Grundgebührbefreiung bei o2

  • Der Unterschied liegt darin das er nicht mehr soviel gewinn mit dem Handy macht.


    Früher sobvebtioniertes Handy + 120 € (Grundgebühr für 2 Jahre)


    Jetzt subventioniertes Handy + 238,80 € (Grundgebühr für 2 Jahre)


    Also dank allen Studenten die dafür zuständig waren das es keine ermäßigung mehr bei o2 gibt. Wer aber doch noch einen Vetrag möchte der kann ja die 5 Gesprächsguthaben nehmen.

  • Dann soll man eben für die schriftliche Aussage auf Grund einer falschen Annahme gerade stehen. Verträge sind einzuhalten.


    Kann ich zu O2 gehen und denen Sagen .. oh Gott, ich hab mich auf Grund einer falschen Annahme zu einem Vertrag hinreissen lassen .. kündigt ihn mal bitte schnell wieder ??? So geht das nicht.


    Rechtlich gesehen hat O2 Pech gehabt, weil ich den Vertrag nicht verschlafen hab sondern erst im März abschliessen wollte. Vom Aufwand her werde ich natürlich nicht klagen. Aber ob es O2 daran gelegen sein sollte soetwas als Kundenbetreuung zu verstehen wag ich in Zweifel zu ziehen.


    Na ja, ab heute bin ich ja eh Schüler :)


    Bei mir gibts im übrigen keine Schubladenverträge, bei mir gibts nur Siemens S11e Handys die immer bei mir zu Hause rumliegen werden und darauf warten dass jemand auf der Festnetznummer anruft. Wenn ich gnädigt gestimmt bin
    wäre ich unter Umständen bereit die Mailbox NICHT ! zu deaktivieren um 02 die paar Kröten für ein Festnetzinterconnection zu gönnen, auch wenn ich nicht zu Hause bin.


    Das werde ich mir jetzt aber sehr überlegen nach den mir zuteilgewordenen
    Boshaftigkeiten :))


    jansen

  • Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Dann soll man eben für die schriftliche Aussage auf Grund einer falschen Annahme gerade stehen. Verträge sind einzuhalten.


    Welcher Vertrag? :confused: Den hast Du ja eben noch nicht...


    Aber wehe Du versiehst Dich irgendwann mal in Deinem Leben und jemand pocht darauf, dass Du Dich an irgendwelche Zusagen hälst. Mal sehen wie
    Du dann reagierst. ;)


    Zitat

    Kann ich zu O2 gehen und denen Sagen .. oh Gott, ich hab mich auf Grund einer falschen Annahme zu einem Vertrag hinreissen lassen .. kündigt ihn mal bitte schnell wieder ??? So geht das nicht.


    Wenn Du einen Irrtum deinerseits nachweisen kannst, kannst Du einen Vertrag sehr wohl anfechten. Aber das wird Dir schwer fallen, denn in dem Vertrag den Du unterschreibst ist alles sehr eindeutig festgehalten. Und erst das gilt. Nichts was vorher auf irgendeine Weise vereinbart wurde spielt mit in den Vertrag hinein.


    Zitat

    Rechtlich gesehen hat O2 Pech gehabt, weil ich den Vertrag nicht verschlafen hab sondern erst im März abschliessen wollte. Vom Aufwand her werde ich natürlich nicht klagen. Aber ob es O2 daran gelegen sein sollte soetwas als Kundenbetreuung zu verstehen wag ich in Zweifel zu ziehen.


    o2 weisst Dich vor Vertragsabschluss darauf hin, dass es diese Konditionen nicht mehr für Dich gibt. Und gut ist... da gibts nichts dran zu klagen. Und selbst wenn es die Konditionen noch gäbe, wäre das kein Garant,
    dass Du diesen Vertrag bekommst. Schließlich entscheidet immernoch o2, ob dein Angebot auf Vertragsabschluss angenommen wird.


    Zitat

    Na ja, ab heute bin ich ja eh Schüler :)


    Gut, daher sei Dir auch vergeben, dass Du scheinbar noch einiges lernen musst. ;)


    Zitat

    Bei mir gibts im übrigen keine Schubladenverträge, bei mir gibts nur Siemens S11e Handys die immer bei mir zu Hause rumliegen werden und darauf warten dass jemand auf der Festnetznummer anruft. Wenn ich gnädigt gestimmt bin wäre ich unter Umständen bereit die Mailbox NICHT ! zu deaktivieren um 02 die paar Kröten für ein Festnetzinterconnection zu gönnen, auch wenn ich nicht zu Hause bin.


    Wenn die nur zu Hause rumliegen, dann ists doch dasselbe wie ein Schubladenvertrag... :gpaul:


    Zitat

    Das werde ich mir jetzt aber sehr überlegen nach den mir zuteilgewordenen Boshaftigkeiten :)


    Richtig, o2 hats mit Absicht sehr böse mit dir gemeint und dich absichtlich getäuscht. :D

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Welcher Vertrag? :confused: Den hast Du ja eben noch nicht...
    ...


