Frage zu Domainrecht (eine Freundin hat Ärger)

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Lass mich raten: der liebe Günni von G.k*tz ist mal wieder dabei, für 10min Aufwand seinen nächsten Urlaub oder sonstwas zu finanzieren :rolleyes: :mad:

    Nein, der ist es nicht; aber die Kanzlei scheint im Internet zumindest einen ähnlichen Ruf zu haben.



    @ Ayreon:


    Klar wäre das der "logischste" und für mich am besten nachvollziehbare Weg der Kontaktaufnahme gewesen. Nur scheint es der Kanzlei primär um das Geldverdienen zu gehen - die Art und Weise scheint hier lediglich eine untergeordnete Rolle zu spielen.


    Die Sache Microsoft und Mike Rowe hatte ich auch kurz im Kopf, allerdings sieht da alles IMHO etwas anders aus, da Mike Rowe ja tatsächlich so heißt und deswegen bei der Eröffnung seiner Homepage das Recht auf seiner Seite hatte.
    In diesem Fall wurde ja (wenn auch unbewußt) das Markenrecht tatsächlich verletzt, so daß das auch wieder schlechter aussehen dürfte.
    Das mit der Presse ist eine Idee, allerdings denke ich, daß diese Sache nicht unbedingt groß genug sein dürfte, um entsprechende Aufmerksamkeit zu erregen. Weiterhin wäre das auch eine eher langfristige Aktion, was schon alleine deshalb problematisch ist, weil meine Bekannte eine Frist bis übermorgen (12.2.; das hab eich oben ganz vergessen, zu schreiben) bekommen hat, das alles zu regeln.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Kannst Du das Mahnschreiben evtl. mal geschwärzt scannen?

    Nein, kann ich leider nicht, da ich es nicht habe (ist bei meiner Bekannten). :(

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Ich habe gerade nochmal im Heise-Newsticker etwas gesucht: da ist ein Schüler ganz frech hergegangen und hat die ihm gesetzte Frist einfach verstreichen lassen. Die Auswirkungen kann ich natürlich nicht beurteilen, meine Meinung über die Rechtsverdreher behalte ich lieber für mich ;)


    Eine Möglichkeit ist mir noch eingefallen, wobei ich auch keine Ahnung habe, ob bzw. was sie bringt:
    Die Domain kündigen. Das lässt sich schnell als Schreiben aufsetzen, dem Provider zufaxen bzw. per Einschreiben abschicken. Klar, bis die Domain tatsächlich abgemeldet ist, dauert (Kündigungsfristen) und bis das Bestätigungsschreiben bei ihr auf dem Tisch liegt, wird vermutlich auch länger als den 12.2. dauern. Trotzdem hätte sie etwas in der Hand, womit sie a) ihren "guten Willen" zeigt (auch wenn mir klar ist, dass die Anwälte nur $$$$$ sehen wollen) und b) stünde die Domain wieder zur Verfügung.



    @all:
    Details brauchen wir imho zu dem Fall nicht zu kennen, eingescannte Schreiben helfen uns auch nicht weiter: gefuchste Rechtsverdreher nutzen die "Lücke" im Gesetz, suchen sich geschützte Begriffe, schreiben den/die Inhaber an und wenn diese anbeißen, wird Google angeworfen und los gehts. Damit es keine Massenabmahnung wird, werden nicht gleich 100 Schreiben auf einmal rausgeschickt, sondern mit genügend Zeit dazwischen. Die Kohle kommt dann trotzdem schneller ins Haus als die Bundesnotenbank sie drucken kann. Selbst wenn die Domain brach liegt, ist man als Normalsterblicher im Unrecht und da es nicht vorgeschrieben ist, erst freundlich auf Herausgabe bei Bedarf zu fragen, wird gleich abgemahnt mit möglichst hohem Streitwert. Die meisten Sachen die ich bislang gelesen habe gingen so aus, dass die Betroffenen blechen mussten :(

