Entziehung der Fahrerlaubnis, wie geht´s weiter?

  • Ein sonniges Hallo bei diesem Wetter :D


    Habe mal eine Frage für einen guten bekannten der sich nicht traut zu schreiben bzw. über dieses Thema zu reden.


    Vor ca. einem Jahr fuhr ein Freund von mir weil Ihm jemand den die Vorfahrt und den Mittelfinger gezeigt hat hinter her gefahren und hat diesen Verkehrsteilnehmer zwei mal ausgebremst. Der jenige der Ihm die Vorfahrt genommen hat, behauptet daß mein Kumpel Ihm den Mittelfinger gezeigt hat. Das dumme, derjenige hatte auch noch zwei Insassen im Auto, und mein Freund natürlich nicht. Diese Insassen sind Familienangehörige.


    Vor kurzem war dann der Prozeß, und die Fahrerlaubnis wurde für 15 Monate (ganz schön übertreiben, von der Richterin!!!!) dem Angeklagten also meinem Freund entzogen.
    Mein Kumpel hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, und jetzt geht das ganze vor´s Landgericht. Ebenfalls wurde eine Geldstrafe in Höhe von 2000 € (Das ist kein Scherz) erhoben.


    Mein Kumpel ist bisher noch nie negativ im Starßenverkehr aufgefallen, hat auch nie ein Ticket wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, nicht mal wg. falsch Parken oder jegliches in der Richtung.


    Die Frage an unsere Juristen unter uns lautet: Muß mein Freund den Führerschein komplett neu machen, kann man diese Starfe nicht ganz auf eine Geldstrafe umwandeln (Da zum aller ersten mal aufgefallen, und der Führerschein beruflich benötigt wird) umwandeln, fällt evtl. der Idiotentest an?


    Das Urteil wurde folgendermaßen verkündet:


    Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.


    Vor Ablauf von 15 Monaten darf die Verwaltungsbehörde ihm eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilen.


    Wer kann hier weiterhelfen, Er wäre um Eure mithilfe sehr verbunden.


    Gruß Ben

  • Den Führerschein muss er nicht noch mal machen.


    Die Strafe wird deswegen so "hoch" angesetzt worden sein, wegen der "Selbstjustiz". Es kann einfach nicht geduldet werden, dass, auch wenn einem die Vorfahrt genommen wurde, man dermaßen agressiv reagiert - die Richterin wird wohl davon ausgegangen sein, dass deinem Kunpel die "sittliche Reife" um am Strassenverkehr teilzunehmen einfach fehlt.

  • Hi,


    ich bin selbst Jurist und finde die Strafe vollkommen angemessen.


    Ich denke, Dein Kumpel ist wegen Nötigung und Strassenverkehrsgefährdung verurteilt worden... zu Recht! Derartige Oberlehrer, die andere Fahrer ausbremsen und sich und andere gefährden, haben nichts anderes verdient.


    Die Berufung kann er sich denke ich sparen...


    Seinen Führerschein muß er nicht neu machen. Er kann in 15 Monaten einen neuen beantragen und wird ihn auch erhalten.
    Eine Umwandlung in eine Geldstrafe wird nicht erfolgen, es sei denn, er kann eine unzumutbare Härte für sich oder einen Anderen nachweisen. Dazu gehört beispielsweise der Transport einer behinderten Tochter zur Behandlung oder sowas, die ansonsten auf keine Weise anders dort hinkommen kann (nur als Beispiel), NICHT aber der Verlust des Jobs!


    Das muß man sich vorher überlegen.


    Schrapnell

  • @ Schrapnell:


    Ausbremsen kann man das nicht ganz nennen, mein Kumpel hat den anderen Fahrer überholt, und sich dann einfach vor Ihn gesetz, und diesen dann so ausgebremst, als ob man an eine rote Ampel fährt.


    Im Grunde genommen ist ja nichts passiert, ausser das sich beide Parteien aufgeregt haben.


    Den Führerschein neu beantragen, heißt das daß mein Kumpel nach diesen 15 Monaten zum Starßenverkehrsamt kann und sich wieder den Führerschein abholen kann?


