GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Zur Frage nach dem Bereithalten eines TV-Gerätes kann man lediglich anführen, dass ein Gerät im Keller nicht zum Empfang bereitgehalten wird, wenn es im Keller gelagert wird, ohne dass die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind. Dies wird, soweit mir bekannt ist, von der GEZ so akzeptiert, während ein einfaches abstecken des Gerätes im Wohnzimmer - so leicht ist es dann doch nicht - den Anforderungen nicht genügt.


    Eben aus letzterem Grund sieht die GEZ auch ein im Keller 'eingelagertes' Gerät als "zum Empfang bereitgehalten" an. Denn es befindet sich in deinem Besitz und du kannst es jederzeit anschließen.


    Zitat


    Schließlich das Problem der Erstattung von Rundfunkgebühren.
    Der Gebührenbescheid ist Verwaltungsakt und als solcher Grundlage für die Zahlung. Kann man gegen diesen Verwaltungsakt nicht mehr vorgehen, wird sich auch an der Zahlungsverpflichtung bzw. dem Recht der GEZ, die Gebühren zu behalten, für die Vergangenheit nichts mehr ändern. Das gilt auch bzw. vor allem, wenn materiell keine Gebührenpflicht bestehen würde.


    Nur kann die GEZ keine Gebührenbescheide ausstellen und tut es auch nicht. Ich habe noch nie in meinem Leben einen Gebührenbescheid erhalten und ich glaube auch noch nie einen gesehen zu haben.
    Die GEZ Und stellt ggf. eine "Zahlungsaufforderung" (oder sowas ähnliches) aus, wenn sie das Geld nicht rechtzeitig bekommt, aber einen Gebührenbescheid sieht man wohl erst sehr viel später, wenn es um gerichtliche Zwangsmaßnahmen geht.



    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Was mich nur wundert ist, dass sich hier einige User ganz massiv Gedanken machen, was sich die GEZ alles einfallen lassen könnte, um ihnen eine Gebührenpflicht nachzuweisen, die ja überhaupt nicht besteht.


    Kann ich auch nicht verstehen. Ich mache mir da eher Gedanken, was bei der GEZ für Fehler passieren können, wenn man schon angemeldet ist. ;) Beispiel:
    Meine Frau war von A nach B gezogen und 3 Jahren später dann nach C. Alle Gebühren immer korrekt per Lastschrift abgebucht. Just nach der Mitteilung des Umzugs nach C schickte die GEZ eine Übersicht der angemeldeten Geräte: 1 Radio an Adresse C und 1 Fernseher in der Zweitwohnung an Adresse A :eek: (Damit wären Fernseh- und extra Radiogebühr angefallen)
    Also die GEZ angerufen und gesagt, daß dort etwas schiefgelaufen sein muss (btw: warum muss eigentlich die alte Adresse A weiterhin gespeichert sein ;) ). Antwort: Es liegt keine Abmeldung für A vor alles ist korrekt.
    Frage: Aber warum wurde dann 3 Jahres lang (korrekterweise) nur eine Fernsehgebühr erhoben? Können sie den Fehler nicht einfach korrigieren?
    Antwort: Eine Abmeldung ist telefonisch nicht möglich.
    Ich konnte dann die gute Hotlinerin davon überzeugen, daß es sich ja nur um eine "Ummeldung" handelt, schließlich bliebe das Fernsehgerät ja angemeldet- nur an anderer Adresse. So wurde dann am selben Tag noch eine korrigierte Übersicht erstellt und verschickt. Auch hat die GEZ weiterhin nur eine Fernsehgebühr abgebucht und auch keine 'Nachforderungen' gestellt. :)
    (Frage mich aber bitte auch niemand, warum überhaupt ein Radio- und ein Fernsehgerät angemeldet wurden- schließlich wäre ja nur das Fernsehgerät anmeldepflichtig...)

  • kues:
    das die GEZ nen Schweinestall ist, darüber brauchen wir nicht diskutieren :D
    Der gravierende Unterschied zwischen Deinem Beitrag und den von mir gemeinten ist folgender

    Zitat

    Alle Gebühren immer korrekt per Lastschrift abgebucht


    Sprich: Ihr habt immer bezahlt!