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772


    Eine Möglichkeit ist mir noch eingefallen, wobei ich auch keine Ahnung habe, ob bzw. was sie bringt:
    Die Domain kündigen. Das lässt sich schnell als Schreiben aufsetzen, dem Provider zufaxen bzw. per Einschreiben abschicken. Klar, bis die Domain tatsächlich abgemeldet ist, dauert (Kündigungsfristen) und bis das Bestätigungsschreiben bei ihr auf dem Tisch liegt, wird vermutlich auch länger als den 12.2. dauern. Trotzdem hätte sie etwas in der Hand, womit sie a) ihren "guten Willen" zeigt (auch wenn mir klar ist, dass die Anwälte nur $$$$$ sehen wollen) und b) stünde die Domain wieder zur Verfügung.

    Das ist ohnehin Teil der von der Firma vorformulierten Unterlassungserklärung. Ist also die Frage, ob das den gegnerischen Anwälten wirklich guten Willen beweist; schließlich kommt meine Bekannte so lediglich einer bereits an sie gestellten Forderung nach, wenn sie die Domain abtritt (was sie natürlich tut).

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat


    @all:
    Details brauchen wir imho zu dem Fall nicht zu kennen, eingescannte Schreiben helfen uns auch nicht weiter: gefuchste Rechtsverdreher nutzen die "Lücke" im Gesetz, suchen sich geschützte Begriffe


    Sorry aber diese Aussage ist so nicht richtig um nicht zu sagen Blödsin.
    Natürlich ist es wichtig zu wissen, weshalb der Abmahner der Meinung ist er habe da eine Verletzung eines geschützen Gutes gefunden.


    Im Netz gibt es auch viele Infos zu einem Fall da wurden wg. vermeindlich patentgeschützer Begriffsverwendung über 6.000 Leute abgemahnt.


    Haken bei der Geschichte:
    Der Schutz für den Begriff bestand so nicht und hat auch nie Bestand gehabt:


    Ergebnis: unberechtigte Abmahnung -> keine Kosten für den Abgemahnten


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sorry aber diese Aussage ist so nicht richtig um nicht zu sagen Blödsin.
    Natürlich ist es wichtig zu wissen, weshalb der Abmahner der Meinung ist er habe da eine Verletzung eines geschützen Gutes gefunden.

    Man verzeihe mir gnädigst meine grobe Pauschalisierung.
    Natürlich ist genau zu prüfen, ob ein Grund gegeben ist, ob ein Patent stand hält, etc. Denn Fall den Du ansprichst, hab ich auch gelesen, es gibt aber auch zahlreiche Gegenbeispiele (angefangen hat es afair mit dem Intel-Chipsatz, wo natürlich nicht Intel mit seinen Legionärsabteilungen von Anwälten, sondern Shopbetreiber, die lediglich die Ware ausgezeichnet hatten übelst zur Kasse gebeten wurden).
    So wie ich diesen Fall hier aber verstanden habe, geht es um den unerlaubten Gebrauch des Künstler- bzw. Bandnamens. Imho ist es da recht eindeutig, auch nach dem, was ich bisher an Rechtssprechung dazu in u.a. der c't gelesen habe. Du musst schon einen sehr guten Grund angeben können, warum Du den selben Namen registriert hast.


    Aber was streiten wir uns hier rum - es bringt niemand weiter :)
    Wir müssten halt nochmal genauer recherchieren, ob und wenn wo Personen mit einem blauen Auge aus der Abmahnung davon gekommen sind und wie sie das angestellt haben. Und der Haken ist hier ja auch: die gute Frau kann sich keinen spezialisierten Anwalt leisten, der die Sache für sie optimal hinbiegt :(

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Ich habe gerade nochmal im Heise-Newsticker etwas gesucht: da ist ein Schüler ganz frech hergegangen und hat die ihm gesetzte Frist einfach verstreichen lassen.

    Das ist nicht frech, sondern eine der drei Möglichkeiten auf die Abmahnung zu reagieren. In dem Fall würd ich es genausso machen. Eine Abmahnung ist kein Urteil mit Rechtskraft, sondern nur eine Arten kostenpflichtiges Einigungsangebot. Wenn sie was wollen, dann müssen sie erst die Bekannte verklagen.


