gerade geblitzt..und nun??

  • Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass das Bußgeld in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wird:


    Grundvorraussetzungen:
    Fahrverbot existenzbedrohend. (Wäre es zum Beispiel nicht möglich, einen Fahrer zu arrangieren?)
    Keine Vorbelastungen in Flensburg.


    Christian:
    Der betuchte Raser wandelt das Fahrverbot einmal um, danach ist er in Flensburg vorbelastet und hat diese Möglichkeit nicht mehr.


    Zitat

    Ich führte gerade einen Überholvorgang durch als plötzlich unerwartet Gegenverkehr auftrat. Ich musste beschleunigen. Kurz nach dem einscheren habe ich meine Geschwindigkeit vermindert, wurde aber trotzdem geblitzt.


    Sorry, vergiss es.


    Zitat

    Ich führte gerade einen Überholvorgang durch als plötzlich unerwartet Gegenverkehr auftrat. Ich musste beschleunigen. Kurz nach dem einscheren habe ich meine Geschwindigkeit vermindert, wurde aber trotzdem geblitzt.


    Vergiss es.


    Zitat

    Wird eigentlich der Fahrzeugfahrer in diesem Moment beschuldigt (im schlimmsten Fall) oder könnte auch der Fahrzeughalter das Bußgeld bezahlen?


    Wenn das Fahrzeug einer Firma gehört, kommt ein Zeugenfragebogen (ZB)
    Im ZB wird der Halter des Fahrzeuges (Empfänger des ZB) aufgefordert, wahrheitsgemäß auszusagen. Hier ergeben sich schon Möglichkeiten, dass jemand anders zahlt, allerdings kann dies in Falschaussage enden (STRAFTAT!).


    Wenn das Fahrzeug dir gehört, bekommst du einen ANhörungsbogen (AB), da wird dir vorgeworfen, dass du -- km/h zu schnell warst. Wenn das Auto einer Freundin gehört, bekommt die dann bei einem schludrig arbeitendem Mitarbeiter bei der Bußgeldstelle nen AB, bei einem sauber arbeitendem einen ZB, weil ein Mann am Steuer saß. Wenn das Fahrzeug einem Freund gehört, der ungefähr das gleiche Alter wie du hast, gibts nen AB für ihn.

  • Hallo Tesrtetette!


    Vielen Dank für Deine Antwort. Leider verstehe ich nicht, warum solche Fälle mit einem "vergiss es" kommentiert werden. Bist Du Dir ganz sicher, dass sowas wirklich überhaupt keine Rolle spielt?


    Viele Grüße

  • Ausrede 1:


    Wenn man überholt darf man die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten, man muss sich sicher sein, dass man sie während dem Überholvergang nicht überschreiten wird.


    Ausrede 2:


    Weil einer dicht auffährt ist das noch lange kein Grund, die Geschwindigkeit zu überschreiten.




    :( Sorry, aber sowas bekommen die Mitarbeiter der Bußgeldstelle täglich zu lesen, es spielt keine Rolle mehr. Ich habe es ungefähr so kommentiert, wie auch die Bußgeldtslle antworten würde, also sorry wegen dem Ton. :)


    Grüße


    Es lebe das Rechtsfahrgebot!

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Das ist komplett falsch !


    Er kann das Fahrverbot schliesslich auf den Urlaub legen.


    Eben nicht. Bei einem ehemaligen Kollegen von mir hat das gerade so funktioniert.

  • Zitat

    Original geschrieben von SmartFox
    Vielen Dank für Deine Antwort. Leider verstehe ich nicht, warum solche Fälle mit einem "vergiss es" kommentiert werden. Bist Du Dir ganz sicher, dass sowas wirklich überhaupt keine Rolle spielt?


    Ich bin zwar nicht Tesrtetette, aber ich antworte einfach mal.


    Ja, auch ich bin sicher, dass solche "Ausreden" für die Katz' sind. Habe das damals auch am eigenen Leib erfahren dürfen, als ich auch mal 1 Monat ohne Fahrerlaubnis war.


    Sollte es für dich nicht absolut Existenzbedrohend sein, wirst du den FS abgeben müssen!


    Hier in den Emiraten sieht das ganze schon wieder anders aus, hier zählt wirklich nur die Stellenanzahl auf dem Kennzeichen. Ob das Richtig oder Falsch ist, sei mal dahingestellt.


    Gruß,


    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von Michael Karl
    Hier in den Emiraten sieht das ganze schon wieder anders aus, hier zählt wirklich nur die Stellenanzahl auf dem Kennzeichen.


    Wie darf man das denn verstehen? :confused:
    Halter des Fahrzeugs = der, der immer zahlen muss?


    Gruß,
    Sebi

  • Hi,


    da wirst du nichts machen können.
    Du wurdest ja direkt angehalten, die wissen also, daß du es warst.


    Hättest du anstatt dessen einen Brief bekommen, dann hätte man was machen können. Aber so sieht's schlecht aus. Also man hat, AFAIK, 4 Monate Zeit, den FS abzugeben, wenn das Urteil verhängt ist. Also ab dann irgendwann 20 Tage frei nehmen...


    Gruß
    Seby

  • Was mir gerade so einfällt:
    Was ist eigentlich mit der Ausrede: " Ich hab einen Wagen überholt der ca. 80 fuhr. Als ich auf gleiche Höhe war hat er beschleunigt, so dass ich genötigt wurde, durchzubeschleunigen und so beim einscheren ca. 120 km/h drauf hatte".


    Muss man da hinter dem Wagen einscheren oder durchziehen?


    Obwohl ich denke das die Polizei inzwischen alle Ausreden kenne müsste *G*

  • das wäre dann eine falsche Beschuldigung (was wieder eine Straftat wäre...) des "Beschleunigenden", es ist ja bekanntlich nicht erlaubt, zu beschleunigen wenn man überholt wird.

    Viele Grüße
    Martin


  • .... oder für die Zeit des Fahrverbots einen Fahrer engagieren.
    Hatte im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall: gleicher Job, ähnliche Situation -> Fahrer für 4 Wochen des Fahrverbots angeheuert. :D

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

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