Frage zu Domainrecht (eine Freundin hat Ärger)

  • Hallo Ihr!


    Ich wende mich an Euch, weil eine sehr gute Freundin von mir gewaltig Ärger am Hals hat - und wir mittlerweile nicht mehr weiter wissen, was sie tun könnte. Es geht um Folgendes:


    Sie hat sich 1999 oder 2000 eine Domain gesichert, die den Namen einer mittelmäßig bekannten Person aus der Musikbranche (im weiteren Sinne) trägt. Das war übrigens kein Domaingrabbing zum Zweck des Weiterverkaufs, sondern sie wollte ein Fan-Forum erstellen, da es zu dem Künstler damals noch keine ernstzunehmenden deutschen Fanseiten gab.
    Anfangs hat sie mal ein oder zwei Seiten hochgeladen (Hintergrundinfos über die Person), mehr war da aber nicht. Nachdem irgendwann der Server, auf dem Sie ihren Webspace hatte, aufgegeben hat (und die Daten damit verloren waren), hat sie die Daten auch nicht wieder auf einen neuen Server hochgeladen (müßte knapp ein Jahr passiert sein, nachdem sie die Domain übernommen hatte). Seitdem hat sich auf der Domain auch nichts mehr getan; sie ist also verwaist.


    Am Samstag hat sie ein Unterlassungsschreiben einer Münchner Anwaltskanzlei bekommen, in der Ihr angedroht wurde, daß sie 10000 € Strafe zahlen müsse, wenn sie die Domain (deren Wert vo der Firma mir 125000 € angegeben wurde) benutzt oder weiter verkauft. Das an sich ist nicht das Problem, da sie die Domain ohnehin nicht genutzt hat und sie deswegen auch sofort abgeben würde.
    Das eigentliche Problem an der Sache ist der Betrag, den sie (unabhängig von der Aufgabe der Domain) für das Schreiben zahlen soll, nämlich 1268,17 € - und dieses Geld hat sie nicht, da es ihr finanziell sehr schlecht geht (auch einen Kredit würde sie nicht bewilligt bekommen).


    Da ihr wegen ihrer finanziellen Situation vom Amtsgericht Beratungshilfe gewährt wurde, war es uns zumindest möglich, eine Anwältin aufzusuchen, die sich mit Internet-Recht auskennt, und das war ein absoluter Reinfall.


    Die Dame war fürchterlich nett und hilfsbereit - bis sie realisiert hat, daß meine Bekannte nur einen Beratungshilfe-Schein hat und sich es nicht leisten kann, die Sache komplett an einen Anwalt zu übergeben, der das alles für sie regeln würde. Ab dem Zeitpunkt wurde sie ziemlich einsilbig und hat nur nach wiederholtem Nachfragen mal alle Möglichkeiten aufgezählt, die wir haben. Welche dieser Möglichkeiten sie nun wählen sollte, das konnte (wollte?) sie uns nicht raten.


    Die Möglichkeiten wären folgende:


    • Sie versucht, eine Ratenzahlung für den vollen Betrag zu vereinbaren; mehr als 50 € im Monat wären allerdings bei ihr nicht drin


    • Sie lehnt den Streitwert von 125000 € für die Domain ab (der laut der Anwältin ohnehin zu hoch ist für eine verwaiste Domain, die seit Jahren nicht genutzt wurde) und bietet stattdessen einen Streitwert von 25000 - 50000 € an, was zur Folge hätte, daß sie nur noch maximal 800 € zahlen müßte


    • Sie teilt den gegnerischen Anwälten mit, daß sie sehr wenig Geld zur Verfügung hat und bietet an, eine Pauschale von 300 - 400 € zu zahlen


    Und jetzt hängen wir total in der Luft, da wir (bzw. sie) keine Ahnung haben, was das beste wäre. Das Problem an Möglichkeit 2 und 3 ist, daß die gegnerischen Anwälte es unter Umständen darauf ankommen lassen und meiner Bekannten einfach eine Mahnung über den vollen Betrag schicken oder sie gleich vor Gericht zerren, was beides mit (im letzten Fall deutlich) höheren Kosten verbunden wäre. Prozeßkostenhilfe könnte sie wohl nicht erwarten, da sie in der Sache an sich tatsächlich im Unrecht ist - demzufolge müßte sie die kompletten Gerichtskosten zahlen, wenn es zu einem Verfahren kommt.
    Und was wir auch nicht wissen: Kostet ein weiterer Schriftwechsel mit den gegnerischen Anwälten (die ja vermutlich antworten werden) dann wieder Geld?



    Hat irgendjemand hier eine Idee, wie man mit dieser Situation am besten umgehen sollte? :(



    Und nebenbei noch ein dringendes Anliegen: Bitte schreibt konstruktiv oder gar nicht.
    Sprüche wie "das hätte sie sich aber früher überlegen müssen" sind faktisch zwar korrekt, helfen ihr aber keinen Zentimeter weiter. Sie weiß selbst, daß sie das nicht hätte tun sollen, aber damals herrschte nun mal noch kein Problembewußtsein hinsichtlich solcher Dinge; und eine regelrechte Welle des Domain-Grabbing, das diese Abmahnwelle letztlich erst ausgelöst hat, gab es zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht.
    Also bitte haltet Euch mit solchen Sprüchen zurück, denn sie liest das hier mit und ist ohnehin schon absolut mit den Nerven zu Fuß (und mir geht es da ähnlich).

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Servus Christian.


    Vielleicht kann Dir hier bereits geholfen werden:


    http://www.domainrecht.de/


    http://www.domain-anwalt.de/


    Hier sind auch Anwälte vertreten.