    Nun, so einfach ist es nicht! Für solche Fälle gibt es das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo (Abk.: c.i.c), übersetzt "Verschulden bei Vertragsschluß". Neuerdings ist dies in § 311 Abs. 2 BGB geregelt. o2 hat IMHO die vorvertraglichen Aufklärungspflichten (diese fallen auch unter c.i.c.) dahingehend verletzt, das sie jansen eine falsche Auskunft erteilt haben. Dabei genügt schon leichte Fahrlässigkeit. Sofern ihm ein Schaden entstanden ist (IIRC fordert der BGH einen Vermögenschaden, dies ist aber stritig) kann er von o2 verlangen, den sogenannten Vertrauensschaden ersetzt zu bekommen. Dies ist der Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, dass er auf die Aussagen von o2 vertraut hat. o2 müsste ihn also vertraglich so stellen, als wenn es diese Falschauskunft nicht gegeben hat, für den Fall, dass er einen Studentenvertrag mit 5 Euro Gesprächsgebührengutschrift abgeschlossen hat. Möglicherweise kann er auch von o2 verlangen, wenn noch kein Vertrag geschlossen wurde, dass es es zu einem Vertragsabschluß kommt wie ursprünglich geplant, d. h. mit 5 Euro GG-Ermäßigung.


    Gruß


    muli

  • Dies stimmt so nicht. Es ist ja schließlich fraglich, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen wäre (z.B. wegen fehlender Bonität).


    Er kann o2 ja das Angebot gerichtet auf einen Vertragsabschluss über einen Studentenvertrag mit 4.95 EUR Rabatt auf die Grundgebühr machen und o2 wird es nicht annehmen. Dies ist im Rahmen der Vertragsfreiheit ja möglich.


    Ausserdem ist es fraglich, ob es sich hierbei schon um konkrete Vertragsverhandlungen gehandelt hat. Insgesamt ist diese Anspruchsgrundlage also schon sehr weit hergeholt.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Sofern ihm ein Schaden entstanden ist


    Genau richtig: Sofern ein Schaden entstanden ist.


    Jetzt möchte ich aber mal wissen, wie man Jansens Schaden messbar machen möchte. Bestimmt nicht, indem man ihm am Ende doch den Vertrag gibt.


    jansen
    Ich kann ja echt verstehen, dass Du Dich schon auf den Vertrag gefreut hast, aber das o2 Dich übers Ohren gehauen stimmt nur mal wahrlich nicht. Selbst wenn Du einen Rechtsstreit durchziehen würdest, würdest Du am Ende mit ziemlicher Sicherheit übel auf die Nase fallen.


    Es hat sich ja schließlich eher um eine Anfrage Deinerseits gehandelt und nicht um ein Vertragsangebot an o2, was von diesen angenommen worden ist. Sonst hättest Du Deinen Vertrag nämlich in der Tasche. :D


    Also Schwamm drüber und nicht weiter ärgern :top:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    ...Es hat sich ja schließlich eher um eine Anfrage Deinerseits gehandelt...


    ...und da ihm o2 geantwortet hat, handelt es sich um Vertragsverhandlungen. Da o2 weiterhin falsche Auskünfte erteilt hat, haben sie die vorvertraglichen Aufklärungspflichten verletzt und somit sind sie grundsätzlich in der Haftung aus c.i.c.:


    Zitat


    ... Es wäre ein grober Fehler zu meinen, verhandelnde Parteien könnten vor geschlossenem Vertrag tun und lassen was sie wollen. Die Rechtsordnung toleriert keine Wildwestmethoden, auch nicht in der Zeit vor Vertragsschluss. ...


    Quelle


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Dies stimmt so nicht. Es ist ja schließlich fraglich, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen wäre (z.B. wegen fehlender Bonität). ...


    Ja klar, ich habe mir das alles aus der Nase gezogen. :mad: Ob Du es wahrhaben willst oder nicht, es gibt nun mal die grundsätzliche Haftung aus c.i.c. bei Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten. Dabei kommt es eben nicht darauf an, ob letztendlich tatsächlich ein Vertrag dabei herauskommt!


    muli

  • Zitat

    Ja klar, ich habe mir das alles aus der Nase gezogen


    Es bestreitet ja auch keiner, dass es das nicht gibt. :) Habe es selbst damals in Wirtschaftsrecht gehört (ist jetzt aber auch schon länger her..)


    Aber es ist kein Schaden (ausser geplatzte Vorfreude) entstanden und das ist die andere Seite der Medallie.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Wildwestmethoden?


    Komm mal wieder runter. Es hat sich nicht das Unternehmen o2 als Ganzes so verhalten, sondern es handelte sich lediglich um einen kleinen Irrtum eines Emailbearbeiters. o2 hat seine Aufklärungspflichten nicht verletzt, denn auf den offiziellen Seiten zu dem Thema (z.B. http://www.studentenaktion.de) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine befristete Aktion handelt. Ebenfalls wurde auf den Gutscheinen darauf hingewiesen.


    Aber Ihr könnt ja gerne damit vor Gericht ziehen. Macht aber bitte ein Foto vom Richter, wenn er sich gerade die Unterhosen vor Lachen nass macht. :D

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

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