Hallo,
ich geh in vier Monaten für ein Jahr ins Ausland (Australien). Wißt ihr ob man dadurch ein Sonderkündigungsrecht hat bei Mobilfunkverträgen?
Wahrscheinlich nicht, oder? ![]()
Gruß
Thomas
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Hallo,
ich geh in vier Monaten für ein Jahr ins Ausland (Australien). Wißt ihr ob man dadurch ein Sonderkündigungsrecht hat bei Mobilfunkverträgen?
Wahrscheinlich nicht, oder? ![]()
Gruß
Thomas
Re: Sonderkündigungsrecht durch Umzug ins Ausland?
ZitatOriginal geschrieben von Thomas.Mertens
ich geh in vier Monaten für ein Jahr ins Ausland (Australien). Wißt ihr ob man dadurch ein Sonderkündigungsrecht hat bei Mobilfunkverträgen?
Wahrscheinlich nicht, oder?
Ein Kündigungsrecht hast du nicht. Teilweise gibt es aber Kulanzregelungen, dass z.B. der Vertrag in der Zeit ruht oder sogar ganz aufgelöst wird. Wende dich freundlich an deinen Anbieter und dann wirst du sehen, inwieweit dir entgegengekommen wird.
Richtig, kein SoKÜ-Recht. Die Kulanzmöglichkeiten liegen i.d.R. auch an der verbleibenden Restlaufzeit des Vertrages, bzw. auch am "Alter" des MF-Vertrages.
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cu
Thomas
Ich kenn es von o2 so : man muß eine Abmeldebescheinigung vorlegen sowie ein amtl. Gegenstück des "neuen" Landes ODER eine Kopie eines Mietvertrages oder Arbeitsvertrages....dann ist es (wie schon von den Vorschreibern gesagt) eine Kulanzentscheidung
viel Spaß un Down Under
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