Datenschutz: Webcam in Gastronomie?

  • Hi zusammen,


    ich spiele mit dem Gedanken, in eine größere Gastronomie zweit Webcams zu installieren, um die Bilder auf die Homepage zu schießen.


    Wäre ein nettes Gimmik, damit die Leute einen Eindruck von dem Laden bekommen könnten.


    Allerdings weiß ich nicht, ob es überhaupt erlaubt ist. Zwar werden keine Großaufnahmen zu sehen sein, aber je nach Statur könnten die Leute mehr oder weniger erkennbar sein ;)


    Außerdem mache ich mir noch unabhängig vom rechtlichen Gedanken drüber, ob es die Leute stören könnte, das sie ins www übertragen werden. Würde euch das stören? Es geht ja nicht darum, einzelne Leute zu filmen, sondern einen Gesamtüberblick des Ladens zu geben.


    Gr
    der Kai

  • Du solltest Dir natuerlich ueberlegen, ob das eventuelle Aergernis den eventuellen Nutzen wert ist. Sprich, werden genuegend Gaeste angelockt, um die vielliecht dadurch abgestoßenen zu ersetzen?


    Bei einem Café unserer Altstadt ist der Fall so, dass der Inhaber außen eine Webcam montiert hat. Diese darf aber nur den Bereich seines Cafés zeigen, nicht die Straße. War IIRC vor Gericht und wurde so entschieden.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • So etwas gibt's in GB schon lange. Ist immer ganz lustig, wenn ich weiß, dass ein Freund von mir in Schottland im Pub sitzt - kann dann online schauen...


    Beispiele weltweit?


    Ich find's witzig. Wenn's mir nicht paßt, muß ich ja nicht in diese Kneipe gehen...


    ;)


    handymaniac

    Too old to die young

  • Sowas gibts in deutschland auch. Jede Kneipe, die eine AOL WLAN Station hat, kann automatisch auch im Internet "überwacht" werden, da die Station eine Cam hat und die Dauerbilder zu AOL schickt.
    http://www.aol.de/stations

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • Aus meiner Ehrfahrung in verschiedenen Bereichen mit Kameraüberwachung, kann ich nur sagen:


    1.
    Kein Problem, wenn es der Überwachung zur Sicherheit dient und Du mit vielen Schildern darauf hinweisst. Ebenfalls brauchst Du eine Sondergenehmigung zum lagern der Daten, solltest Du dies vorhaben.


    2.
    Ein riesen Problem für Dich, sobald die Bilder für Dritte einsehbar werden (z.B. Internet). Dann brauchst Du das Recht am Bild jedes einzelnen gefilmten Gastes. Schriftlich!


    Generell sei aber gesagt, das sehr viele öffentliche Einrichtungen mittlerweile mit Kameras ausgestattet sind und kein Mensch sich daran stört, auch gibt es keine grossen Gerichtsurteile dazu in Deutschland.


    Wenn sich allerdings mal jemand aufregen sollte, könnte es teuer werden...


    PS: Manche Leuten legen es auch nur darauf an ohne Erlaubnis gefilmt zu werden, um dann dagegen vorzugehen...

    thalabel

  • Zitat

    Original geschrieben von thalabel
    Ein riesen Problem für Dich, sobald die Bilder für Dritte einsehbar werden (z.B. Internet). Dann brauchst Du das Recht am Bild jedes einzelnen gefilmten Gastes. Schriftlich!


    Sicher? Bei uns an der Uni gibts ein paar PCs vor denen Schilder hängen, die (bezogen auf das Landesdatenschutzgesetz oder so) darauf hinweisen, dass man mit Webcams gefilmt wird und auf welcher Homepage die Bilder erscheinen. Reicht da wirklich kein (gut sichtbares) Schild an der Eingangstür? Oder weiß nur niemand, dass das eigentlich schriftlich sein muss?


    :confused: ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Weizen
    Oder weiß nur niemand, dass das eigentlich schriftlich sein muss?


    :confused: ;)


    Ich tippe auf obiges. Wie gesagt ist aber die Öffentlichkeit nicht auf so etwas vorbereitet, zumindest nicht in Deutschland.


    Wenn sich ein Bild von mir auf einer Webseite befindet, ohne meine Zustimmung, dann hört der Spass auf.


    Der Fall in unserem Hause (Rechenzentrum) war das ein Kunde seine Mitarbeiter bei der Arbeit gefilmt hat und diese Bilder auf seiner Webpage zeigte, um potenzielen Neukunden vorführen zu können, wie "ausgelastet" sein Arbeitsbereich ist. Allerdings nahm eine Dritte Person Screenshots eben dieser Bilder um sie auf Gay-Kontakt-Pages zu veröffentlichen... Die Sache läuft immer noch vor Gericht (denke eben weil sich hier noch keiner komplett damit auskennt).

    thalabel

  • Ist wie beim Taxi. Einige Taxen haben eine Innenraumüberwachung mit einer Kamera. Da ist gut sichtbar an den Außenfenstern ein Hinweis angebracht und auf dem Amaturenbrett ist noch ein Aufkleber mit dem Hinweis.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Bei einem Kamera-Kurs bei dem Offenen Kanal meiner Stadt wurde mir erzählt, dass die schriftliche Einwilligung der gefilmten Personen nur solange erfolgen muss, bis eine bestimmte Anzahl von Menschen erreicht ist, die gleichzeitig im Bildausschnitt zu sehen sind. Dann gilt dies nämlich als Gruppe, bzw. Ansammlung von Personen, die willkürlich gefilmt werden, ohne eine Person spezifisch heraus zu heben. Somit entfällt die Pflicht zur Einwilligung.
    Beispiel: In den Nachrichten Bilder von überfüllten Innenstädten.


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Also wenn die Cam nur - wie du sagst - eine raumübersicht bzw übersicht über die momentane auslastung der garstronomie wiedergeben soll ist das kein problem.


    wenn die bilder jedoch so gut sind, dass


    eine bestimmte person
    zu einer bestimmten zeit
    an einem bestimten ort (gastronomie) wiedererkannt werden kann, bist du verpfichtet entsprechend druch hinweisschilder zu informieren


    zum glück ist in deutschland alles durch gesetze und verordnungen geregelt... sichtwörter sind hier für dich


    Teledienstegesetz und BDSG hier § 6 b Abs. 2 BDSG-E


    Regards Larry

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