Re: antwort
ZitatOriginal geschrieben von terryfoxistgott
aber ich leg halt die rechnung dabei. ausserdem habe ich grad mal je 3 geräte gekauft........... (und 1 für mich)
je 3 Geräte ?
Na, das ist schon gewerbsmäßig, würde ich sagen.
Christian
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Re: antwort
ZitatOriginal geschrieben von terryfoxistgott
aber ich leg halt die rechnung dabei. ausserdem habe ich grad mal je 3 geräte gekauft........... (und 1 für mich)
je 3 Geräte ?
Na, das ist schon gewerbsmäßig, würde ich sagen.
Christian
HÄTT ICH GEWUSST...
dass ihr so einen aufstand macht, nur weil ich billig 3 telefone loswerden wollte, hätte ich sie lieber auf dem trödelmarkt verkauft.
ich lösch jetzt meine seite und behalt die handys.
Re: HÄTT ICH GEWUSST...
ZitatOriginal geschrieben von terryfoxistgott
dass ihr so einen aufstand macht, nur weil ich billig 3 telefone loswerden wollte, hätte ich sie lieber auf dem trödelmarkt verkauft.
ich lösch jetzt meine seite und behalt die handys.
Na, wir wollen das doch mal in die richtige Richtung schubsen:
Wir machen keinen Aufstand, sondern weisen auf Unstimmigkeiten und die vorhandene Rechtslage hin.
Wäre es Dir lieber, wenn wir nichts sagen und Dir das Finanzamt schliesslich nette Briefe schreibt? ![]()
seite gelöscht. angebote für euch
also: keine seite mehr.
wer interesse hatHai 99 Euro plus Versand
Ericcson R250s 135,-- plus Versand
Sagem MW 930 59,-- plus Versand.
info:
phonecenter@t-motion.de
Achtung; ich verkaufe Privat diese NEUWARE !
Also, ich hoffe ein bißchen zu Klärung dieses Sachverhaltes beitragen zu können.
1. Ein Händler braucht nicht zwingend AGBs, ohne gilt das dispositive BGB.
2. Ob man als Händler oder Privatmann die Geschäfte abwickelt ist aus der Sicht eines beurteilenden Kunden zu sehen. Soll heißen, wenn jemand einfach so auf die Seite stößt, dann wird der wohl von einem Händler ausgehen (Treu und Glauben). Liest jetzt aber jemand hier im Forum mit und auch diesen Thread, dann ist ja eindeutig, dass hier ein Privatmann handelt, auch wenn er 9 Geräte an der Zahl verkauft. Um als Gewerbetreibender zu gelten ist auch noch eine Regelmäßigkeit notwendig. Wie das jetzt zu definieren ist, dass kann ich jetzt nicht so schnell sagen, aber wenn Du jede Woche nur 1 Handy verkaufst, dann ist das regelmäßig, wenn aber in unterschiedlichen Abständen nur ein paar im Jahr, dann wird das wohl nicht regelmäßig sein.
3. Die Gewährleistung ist vom Großhändler natürlich auch 24 Monate, wenn Du dort als Privatmann die Handys eingekauft hast. Dann kannst Du natürlich die Rechnungen bei einem weiterverkauf dazulegen und der Käufer kann damit evtl. Gewährleistungsansprüche dem Großhändler gegenüber geltend machen. Anders, bzw. individueller sieht es aus, wenn Du die Handys als Händler gekauft hast.
Also, alles ohne Gewähr, was ich hier geschrieben habe, aber nach bestem Wissen
Xian
sers!
vor allem wird hier immer eines vergessen: wenn Du die geräte mit rechnung anbietest, dann dürfte doch eine differenz zwischen dem rechnungsbetrag und dem tatsächliche kaufpreis liegen. und genau jetzt bewegt man sich im rahmen einer steuerhinterziehung.
in diesem falle wäre es sinnvoller nur einen garantiebeleg des großhändlers mitzuschicken. zB. die garantiekarte bei R 250 pro.
ade
BLADES
habe noch ein nagelneues S11
FÜR 30 Euro
genau für die 30,-€
das FIAMT kann ziemlich böse sein.
warum
das gerät habe ich kostenlos zu einem GG-freien Verteag bekommen. Warum darf ich das nicht verkaufen???
und woher kommt dr name
Zoran?
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