Frage bzgl. Vertagsabschluss bei Minderjährigen

  • Vorerst: Ich habe in meinem kurzen Leben schon so viele Verträge und dergleichen abgeschlossen, fast ausnahmslos positiv , aber nun hat es mich erwischt.



    Problem: Ich habe mich bei einem DVD-Verleih Service angemeldet, aber vergessen abzumelden.


    Leider kostet eine Mitgliedschaft 48 € im Jahr.


    Da ich aber weder Unkosten verursacht habe noch irgendeinen Service beanspruchen werde, sehe ich es nicht ein, 48 € aus dem Fenster zu werfen.


    Ich habe mich mal ein bisschen kundig gemacht und danach haben wir diesem Verein einen Brief geschickt, in der mein Vater als Erziehungsberechtigter die Mitgliedschaft widerruft,da der Betrag mehr als mein Taschengeld beträgt, was auch nicht gelogen ist. (siehe taschengeldparagraph bei google.de)


    Leider gehen die Service Leute nicht auf die eigentlichen Probleme ein bzw. schreiben immer nur diesselbe Standartmail , in der ich aufgefordert wäre, zu zahlen.


    Bin ich rechtlich gesehen im Recht?


    Bitte keine dekonstruktiven Kommentare sondern nur Fakten, danke !! :)

  • Wenn Du minderjährig bist, bist Du nur eingesvhränkt geschäftsfähig und brauchst um Abschließen von Verträgen die Einwilligung/Genehmigung von Deinen Eltern. Wird diese von den Erziehungsberichtigten nicht erteilt, ist der Vertrag nichtig.


    Somit bist Du an sich im Recht, aber: Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Stiefel.


    Was kann man tun:
    Würde nochmal den DVD-Verleih sachlich anschreiben und ggf. mit einem Anwalt drohen. Ob sich aber der Rechtsweg letztendlich wegen den 48 EUR wirklich lohnt ist zweifelhaft. Dauert halt lang, ist anstrengend und ohne Rechtsschutzversicherung auch teuer.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Naaamd!


    Ich glaube kaum, dass Dein Taschengeld weniger als 48 Euro im Jahr beträgt. Somit dürfte der Taschengeldparagraph hier wohl keine Anwendung finden.


    Da Du aber unter 18 solche Verträge meist nicht abschliessen darfst (steht gerade bei DVD-Verleihern, usw. meist in den AGB's...) wird es der Verleih wahrscheinlich sehr schwer haben, die Kohle von Dir einzuklagen.


    So, aber einen Kommentar kann ich mir nicht verkneifen: Es ist schon eine Klasse Einstellung, Verträge, einfach weil man keinen Bock hat, nicht zu bezahlen.


    Für solche Leute sollte man IMHO nen grundsaetzlichen FPP einrichten, so dass diese auf Jahre hinaus gesehen keinerlei Laufzeitverträge, Leasingverträge, Kreditverträge oder sonstige Sachen mit längerfristigen Verpflichtungen bekommen. :mad:


    Die 48 Euro werden den Verleiher wohl nicht umbringen, aber wenn jeder so denkt und handelt bracuht man sich über unsere Wirtschaftslage und über die derzeit vorherrschende Zahlungsmoral nicht weiter wundern.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Jo, die Einstellung ist moralisch sicherlich zweifelhaft.


    Ich sehe es halt so:


    Ich werde wie gesagt weder Dienstleistungen von dem Unternehmen beziehen noch werden zusätzliche Kosten von mir verursacht.


    Die Kosten die enstanden sind (Rücküberweisungsgebühr, Bearbeitungsgebühr usw. ) werde ich übernehmen, das habe ich dem Unternehmen auch so per Email geschrieben.


    Sicherlich könnt ihr euch vorstellen, dass mir als Schüler finanziell die Hände gebunden sind.


    Ok? Bitte BTT und keine weiteren Kommentare ,


    Dankeschön !


    :)


    PS: Die Postings haben mir ansonsten schon ein Stück weiter geholfen, danke dafür !




    PPS:


    Das Unternehmen wurde schon sachlich angeschrieben. Allerdings haben die selbst keinen Bock auf eine sachliche Konversation. Die haben uns zweimal den selben Standartschinken als Antwort geschickt und ca. 5 Tage nach Rücküberweisung kommt schon eine Anwaltsdrohung, wenn ich innerhalb von 7 Tagen nicht bezahle.

