Ein sonniges Hallo bei diesem Wetter ![]()
Habe mal eine Frage für einen guten bekannten der sich nicht traut zu schreiben bzw. über dieses Thema zu reden.
Vor ca. einem Jahr fuhr ein Freund von mir weil Ihm jemand den die Vorfahrt und den Mittelfinger gezeigt hat hinter her gefahren und hat diesen Verkehrsteilnehmer zwei mal ausgebremst. Der jenige der Ihm die Vorfahrt genommen hat, behauptet daß mein Kumpel Ihm den Mittelfinger gezeigt hat. Das dumme, derjenige hatte auch noch zwei Insassen im Auto, und mein Freund natürlich nicht. Diese Insassen sind Familienangehörige.
Vor kurzem war dann der Prozeß, und die Fahrerlaubnis wurde für 15 Monate (ganz schön übertreiben, von der Richterin!!!!) dem Angeklagten also meinem Freund entzogen.
Mein Kumpel hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, und jetzt geht das ganze vor´s Landgericht. Ebenfalls wurde eine Geldstrafe in Höhe von 2000 € (Das ist kein Scherz) erhoben.
Mein Kumpel ist bisher noch nie negativ im Starßenverkehr aufgefallen, hat auch nie ein Ticket wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, nicht mal wg. falsch Parken oder jegliches in der Richtung.
Die Frage an unsere Juristen unter uns lautet: Muß mein Freund den Führerschein komplett neu machen, kann man diese Starfe nicht ganz auf eine Geldstrafe umwandeln (Da zum aller ersten mal aufgefallen, und der Führerschein beruflich benötigt wird) umwandeln, fällt evtl. der Idiotentest an?
Das Urteil wurde folgendermaßen verkündet:
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.
Vor Ablauf von 15 Monaten darf die Verwaltungsbehörde ihm eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilen.
Wer kann hier weiterhelfen, Er wäre um Eure mithilfe sehr verbunden.
Gruß Ben