GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Nur weil man etwas einen neuen Namen oder eine neue Verpackung gibt, heißt das noch lange nicht, dass sich die Verhaltensweisen geändert hätten.

  • Darum ging es mir aber nicht. Wollte eigentlich sachliche Antworten und keine Polemik, denn in meinem Fall macht es sehr wohl einen Unterschied wer schreibt und ggf. was nachfordert, naja...

  • Sorry, aber GEZ und "Beitragsservice" sind ein- und derselbe Laden. Was soll ich da noch groß schreiben? Beitragsservice ist die umgelabelte GEZ und daher sind natürlich die Schreiben der GEZ auch für den "Beitragsservice" bindend.

  • Ach nee, das ist mir bekannt, aber darum geht es wie gesagt nicht. Es ist nun mal so, dass sich die Grundlage der Gebühr geändert hat, früher war man nur verpflichtet zu zahlen wenn man die entsprechenden Geräte hatte und seit 2013 muß man auch zahlen wenn man in einer leeren Wohnung lebt. Das ist der Unterschied und darum geht es mir, glaub nur es ist sinnlos weiterzudiskutieren :(

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    Gut, wenn ich verpflichtet bin mich anzumelden, dann muss ich doch erstmal schriftlich über diese neue Pflicht informiert werden, oder etwa nicht? Bisher ist aber nichts dergleichen passiert. Na dann sollen sie sich mal ruhig melden, von mir aus können sie auch nachfordern, daran soll es nicht liegen sofern es nicht für Zeiträume vor 2013 ist!

    Nein, die Anmeldepflicht steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der hat Gesetzeswirkung und gilt damit unmittelbar, ohne dass dich jemand noch per Brief darauf hinweisen muss. Praktisch wird es aber keine Folgen haben, wenn du einfach den Brief abwartest.


    Edit: hat jemand mal etwas dazu gefunden, nach welchem Prinzip die Aufteilung in die vier Tranchen erfolgt?

  • Muss der Brief dann nicht per Einschreiben / Einwurfeinschreiben zugestellt werden?


    Zumindest wenn die irgendwelches Geld von mir einfordern oder mit Mahngebühren etc drohen?

  • Nein. Wenn du auf die Briefe nicht reagierst, kommt irgendwann der "offizielle" Zahlungsbescheid. Und der kommt dann per Postzustellungsauftrag, so wie z.B. auch gerichtliche Mahnbescheide.

  • Ein Interviewpartner hat sich über die Art und Weise der Darstellung eines Interviews bei der Redaktion (nicht bei der Intendanz!) beschwert und diese hat daraufhin die offenbar berechtigte Kritik zum Anlass genommen, den Beitrag umzuschneiden. So what? Inhaltlich wurde ja offensichtlich nichts geändert oder gar gestrichen, nur der pseudo-investigative Eindruck des "Stellens" eines Verantwortlichen mit dem man zuvor eine halbe Stunde zusammengesessen hatte zurechtgerückt.

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