    Allerdings halte ich 125.000 € für massiv hoch gegriffen. Zumindest für Deutschland. Ich schau noch ein wenig mehr und editier Dir dann die Links hier ins Posting rein.


    EDIT:


    Hab nen Kumpel angemailt, dem so etwas laufend passiert (hat einige gute Domains). Warte auf dessen Statement.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Das ist wirklich sehr nett von Dir, nur hat sich die Sache mit der weitergehenden anwaltlichen Hilfe ja eigentlich leider schon erübrigt, da sie sich mehr als eine Erstberatung (die ja heute bereits stattgefunden hat) nicht leisten kann. :(

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Hier handelt es sich um eine klassische Abmahnung, worauf man drei grundlegende Möglichkeiten sich zu verhalten hat:


    - Die Abmahnung aktzeptieren und zu bezahlen. Wenn man Ratenzahlung vereinbaren will, kann man das verhandeln, zählt aber ebefalls zu dieser Möglichkeit.


    - mit einer negativen Feststellungsklage antworten. Ist zwar nicht allzuteuer, aber es kostet schon was. Die Anwälte hier sollen nicht schlecht sein, vorrausgestzt die Abmahnung ist nicht von ihnen selbst.


    - garnicht auf die Abmahnung reagieren und nichts bezahlen. Eine Abmahnung hat keinerlei Rechtskraft, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen, mussen die ein Zivigerichtsverfahren einleiten. In dem Fall könnte man es drauf ankommen lassen.

  • Kurios ist lediglich, daß wenn jemand daran interesse hat und auch ein Namensrecht beispielweise an dieser Domain hat oder hätte, so ürde der (normalerweise) sich über eine Who is Datenbank die Kontaktperson bzw. denjenigen auf den die Domain registriert ist raussuchen und mit der Person Kontakt aufnehmen.


    Das scheint hier schon etwas nach professionellen "Abmahnern", die damit ihr Geld verdienen wollen.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • moin,


    es gab mal einen fall, da hat sich die abgemahnte person an das management des kuenstlers direkt gewandt, und ist zu einer guetlichen vereinbarung gekommen. vieleicht ist das noch ein kleiner weg.


    greetz
    caoz

  • Was ich nicht verstehe: Sie hat sich die Domäne vor Jahren gesichert (ist nicht ungesetzlich), hat sie jetzt seit einiger Zeit nicht mehr genutzt, schon gar nicht kommerziell, es ist also kein Schaden entstanden.


    Wäre es denn nicht sinnvoller, wenn dieser Künstler die Überlassung der Rechte gefordert hätte? Das ganze ist Kanonen auf Spatzen schiessen.
    Der Streitwert ist jenseits von Gut und Böse und wohl nur dazu da die Anwaltshonorare zu erhöhen.


    Besteht denn den nicht die Möglichkeit dass Deine Freundin in einem Schreiben an die Anwaltskanzlei mit sachlicher Darstellung der Lage eine Abtretung der Domain-Rechte an den Künstler anbietet mit der Feststellung dass diese Abmahnung ohne Grund erstellt wurde.


    Selbst Microsoft hat sich doch mit Mike Row gütlich einigen können.


    Falls eine konstruktive Einigung nicht möglich ist bliebe immer noch ein Schreiben an die Anwaltskammer wegen unseriöser Geschäftspraktiken.


    Eine weitere Möglichkeit ist sich deswegen an Presse und TV zu wenden (natürlich mit vorheriger Ankündigungan die Anwaltskanzlei)


    Für mich ist das ganze ziemliche Abzocke da ja gar kein Rechtsstreit vorliegt

  • Lass mich raten: der liebe Günni von G.k*tz ist mal wieder dabei, für 10min Aufwand seinen nächsten Urlaub oder sonstwas zu finanzieren :rolleyes: :mad:
    Klar ist das nur reine Abzocke unter dem Deckmantel von "das Recht sieht es so vor" - wenn jemand ernsthaft Interesse an der Domain hätte, wäre eine kurze Anfrage gekommen, zumal wenn auf der Seite nix drauf ist.


    Wenn das Schreiben von dem Anwalt ist, von dem ich glaube das es ist, wird es da keine gütliche Einigung oder sonstwas geben. Der Herr ist im Heise-Forum als Abzocker verschrien und bekannt dafür, dass er offensichtlich hier eine Nische gefunden hat, mit dem er sein Geld verdient. Wenn er es nicht ist: dann hat er leider lernende Nachfolger gefunden...


    Direkt Hilfe weiß ich auch nicht, aber als regelmäßiger c't-Leser ist mir das Thema an sich bekannt. Wendet euch doch mal an die Redaktion der c't - die Hotline ist werktags zwischen 13 und 14 Uhr erreichbar unter 0511-5352-333. Vielleicht kann da jemand weiterhelfen.
    Ich werde nachher auch nochmal auf der c't-ROM nach Artikeln zum Thema suchen - wenn ich es richtig im Kopf habe, schreibt da ein Herr Koenig (Anwalt) aus Frankfurt ab und an mal was. Da dem seine Email-Addi auch immer mit angegeben ist, könntet ihr evtl. auch dort mal vorsichtig nachfragen, und wenn es nur ist, dass ihr natürlich keine Beratung für umme bekommt, aber einen heißen Tipp, wie Deine Bekannte das am schlausten anstellt.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Da ich die Details kenne (die Christian aus nachvollziehbaren Gründen hier nicht nennt) und mit Christian schon darüber diskutiert habe:
    Nein, der Freiherr ist nicht beteiligt. Allerdings handelt es sich in der Tat um eine Kanzlei, die in der Vergangenheit bereits durch diverse Abmahnungen aufgefallen ist und nicht sonderlich rücksichtsvoll mit ihren "Kunden" umgeht. Leider. :(

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