  • der §110 gilt aber nur, wenn man keine Folgekosten hat. Hier handelt es sich wohl um ein Abo (wieso sonst Kündigen?) und da gilt kein Taschengeldparagraph. Das ist hier genauso wie bei einem Handyvertrag...


    denn die Leistung muss bewirkt werden mit Mitteln die [...] überlassen WORDEN SIND, die Mittel kommen aber erst noch in die KAsse des Minderjährigen (Z.B. für das Abo nächstes Jahr und übernächstes...)

    Viele Grüße
    Martin

  • ich halte die argumentation, dass sein jahres-taschengeld mehr als € 48,- beträgt, für zweifelhaft. oder hatte ich mit einem jahrestaschengeld von € 400,- mir nen fernseher für das geld kaufen dürfen? (am besten auf raten zahlen, dann zahle ich im monat ja nur mein taschengeld)!
    in meinen augen schwachsinn.


    übrigens kenne ich nur videotheken, die erst ab 18 akzeptieren - vermutlich weil es eben mit jüngeren leuten rechtliche schwierigkeiten geben könnte.


    will mich aber nicht festlegen, in dieser rechtslage bin ich mir nicht sicher.


    >> tkjever


    ps. € 48,- ist für nen schüler vieeeel geld!

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • natürlich darfst du dir einen Fernseher für 1000€ kaufen wenn dir ein Verwandter 1000€ zu deiner FREIEN VERFÜGUNG oder ZWECKGEBUNDEN zum Kauf des TV schenkt.


    Auf Raten darfst du das Gerät aber auch dann nicht kaufen, wenn die Summe aller Raten max. 1000€ betragen würde.


    Das ist nicht an Beträge gebunden, stell dir z.B. mal vor, du bist Prinz Albert von T&T, ich denke da jucken 48€ nicht wirklich (ohne jetzt die persönlichen finanziellen Vermögenswerte dieser Person zu kennen; ich weiß, der Herr ist mittlerweile auch voll geschäftsfähig...)

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    natürlich darfst du dir einen Fernseher für 1000€ kaufen wenn dir ein Verwandter 1000€ zu deiner FREIEN VERFÜGUNG oder ZWECKGEBUNDEN zum Kauf des TV schenkt.


    NEIN!!!!
    Das darf ein Minderjähriger definitiv nicht.
    Er darf noch viel weniger Geld nicht ausgeben.
    Wenn er über 16 ist, dann sind diese Paragrphen möglicherweise gelockert, aber der typische Fall Konfirmationsgeld, das dürfen die "Kinder" in der Höhe nicht alleine ausgeben.
    Genaugenommen dürfte der Verkäufer oder der Kassierer ihnen das gar nicht verkaufen, in aller Regel tun sie es aber.
    Dann haben die Eltern aber das Recht, den Verkauf rückgängig zu machen. Und der Laden muss darauf eingehen und tut es auch.

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Dann häng ich meine Frage hier mal an:


    Person A ist minderjährig, und ist online einen 2jährigen Vertrag über monatliche Frei-SMS eingegangen; so wie man das bspw. auf http://www.die-freesms-seite.com tun kann.
    A hat aber eine fiktive Adresse angegeben, natürlich auch gefälschtes Geburtsdatum. Die erste Rechnung über 100 Euro kommt 4 Wochen später per Mail.


    Laut diesem Thread dürfte A ja wegen Minderjährigkeit wieder aus dem Vertrag rauskommen, aber müsste A dann mit einer Strafanzeige wegen wissentlicher Angabe falscher Daten rechnen?

  • Zitat

    Original geschrieben von nokia05
    A hat aber eine fiktive Adresse angegeben, natürlich auch gefälschtes Geburtsdatum.


    Warum hat dann A nicht auch gleich eine "falsche" Mail-Adresse eingerichtet und angegeben, die man nicht nachvollziehen kann? Dann würde sich die Frage überhaupt nicht erst stellen - wenn wir schon mal soweit sind... :rolleyes:


    Insofern könnte es aber tatsächlich passieren, daß A

    Zitat

    mit einer Strafanzeige wegen wissentlicher Angabe falscher Daten rechnen

    muß. Wobei ich die Erfahrung gemacht habe, daß überhaupt nichts passiert. Denn entweder geben die Netzbetreiber für Schulden bei Fremdfirmen deine Daten nicht raus (jedenfalls nicht so ohne weiteres / ohne richterliche/polizeiliche Verfügung) oder die Betreiber dieser Freien-SMS rechnen eh mit einem Kontingent an "Schwund" / Mißbrauch...


    Das soll aber keine Aufforderung sein! :mad:

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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