"Cold calls" von Ronald B. Schill in Hamburg zulässig?

  • Ich traute meinem Ohr eben nicht, als mich Herr Schill persönlich (vom Band gesprochen) anrief und mich anflehte Ihn doch bitte morgen zu wählen - er hat doch so große Erfolge erzielt, "die da oben machen doch eh was Sie wollen" etc. pp :D
    Allerdings interessiert mich weniger sein Geschwafel sondern eher die Frage ob er Leute einfach so anrufen lassen darf, zumal die MSN auf der er angerufen hat nicht im Telefonbuch verzeichnet ist. :confused:


    EDIT: Dank altobellis Einwurf hab' ich mir überlegt das ganze doch für mich zu behalten :rolleyes:

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • habe auch mal gelesen, dass irgendein CDU-landesverband am morgen eines wahltages sms verschickt hat, mit dem hinweis, welche partei zu wählen sei. hat aber leider nix gebracht, die spd hat trotzdem gewonnen :p :D


    in dem bericht stand iirc aber auch nichts von wegen unlauterem wettbewerb o.ä., wobei ich diesen "direkten kontakt zum potentiellen wähler" schon etwas heftig finde...

  • Was soll daran verboten sein ? Dir sind dadurch keine Kosten entstanden, wie zB bei diesen Werbefaxen ), wenn es Dir nicht gefaellt, einfach auflegen....


    Btw: Auch die Infostaende in der Stadt / Fussgaengerzone haben direkten Kontakt zu den Waehlern, was soll daran unlauterer Wettbewerb sein ?

  • Die Frage ist doch: sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung in Deutschland zulässig ja oder nein? Wenn ja, kann Dich anrufen wer will und Dich zum Wählen einer Partei oder zum Kauf eines Produktes animieren. Wenn nein, wandelt hier dieser Herr Richter auf schmalem Grad: mitschneiden des Telefonats ist verboten, womit zunächst mal kein Beweisstück existiert. Trotzdem könnte man es im Falle "nicht erlaubt" zur Anzeige bringen - was ich als Hamburger Bürger denn auch glatt machen würde ;)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Die Frage ist doch: sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung in Deutschland zulässig ja oder nein?


    Nein. Siehe aktuelles Heft der Stiftung Warentest, Seite 10.


    Zitat

    Oft werden Verbraucher unaufgefordert zu Hause angerufen, obwohl solche "kalten Anrufe" verboten sind.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Nein. Siehe aktuelles Heft der Stiftung Warentest.


    Danke für die Info, werde mir das Heft dann mal schnappen und durchstöbern - wäre doch nett dem Herrn Schill auch mal eins aus zu wischen :p:D

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    "There's no replacement for displacement"

  • Re: "Cold calls" von Ronald B. Schill in Hamburg zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Ich traute meinem Ohr eben nicht, als mich Herr Schill persönlich (vom Band gesprochen) anrief und mich anflehte Ihn doch bitte morgen zu wählen - er hat doch so große Erfolge erzielt, "die da oben machen doch eh was Sie wollen" etc. pp :D
    Allerdings interessiert mich weniger sein Geschwafel sondern eher die Frage ob er Leute einfach so anrufen lassen darf, zumal die MSN auf der er angerufen hat nicht im Telefonbuch verzeichnet ist. :confused:


    EDIT: Dank altobellis Einwurf hab' ich mir überlegt das ganze doch für mich zu behalten :rolleyes:


    Dieser Herr Schill muß es ja ganz schön nötig haben per Telefon Werbung zu machen. Das ist ja wirklich das Letzte :rolleyes: :mad: :flop:. klimajacke

  • Re: Re: "Cold calls" von Ronald B. Schill in Hamburg zulässig?


    Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Dieser Herr Schill muß es ja ganz schön nötig haben per Telefon Werbung zu machen. Das ist ja wirklich das Letzte :rolleyes: :mad: :flop:. klimajacke


    Wundert sich darüber noch jemand? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von altobelli
    Zum Thema Gesprächsmitschnitte: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html


    Für § 201 StGB sehe ich bei dem Schill-Anruf aber keinen Raum. Dem Schutz dem § 201 unterliegt ja nur das "nichtöffentlich" gesprochene Wort.

    Maßgeblich dafür, dass ein Wort "nichtöffentlich" im Sinne des § 201 StGB gesprochen wird, ist, dass es sich um einen abgeschlossenen Zuhörerkreis handelt und der Sprechende die Reichweite seiner Äußerung kontrollieren kann bzw. berechtigterweise glaubt, sie kontrollieren zu können, vgl. Tröndle, StGB, 48. Auflage, § 201, Rn. 2.

    Das sehe ich beim Schill-Anruf nicht gegeben. Da wird eine Maschine solange die Ortsnetzte durchscannen, bis das vorgesehene Budget verrbraucht ist. Dafür spricht ja, dass die MSN des OP nirgendwo verzeichnet ist.


    Ist der Wortlaut zufällig mit dem dieses Werbevideos identisch (kann ich mangels Soundausgabemöglichkeit am Fremd-PC nicht abschätzen)
    http://www.pro-dm-partei.de/prodm_schill/film/30low.mpg

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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