Sonderkündigungsrecht durch Umzug ins Ausland?

  • Hallo,


    ich geh in vier Monaten für ein Jahr ins Ausland (Australien). Wißt ihr ob man dadurch ein Sonderkündigungsrecht hat bei Mobilfunkverträgen?
    Wahrscheinlich nicht, oder? ;-(


    Gruß
    Thomas

  • Re: Sonderkündigungsrecht durch Umzug ins Ausland?


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas.Mertens
    ich geh in vier Monaten für ein Jahr ins Ausland (Australien). Wißt ihr ob man dadurch ein Sonderkündigungsrecht hat bei Mobilfunkverträgen?
    Wahrscheinlich nicht, oder? ;-(


    Ein Kündigungsrecht hast du nicht. Teilweise gibt es aber Kulanzregelungen, dass z.B. der Vertrag in der Zeit ruht oder sogar ganz aufgelöst wird. Wende dich freundlich an deinen Anbieter und dann wirst du sehen, inwieweit dir entgegengekommen wird.

  • Richtig, kein SoKÜ-Recht. Die Kulanzmöglichkeiten liegen i.d.R. auch an der verbleibenden Restlaufzeit des Vertrages, bzw. auch am "Alter" des MF-Vertrages.

  • Ich kenn es von o2 so : man muß eine Abmeldebescheinigung vorlegen sowie ein amtl. Gegenstück des "neuen" Landes ODER eine Kopie eines Mietvertrages oder Arbeitsvertrages....dann ist es (wie schon von den Vorschreibern gesagt) eine Kulanzentscheidung
    viel Spaß un Down Under

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

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