Sparkasse, Geldautomat und Kontostandsanzeige...

  • Hallo !


    bin auch bei der "Sparkasse " !


    Kann nur Bestätigen ,das der Kontoauszug im Vergleich mit dem Aktuellen Kontostand immer einen Tag alt ist ,folglich hat mann nie den aktuellen Kontostand !
    Es sei denn ,es hat sich auf dem Konto nichts getan ;)


    aber zum glück habe ich Online Banking :top:


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Wenn dieses Urteil noch sehr neu ist, kann es gut sein, dass es noch nicht in allen Banken, Sparkassen und Volks- & Raifeisenbanken umgesetzt ist. Das kommt dann vermutlich die nächsten paar Wochen (vorausgesetzt, es gibt dieses Urteil wirklich).


    Die Auszugsdrucker sind vermutlich deshalb nicht aktuell, weil die noch nicht gebuchten Beträge natürlich nicht mit erscheinen - ruft man hingegen nur den Kontostand am GAA ab, sind diese nicht gebuchten Beträge in ihrer Summe immerhin schon verrechnet - deshalb der "echte" aktuelle Kontostand :)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Vielleicht wurde es ja deshalb untersagt, weil der Kunde nicht nachvollziehen kann, welche Umsätze schon gebucht sind und welche nicht.


    Wenn ich einen Kontoauszug ziehe, dann sehe ich ja, dass die Überweisung von xx schon eingetroffen und das Geld für Firma y schon abgebucht worden ist. Bei der Anzeige am GA kann man das nicht nachvollziehen und somit könnte der aktuelle Kontostand mißinterpretiert werden, wenn einige Buchungen erst am Abend stattfinden...


    Wäre aber mal interessant zu wissen, welches Urteil das ist, wenn die Aussage denn stimmt. Vielleicht kann ja mal jemand bei dieser Sparkasse nachfragen?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hi TTler,


    ich habe vorhin mal ein Bild davon gemacht; diesmal war es auch kein Zettel mehr, sondern ein "hochoffizieller" Aufkleber:


    Hat schon jemand nähere Infos? Ist das bei euch auch so? Leider konnte ich aufgrund der kundenfreundlichen Öffnungszeiten ;) niemanden mehr dazu befragen...


    Diese Regelung ist wird jetzt wohl überall angewandt, zumindest hier (PLZ-Bereich 1) zeigt kein Automat mehr den KS an...


    Immernoch :confused: - 3dc

  • Die Berliner Sparkasse wurde von Verbraucherschützern verklagt, da der am Geldautomaten angezeigte Kontostand auch Gutschriften enthalten kann, die wertstellungsmäßig noch nicht verbucht sind und eine Verfügung daher zu einer für den Kunden nicht offensichtlich erkennbaren Belastung von Sollzinsen führen kann.


    Ich finde es schon interessant, für welch immense Beträge der Rechtsweg bis zum BGH so beschritten wird: Die Berliner Sparkasse verlangt zurzeit 12,5 % Zinsen für den Dispo. Bei einer wohl nicht unüblichen Abhebung von 500 Euro entstehen für einen Tag 17 cent Sollzinsen, wenn der volle Betrag noch nicht verfügbar ist. Und um einen Tag geht es ja nur (außer wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen). Natürlich kann man argumentieren, dass es für die Sparkasse dann eben die Masse macht. Aber dass die Sparkasse davon reich geworden ist, glaube ich dann doch nicht.


    Details hier: Bericht der Berliner Zeitung

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Alexander
    Danke für die ausführliche Antwort und den Link, das beantwortet meine Frage :)


    ---


    Tja, so einen grossen Aufwand macht es nun auch nicht, zum Kontoauszugsdrucker zu gehen. Komfortabler war es mit der alten Variante aber alle mal.
    Trotzdem gut, dass es den Verbraucherschutz gibt ;)


