GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Hi


    also ich werde versuchen, das so durchzuziehen.


    Diese Möglichkeit sollte für alle Besitzer eines Hauses mit mehreren Bädern und Schlafzimmern möglich sein.


    In meinem Haus habe ich im Keller ein Schlafzimmer sowie Bad und Küche. Dort lebe ich, und bin demzufolge auch an dieser Anschrift gemeldet.


    Diese Kellerwohnung ist nicht von außen erreichbar, sondern nur über das Erdgeschoß, das natürlich eine eigene Wohnung darstellt und vermietet werden kann.


    Laut Staatsvertrag muß ich aber für die Kellerwohnung keine Gebühr zahlen, weil die Kellerwohnung zwar eine im Sinne des Melderechts ist, aber eben keine im Sinne des Staatsvertrages.


    Daher gilt für mich: ist die Wohnung im EG vermietet, muß der Mieter zahlen. Steht sie leer, muß niemand zahlen.


    Genau so müßte es bei strenger Gesetzesauslegung sein.


    Wer den Denkfehler findet: her damit! Lücken sind dazu da, ausgenutzt zu werden.


    § 2
    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
    (1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von
    deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag
    zu entrichten.


    Definition von Wohnung:


    § 3
    Wohnung
    (1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der
    darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich
    abgeschlossene Raumeinheit, die
    1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder
    genutzt wird und
    2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar
    von einem Treppenhaus, einem Vorraum
    oder von außen, nicht ausschließlich über
    eine andere Wohnung
    , betreten werden
    kann.



    Eventuell kommt diese Möglichkeit auch dann in Frage, wenn es sich um eine günstig geschnittene, große WG-/Altbauwohnung handelt. Sind einzelne Wohnzimmer der WG nur über ein anderes Wohnzimmer erreichbar, so dürfte dann keine Beitragspflicht bestehen, wenn das Hauptwohnzimmer nicht vermietet ist. Problematisch könnte nur die Anerkennung eines einzelnen Zimmers als Wohnung sein, denn dieses verfügt ja über kein eigenes Bad und keine eigene Küche.


    Der Staatsvertrag sagt hierzu nur, daß als Wohnung gilt, was zum "Wohnen und Schlafen" geeignet ist.


    Gruß




    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • @ HHFD


    ich mag diese gebühr zwar auch nicht, aber mit der argumentation kommst du vermutlich nicht weit.


    es wird zumindest einer zahlen müssen. nach dem gesetz wirst du wohl nur darum herumkommen, dass erdgeschoss UND keller zahlen muss, weil der keller keinen eigenen eingang hat.


    auch die sache mit der WG im altbau wird so nicht funktionieren. es handelt sich ja dennoch um eine wohnung, auch wenn ein zimmer nicht (unter-) vermietet ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Wer den Denkfehler findet: her damit! Lücken sind dazu da, ausgenutzt zu werden.

    Da liegt stanglwirt richtig.


    Der Denkfehler ist Folgender: Du gehst davon aus, dass es so etwas wie eine "beitragsfreie Wohnung" gibt, nämlich ein Wohnbereich, den man nur durch eine andere Wohnung betreten kann. Das ist aber nicht der Fall. Die von dir zitierten Vorschriften regeln lediglich, dass ein solcher Wohnbereich nicht selbst als Wohnung gilt und somit nicht zusätzlich beitragspflichtig ist. Er bildet vielmehr zusammen mit dem sonstigen Wohnbereich eine Wohnung, für die jeder beitragspflichtig ist, der dort wohnt - aber immer nur einer zahlen muss (Gesamtschuldner). Insofern unterscheidet sich die WG, bei der alle Zimmer von einem gemeinsamen Flur abgehen, nicht von der Wohnung, die ein Hauptmieter bewohnt, der ein Zimmer an einen Untermieter vermietet hat.


    Wenn deine Erdgeschosswohnung also nicht vermietet ist, musst du zahlen. Ist sie vermietet, musst du dich mit deinem Mieter einigen, wer zahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Dort lebe ich, und bin demzufolge auch an dieser Anschrift gemeldet.


    Und bereits hiermit ist klar, dass für diese „Anschrift” ein Beitrag fällig wird.

  • Wie ist das eigentlich mit leerstehenden Wohnungen bzw. Wohnhäusern, muß da der Eigentümer trotzdem zahlen?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Nein, für leerstehende Wohnungen muss nichts gezahlt werden.


    Das ergibt sich aus der Definition, wer beitragspflichtiger "Inhaber" der Wohnung ist (§ 2 Abs. 2 RBStV):

    Zitat

    Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.

    Das sagt auch der AZDB auf seiner Homepage.

  • Das ist aber alles sehr widersprüchlich, für eine (Zweit)- bzw. Ferienwohnung die z.B. nur 3 Wochen im Jahr benutzt wird und die übrige Zeit praktisch auch leersteht, da muß Rundfunkbeitrag bezahlt werden.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • So widersprüchlich finde ich das nicht.


    In welchem Umfang der Inhaber einer Wohnung diese tatsächlich bewohnt, ist irrelevant. Es fällt der volle Beitrag an - wäre wohl anders auch nicht zu kontrollieren. Wenn es aber überhaupt keinen Inhaber gibt, gibt's auch keine Beitragspflicht.


    Unschön ist die doppelte Beitragspflicht bei Zweitwohnung allemal. Auf der anderen Seite würde jede Sonderregelung wohl wieder nur zu massivem Missbrauch führen.


    Bei der Ferienwohnung kann man den Beitrag übrigens auf ein Drittel drücken, wenn man diese (auch) von Zeit zu Zeit vermietet. Denn dann zählt sie als Betriebsstätte.


    Folgende These: Wir brauchen in Deutschland viel mehr Regelungen, die so einfach sind wie der neue Rundfunkbeitrag. Insbesondere im Steuerrecht - auch zu dem Preis, dass nicht jeder Einzelfall dann super abgewogen und austariert ist. Diese "übergerechten" Regelungen mit Hunderten Ausnahmen und Unterfällen und Ausnahmen von den Ausnahmen führen nur zu einem Vorschriftenwust, der einen riesigen Aufwand produziert, nicht zu kontrollieren ist, damit dem Missbrauch Tür und Tor öffnet und im Endeffekt doch wieder ungerecht ist, weil nur die Ehrlichen zahlen.

  • Wie wäre das dann, wenn diese Zweit- oder Ferienwohnung nicht so ausgestattet ist, wie eine normale Wohnung und z.B. kein Bad, kein fließendes Wasser oder keinen Stromanschluß hat? Ich denke da wird es schon zumindest umstrittene Genzfälle geben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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