Hi,
naja, ich finde die Strafe an und für sich schon ok. Der Mann ist dicht aufgefahren und hat Lichthupe gegeben. Das ist Nötigung, und Nötigung ist eine Straftat. Und kann damit mit Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Zu dem Einwurf, die Frau ist ja links gefahren, was hat die da zu suchen. In Deutschland herrscht das Rechtsfahrgebot. Wenn die Frau ohne Grund auf der linken Spur gefahren wäre, wäre das wohl ebenfalls Nötigung. Soweit so gut. Das gibt einem schnelleren Fahrer aber nicht das Recht, auf den Vordermann so extrem dicht aufzufahren. Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wo es heißt "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Die Autofahrer sind nicht das Gesetz. Das gilt natürlich auch für absichtliche Linksfahrer die genau die max. Geschwindigkeit fahren, und dann meinen: er darf ja sowieso nicht schneller fahren. Ist genauso verboten. Für das Bestrafen von Gesetzesübertretungen sind die Gerichte zuständig. Sonst niemand. Eine Person muß letztendlich für seine Gesetzesübertretungen gerade stehen. Und für die daraus resultierenden Folgen.
Klar, die Frau ist nicht ganz unschuldig. Aber was will man noch machen? Sie ist tot, genau wie ihr Kind. Ne härtere Strafe gibt es wohl nicht. Dagegen ist die Strafe für den Fahrer wohl ein Witz.
Allgemein ist zu sagen: wenn auf den Autobahnen, bzw. im allgemeinen Strassenverkehr, etwas mehr Rücksicht genommen werden würde, wäre das Fahren für alle angenehmer.
bastian