    MfG - 3dc

  • Hier bei der SSK Köln funktioniert die Kontostandsanzeige am Geldautomaten noch. Habe ich um 22:46 Uhr noch verifiziert. :)
    Ich hoffe mal, dass sich das Urteil nicht bis zu den Kölner Instituten herumspricht. Ich fand diese Information immer sehr gut.
    Vielleicht kann ja mal einer gegen die Kontoauszüge klagen. Man stelle sich mal das folgende Szenarium vor: Erst zieht man einen Kontoauszug, der einem den "aktuellen" Kontostand vor den Tagesbuchungen anzeigt. Dieser zeigt ein Guthaben von 1.000,- € an. Nun geht der Kunde zum Automaten und hebt 1.000,- € ab, im guten Glauben, das Konto nicht überzogen zu haben. Am nächsten Tag stellt er dann beim erneuten Abholen der Kontoauszüge fest, dass nicht nur die 1.000,- € Bargeld noch am Vortag abgebucht wurden, sondern auch z. B. die Kreditkartenfirma ihre Forderung in Höhe von 1.000,- € abgebucht hat. :mad:
    Da könnte ja jetzt auch jemand auf die Idee kommen, die entstandenen Kosten (Überziehungszinsen) von seiner Bank oder Sparkasse wieder zurückzufordern. Wie werden die Gerichte wohl jetzt entscheiden?
    Ich kann das Urteil des BGH jedenfalls nicht nachvollziehen. Die Kontostandsanzeige empfand ich bisher als netten Service. Aber vielleicht lassen sich die Sparkassen etwas einfallen, um den Kontostand anzuzeigen und trotzdem nicht gegen das Urteil zu verstoßen.


    Zitat

    Original geschrieben von 3dc
    Tja, so einen grossen Aufwand macht es nun auch nicht, zum Kontoauszugsdrucker zu gehen. Komfortabler war es mit der alten Variante aber alle mal.

    Tja, nur leider ist es noch nicht überall in Deutschland möglich, seinen Kontoauszug zu ziehen. Jedoch konnte man meines Wissens bisher im gesamten Bundesgebiet an den Geldautomaten der Sparkassen seinen Kontostand überprüfen.



    Zitat

    Trotzdem gut, dass es den Verbraucherschutz gibt ;)

    In diesem Fall hat er aber leider meilenweit am Ziel vorbeigeschossen. :(


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Foxy


    Interessante Überlegung, aber IMHO ist der Sachverhalt in Deinem Beispiel doch etwas anders: Die Belastungsbuchung wird ja in diesem Fall tatsächlich erst am Tag nach der Verfügung am Automaten durchgeführt (und auch zinsmäßig berücksichtigt). Am Verfügungstag ist eben der Saldo noch korrekt höher ausgewiesen. Aber wie auch immer: Sollte so ein Streitfall auch bis zum BGH getrieben werden, müsste der sich entscheiden, denn die Argumentationen schließen sich ja gegenseitig aus.


    BTW: Ich wollte keineswegs Verbraucherschutzverbände diffamieren, im Gegenteil: Gerade mit den Banken haben sie sich schon oft völlig zu Recht und meistens auch erfolgreich vor Gericht gestritten. Aber manchmal fragt man sich eben doch, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.


    Gruß


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Zitat

    Original geschrieben von Alexander
    Foxy


    Interessante Überlegung, aber IMHO ist der Sachverhalt in Deinem Beispiel doch etwas anders: Die Belastungsbuchung wird ja in diesem Fall tatsächlich erst am Tag nach der Verfügung am Automaten durchgeführt (und auch zinsmäßig berücksichtigt). Am Verfügungstag ist eben der Saldo noch korrekt höher ausgewiesen. Aber wie auch immer: Sollte so ein Streitfall auch bis zum BGH getrieben werden, müsste der sich entscheiden, denn die Argumentationen schließen sich ja gegenseitig aus.

    Eben nicht. Wenn ich z. B. um 17 Uhr die Kontoauzüge ziehe, sind die Buchungen des aktuellen Tages noch nicht enthalten, da hier in Köln zumindest erst nach 17 Uhr gebucht wird. D. h. dass der Kontoauzug noch 1.000,- € aufweist, aber effektiv kein Guthaben mehr drauf ist, da ja in meinem Beispiel das Kreditkartenunternehmen ja abgebucht hat. Die Abhebung des Geldes in Höhe von 1.000,- € wird noch am gleichen Tag stattfinden, sodass das Konto nun mit 1.000,- € in den Miesen ist. Da würde mich ja schon mal interessieren, wie die Gerichte in diesem Fall entscheiden würden und diese Entscheidung dann begründen.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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