    Die Chancen vor Gericht liegen hier möglicherweise besser, als die Chancen der Kanzlei gegenüber.


    Der Streitwert ist hier schon ziehmlich hoch, ich kenn die Domain nicht, aber wenn es so wie beschrieben ist, dann ist der Streitwert nicht nur hoch, sondern exorbitant hoch angesetzt. Allerdings würde ich nicht gegen den Streitwert einsprechen, sondern entweder komplett, oder hier besser erstmal garnicht reagieren.

  • Hier wird ja wieder heillos durcheinander zwar kostenlose aber massenhaft bedenkliche Rechtsberatung erteilt.


    Deine Bekannte soll sich einen Kollegen oder eine Kollegin suchen, die sich damit auskennt. Der bisher beauftragten Anwältin soll sie klipp und klar sagen, sie solle sich äußern, ob sie die Sache annimmt, oder nicht. Wenn nicht, einen anderen Anwalt aufsuchen.


    Dass sich die Begeisterung der Anwältin in Grenzen hielt als deine Bekannte mit dem Beratungshilfeschein ankam liegt daran, dass sie dadurch für ihre Tätigkeit ca. 70 EUR (brutto) verdient. Ohne Beratungsschein könnte sie wie auch die andere Kanzlei um die 1200,- EUR (brutto) verdienen. Das ist nunmal ein Unterschied.

    Beratungshilfe deckt auch mehrere Schreiben des Anwalts ab, nicht nur eins.


    Ich halte es für fahrlässig bei solchen Summen auf "Hilfe" :flop: aus dem Forum zu setzen.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi


    Deine Bekannte soll sich einen Kollegen oder eine Kollegin suchen, die sich damit auskennt. Der bisher beauftragten Anwältin soll sie klipp und klar sagen, sie solle sich äußern, ob sie die Sache annimmt, oder nicht. Wenn nicht, einen anderen Anwalt aufsuchen.

    Ich habe schon geschrieben, daß sie es sich nicht leisten kann, einen Anwalt zu engagieren, denn:

    Zitat

    Original geschrieben von Zappi

    Beratungshilfe deckt auch mehrere Schreiben des Anwalts ab, nicht nur eins.

    Dem ist eben nicht so. Ausgestellt wurde eine Bescheinigung für Erstberatungshilfe.

    Zitat

    Original geschrieben von Zappi

    Ich halte es für fahrlässig bei solchen Summen auf "Hilfe" :flop: aus dem Forum zu setzen.

    Du darfst mir glauben daß ich das nicht getan hätte, wenn ich noch irgendeine andere Möglichkeit gesehen hätte.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Also mein Posting stellt keine Rechtsberatung da sondern nur meine Meinung:


    Also ich würde wie gesagt mich an den Künster wenden ob der Anwalt wirklich im Auftrag von Ihm oder seiner Agentur handelt?


    Ich selber hatte schon schreiben und Email in der Hand wegen meiner Seite http://www.arcorteam.de wo man behauptete, das Arcor diese nicht wolle.


    Nach Rückfrage da ich Fachhändler bei Arcor bin wurde mir aus Stuttgart (dort ist die Fachhändlerbetreuung) und aus Eschborn (Zentrale) bestätigt das ich diese nutzen darf.


    Viele dieser Anwälte handeln gar nicht im Namen der Leute sondern setzten auf Einschüchterung was schon die hohe Summe von 125.000€ zeigt.


    Es gibt natürlich auch Firmen die keine ähnlichen Namen neben sich dulden wie Deutsche Telekom mit T-Com welche alle Domians mit T gerne hat/hätte.


    o2 wo sogar die Domian http://www.0179.com damals sich erklagt hat und dann geschlossen hat.


    Metro welche sogar Domains haben will die eigentlich über dei Metro als U-Bahnlinie berichten.


    Wirklich helfen kann http://www.heise.de dort kann man wirklich mal anfragen.


    Wie gesagt das alles ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung da, da ich diese nicht machen darf.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

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