    Die User die ich meinte, sind die, die weder Radio noch Internet-PC haben und sich den ganzen Tag darüber Gedanken machen, auf welchen Wegen ihnen die GEZ zu leibe rücken könnte ;)


    Zitat

    Frage mich aber bitte auch niemand, warum überhaupt ein Radio- und ein Fernsehgerät angemeldet wurden- schließlich wäre ja nur das Fernsehgerät anmeldepflichtig...)


    Die Antwort findest Du auf der GEZ-Seite
    Nur Radio: 5 €
    Radio + Internet Pc: 5 €
    Nur TV: 17 €
    TV + Radio + Internet PC: 17 €


    Wenn Du den nächsten Level erreicht hast, ist der Rest quasi inklusive :D




    By the way:
    Nach 3 Monaten "Schwarzsehen" stand bei mir der Typ vom WDR auf der Matte und hat mich angemeldet.
    Danach habe ich mich als Student jedes Jahr befreien lassen und hatte gut 4 Jahre Ruhe vor der GEZ. Weil alles seine Ordnung hatte, ist auch nie jemand vorbeigekommen.
    Seit 3 Jahren zahle ich nun meine Gebühren und habe auch keinen Stress mit denen.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Bist Du befreit, würde ich dem Heini mit seinen Umfragen in den Hintern treten und dann sollte gut sein.


    Um befreit zu werden muss man aber erstmal seine anmelde- und gebührenpflichtigen Geräte auch anmelden und dann die Befreiung beantragen.
    Perverserweise gilt die Gebührenpflicht jedoch ab dem 1. des Anmeldemonats und die Befreiung erst ab dem 1. des auf den Befreiungsantrag folgenden Monats.
    Und wenn man seine neuen Bescheide, die die Befreiungstatbestände belegen, nicht jeweils vor Ablauf des 'alten' Bescheides erhält, so geht das Spiel von vorne los.


    Zitat


    Die Antwort findest Du auf der GEZ-Seite


    Das ist schon klar, ich meinte die Frage danach warum überhaupt mehr als ein Gerät (von meiner Frau) angemeldet wurde bzw. warum mehrere Geräte als angemeldet von der GEZ gespeichert werden. Denn Zweitgeräte, die gebührenfrei sind, sind auch nicht anmeldepflichtig (§3 (1) letzter Satz)! Mithin sehe ich keinen Grund warum die GEZ die Zweitgeräte überhaupt erfassen will bzw. erfasst.

  • Zitat

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

    Also sieht es tatsächlich aus aus, dass ich für eine Notebook zahlen müsste, auch wenn ich garkeinen Internetanschluss hätte, also auch garnicht auf die ÖR Inhalte zugreifen könnte? Wie affig ist das denn bitte?


    Und irgendwie widerspricht das auch völlig meinem Rechtsverständnis. Ich kann doch nicht einfach was im Internet anbieten und dann sagen, dass ab sofort jeder, der Zugriff auf das Internet hat, dafür zahlen muss!
    Ist ja wie wenn ich ein Schwimmbad baue und sage, dass ab sofort jeder in der Stadt monatlich was zahlen muss weil er ja rein theoretisch da schwimmen gehen könnte!


    Aber die wollten das mit den "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" doch mal überarbeiten? Gibts da schon was konkretes, als wann wird das sein und wie könnte die Änderung aussehen?

  • Zitat

    Also sieht es tatsächlich aus aus, dass ich für eine Notebook zahlen müsste, auch wenn ich garkeinen Internetanschluss hätte, also auch garnicht auf die ÖR Inhalte zugreifen könnte? Wie affig ist das denn bitte?


    Naja, Du nutzt doch das Uni-Wlan. Das ist ja im Prinzip der Internet-Anschluss, den Du hast.


    Ich (für mich) würde es eben so auslegen, dass der PC in dem Moment internetfähig ist, wenn er an seinem "regelmäßigen" Standort ins Internet kann.


    Nutzt Du das Uni-Wlan nur aus der Bibliothek und hast zu Hause keine Möglichkeit, dann würde ich auch keine GEZ dafür bezahlen.


