Kennt jemand die Rechtslage?
IMO ist es sinnvoll, bei einem Arztwechsel (zB wg Umzug) die Unterlagen vom "alten" Arzt mitzunehmen, damit der neue sich ein Bild machen kann und weiss, was alles schon gelaufen ist.
Der Patient hat zwar ein Teilwissen über das, was er schon alles gehabt hat, aber vergisst im Zweifelsfall etliches. In den Arztunterlagen steht aber akribisch die Patientengeschichte drin.
Bsp. Zahnarzt:
Röntgenaufnahmen, wann welche Füllungen/Extraktionen.
Hausarzt:
Das vermutlich umfangreichste Archiv.
Orthopäde:
Röntgenaufnnahmen etc.
Worauf habe ich einen Anspruch?
Gibt es irgendwelche fachspezifischen Formblätter, die ein Arzt ausfüllen kann/muss?
Oder ist alles Eigentum des Arztes (auch im Sinne von Datenschutz/Copyright) - und was ist nicht sein Eigentum (Röntgenaufnahmen bezahlt(e) ja zB die Kasse)?
Entstehen mir/der Kasse evtl Kosten?
Sollte ich mich mit der Kasse in Verbindung setzen?
Um nicht missverstanden zu werden:
Bevor ich jmd. mit der Rechtslage drohe, versuche ich es erstmal im Guten. Deshalb wäre es wichtig, zuerst mal die Patientenansprüche zu kennen, um dann um den Rest zu feilschen.
Ich gehe davon aus, dass sich ein "neuer" Doc auch freut, wenn er nicht bei Null anfangen muss.
PS:
Wäre nett, wenn keine Antworten vom Typ "Ich glaube, ..." kämen ![]()