    Das man sich sowas vorher überlegen muß ist ja auch richtig, nur wer überlegt in dieser Situation was man alles für Fehler machen kann?

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Das man sich sowas vorher überlegen muß ist ja auch richtig, nur wer überlegt in dieser Situation was man alles für Fehler machen kann?


    Wer sich *das* im Strassenverkehr *nicht* überlegt ist nicht in der Lage daran teilzunehmen und sollte lieber zu Fuß gehen. Dein Kumpel sollte wirklich dringend an seiner Einstellung arbeiten, sonst könnte nächste Führerscheinentzug nur eine Frage der Zeit sein.

  • Der Fall erinnert mich irgendwie an meinem, März 2001...
    Da hat mich auf der A3 auch einer rechts überholt (ich hatte ca. 180km/h, war am Überholen) und dann 2 mal bis 60 runter ausgebremst und den Mittelfinger gezeigt, weil ich ihm nicht schnell genug war...
    Der 7er BMW war aber auf seine Frau zugelassen und die beiden haben die Aussage verweigert, Fahrer nicht feststellbar, also Verfahren eingestellt. :flop:
    Aber seine Frau muß lebenslang ein Fahrtenbuch führen, hehe. Meine verbrannten Bremsscheiben (wollte blockieren verhindern) hat mir aber keiner ersetzt :(

    c ya

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Ausbremsen kann man das nicht ganz nennen, mein Kumpel hat den anderen Fahrer überholt, und sich dann einfach vor Ihn gesetz, und diesen dann so ausgebremst, als ob man an eine rote Ampel fährt.

    Das ist nun mal leider Ausbremsen, oder was verstehst Du unter ausbremsen :confused: ?!?


    Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Im Grunde genommen ist ja nichts passiert, ausser das sich beide Parteien aufgeregt haben.

    Da fällt mir doch der Satz ein:
    "Ja muss denn immer erst was passieren, dass etwas getan wird?"
    Denk mal drüber nach :(


    Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Das man sich sowas vorher überlegen muß ist ja auch richtig, nur wer überlegt in dieser Situation was man alles für Fehler machen kann?

    Das sind keine Fehler, sondern bewusst ausgeführte "Maßnahmen" der Selbstjustiz!
    Und wenn man sich in dieser Situation nicht unter Kontrolle hat, darf eine solche Person am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen, aus Schutz für andere und sich selbst.


    Sorry, aber ist echt daneben soetwas.
    Man muss einfach die Ruhe bewahren können, sonst gibt es doch auf unseren Straßen nur noch Mord und Totschlag!

  • Also unter Ausbremsen verstehe ich das man jemanden richtig unsanft zum Bremsen bringt.
    Meinem Freund tut es auch leid was Er getan hat, daß Er für diese "Überreaktion" bestraft werden soll ist ja auch in Ordnung, aber müssen es denn gleich 15 Monate sein?!


    Natürlich war das ein absolutes Fehlverhalten was nicht sein darf, nun ist es allerdings schonmal passiert, und rückgängig kann man das auch nicht machen.


    Er hat sich ebenfalls bei den Opfern entschuldigt, was auch angenommen worden ist, damit wollte Er niemanden gefährden auch wenn das alles jetzt aus dem Text Inhalt vielleicht falsch zu verstehen war.


    Warum bekommt man für sowas keine Punte?
    Sechs Monate ohne Führerschein hätten das doch auch getan.

  • Vermutlich deshalb, weil der Richter einen gewissen Ermessensspielraum bei der Zumessung des Strafmaßes hat. Und 15 Monate sind eben offenbar drin. Vielleicht hat sich der Freund im Verfahren dann von seinem Auftreten her auch nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert (nur so eine Idee).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Also ich fahr jeden Tag 150 km auf deutschen Autobahnen um zur Arbeit zu kommen, und da bekommste jeden Tag solche Verkehrsrowdys zu sehen. Jeder der sich an die Regeln hält, wird dann zur Zielscheibe von solchen selbsternannten Sheriffs. Ich kann da dem Verkehrsrichter nur zustimmen:top: , Führerschein Weg und Zeit zum Nachdenken. Und wer seinen Job verliert, sollte vielleicht vorher dran denken!!!

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