    Aber wie gesagt: Da selbst die meisten Handys heute bereits über eine Radiofunktion verfügen, denke ich, dass es kaum jemanden gibt, der NICHT diese 5 € pro Monat zahlen braucht


    Zitat

    Und irgendwie widerspricht das auch völlig meinem Rechtsverständnis. Ich kann doch nicht einfach was im Internet anbieten und dann sagen, dass ab sofort jeder, der Zugriff auf das Internet hat, dafür zahlen muss!


    Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben das Prinzip der Gebührenabwicklung für den ÖffentlichRechtlichenRundfunk verstanden :D:D

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Und irgendwie widerspricht das auch völlig meinem Rechtsverständnis.


    Das sieht das Gericht ähnlich :)
    Die Frage ist nur, ob dieses Urteil Schule macht.


    Klick


    so long
    Karo

    Als ein Wesen des Lichts habe ich Mitleid mit allen Kreaturen - aber ich fass nicht alle an.


    Remember:
    If you are not part of the SOLUTION,
    you are part of the PROBLEM!

  • Das triffts genau:


    Zitat

    anders als Radios und Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.

    Ich war garantiert noch NIE auf der Seite von ARD, ZDF oder sonst einem ÖR Sender. Also warum sollte ich dafür zahlen? Nur weil das Unternehmen was abkassiert das einfach mal so festlegt? Dann leg ich jetzt auch einfach mal fest, dass jeder Leser meines Beitrags hier mir 5€ zahlt! Und wenn nicht ist er ein schwerer Verbrecher...


    Zitat

    Nutzt Du das Uni-Wlan nur aus der Bibliothek und hast zu Hause keine Möglichkeit, dann würde ich auch keine GEZ dafür bezahlen.

    Und wenn ich jetzt neben der Uni wohne und noch Empfang zum Uni Netzwerk habe?

  • Zitat

    Zitat:Nutzt Du das Uni-Wlan nur aus der Bibliothek und hast zu Hause keine Möglichkeit, dann würde ich auch keine GEZ dafür bezahlen. Und wenn ich jetzt neben der Uni wohne und noch Empfang zum Uni Netzwerk habe?


    Ist doch klar, dann hast Du Internet.
    Das GERÄT ist entscheidend.


    Das was ich geschrieben habe, war mehr eine Art Hilfe für die persönliche Rechtfertigung :D
    Sprich, wenn Du einen WlanPC hast, aber in Deiner Wohnung kein Wlan verfügbar ist, dann ist er ja in dem Moment nicht internetfähig. Aber das ist absolute Haarspalterei und bringt gar nix.


    Du kannst Dich drehen wie Du willst
    Du hast nen Internetfähigen PC und bist somit erstmal gebührenpflichtig :D


    Selbst von dem Verweis auf das Urteil kannst Du Dir erstmal nichts kaufen.
    So etwas ist (wenn kein höchstrichterliches Urteil) erstmal nix weiter als ne Orientierungsmarke für andere Gerichte - es ändert aber erstmal die Vorschriften an sich nicht

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Die Argumentation dreht sich doch eigentlich immer wieder im Kreis.


    Die eine Seite sagt:
    Du musst eigentlich zahlen, weils halt so vorgeschrieben ist. Ob mans mag oder nicht ist dabei nicht entscheidend


    Die andere sagt:
    Ich finde dieses System einfach bescheiden und sehe es nicht ein für eine nicht genutzte/gewollte Leistung zu zahlen.


    Recht haben ja irgendwo beide.


    Für welche Seite (ob Jedi oder Sith) man sich entscheidet bleibt einem selbst überlassen.


    Ich kann beide verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Die eine Seite sagt:
    Du musst eigentlich zahlen, weils halt so vorgeschrieben ist. Ob mans mag oder nicht ist dabei nicht entscheidend
    (...)
    Recht haben ja irgendwo beide.

    Ich sehe bei ersterem kein "Recht" sondern Willkür.


    Und deswegen stellt man sich ja auf die Seite der Rebellen Jedi ;)


    Aber das führt nur wieder zu einer weiteren Kreisbewegung...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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