Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass das Bußgeld in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wird:
Grundvorraussetzungen:
Fahrverbot existenzbedrohend. (Wäre es zum Beispiel nicht möglich, einen Fahrer zu arrangieren?)
Keine Vorbelastungen in Flensburg.
Christian:
Der betuchte Raser wandelt das Fahrverbot einmal um, danach ist er in Flensburg vorbelastet und hat diese Möglichkeit nicht mehr.
ZitatIch führte gerade einen Überholvorgang durch als plötzlich unerwartet Gegenverkehr auftrat. Ich musste beschleunigen. Kurz nach dem einscheren habe ich meine Geschwindigkeit vermindert, wurde aber trotzdem geblitzt.
Sorry, vergiss es.
ZitatIch führte gerade einen Überholvorgang durch als plötzlich unerwartet Gegenverkehr auftrat. Ich musste beschleunigen. Kurz nach dem einscheren habe ich meine Geschwindigkeit vermindert, wurde aber trotzdem geblitzt.
Vergiss es.
ZitatWird eigentlich der Fahrzeugfahrer in diesem Moment beschuldigt (im schlimmsten Fall) oder könnte auch der Fahrzeughalter das Bußgeld bezahlen?
Wenn das Fahrzeug einer Firma gehört, kommt ein Zeugenfragebogen (ZB)
Im ZB wird der Halter des Fahrzeuges (Empfänger des ZB) aufgefordert, wahrheitsgemäß auszusagen. Hier ergeben sich schon Möglichkeiten, dass jemand anders zahlt, allerdings kann dies in Falschaussage enden (STRAFTAT!).
Wenn das Fahrzeug dir gehört, bekommst du einen ANhörungsbogen (AB), da wird dir vorgeworfen, dass du -- km/h zu schnell warst. Wenn das Auto einer Freundin gehört, bekommt die dann bei einem schludrig arbeitendem Mitarbeiter bei der Bußgeldstelle nen AB, bei einem sauber arbeitendem einen ZB, weil ein Mann am Steuer saß. Wenn das Fahrzeug einem Freund gehört, der ungefähr das gleiche Alter wie du hast, gibts nen AB für ihn.