem Richtervorbehalt. Lediglich wenn dieser nicht zu erreichen ist darf bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. Geiselnehmer? Erpressung) das Telefon kurzfristig abgehört werden. Der Richter muss aber im nachhinein zustimmen.
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Original geschrieben von BernieP
Oh man, genau deswegen habe ich schon vor einiger Zeit aufgehört, in politischen Foren zu lesen.
Unvereinbare Meinungen prallen aufeinander, ...
Denn die Freiheit des Einzelnen hört genau dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Übrigens sind solcher Art Diskussionen schon weitaus älter als die meisten Forumsteilnehmer. Nehmt es also lieber etwas gelassener. Eine Lösung ist nur schwer in Sicht und wir werden sie garantiert nicht finden.
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Danke. Du sprichst mir aus der Seele.
Alle anderen hier sind jetzt böse auf mich, dabei will ich lediglich den Preis für die Überwachung haben :cool:
Staro