Arztwechsel: Anspruch auf Unterlagen?

  • Kennt jemand die Rechtslage?


    IMO ist es sinnvoll, bei einem Arztwechsel (zB wg Umzug) die Unterlagen vom "alten" Arzt mitzunehmen, damit der neue sich ein Bild machen kann und weiss, was alles schon gelaufen ist.
    Der Patient hat zwar ein Teilwissen über das, was er schon alles gehabt hat, aber vergisst im Zweifelsfall etliches. In den Arztunterlagen steht aber akribisch die Patientengeschichte drin.


    Bsp. Zahnarzt:
    Röntgenaufnahmen, wann welche Füllungen/Extraktionen.


    Hausarzt:
    Das vermutlich umfangreichste Archiv.


    Orthopäde:
    Röntgenaufnnahmen etc.


    Worauf habe ich einen Anspruch?
    Gibt es irgendwelche fachspezifischen Formblätter, die ein Arzt ausfüllen kann/muss?
    Oder ist alles Eigentum des Arztes (auch im Sinne von Datenschutz/Copyright) - und was ist nicht sein Eigentum (Röntgenaufnahmen bezahlt(e) ja zB die Kasse)?
    Entstehen mir/der Kasse evtl Kosten?
    Sollte ich mich mit der Kasse in Verbindung setzen?



    Um nicht missverstanden zu werden:
    Bevor ich jmd. mit der Rechtslage drohe, versuche ich es erstmal im Guten. Deshalb wäre es wichtig, zuerst mal die Patientenansprüche zu kennen, um dann um den Rest zu feilschen.


    Ich gehe davon aus, dass sich ein "neuer" Doc auch freut, wenn er nicht bei Null anfangen muss.


    PS:
    Wäre nett, wenn keine Antworten vom Typ "Ich glaube, ..." kämen ;)

  • In aller Regel hast Du mit den Unterlagen/Aufzeichnungen, die Dein bisheriger Arzt angefertigt hat, keine Umstände.


    Wenn Du Deinem "neuen" Arzt die Adresse seines "Vorgängers" gibst, fordert er die Unterlagen dort an. Dein bisheriger Arzt ist verpflichtet, diese zur Nachverfolgung Deiner Krankheitshistorie herauszugeben.


    Du als Patient hast allerdings kein verbrieftes Recht, die Unterlagen auf eigene Faust mitzunehmen. Das machen die Ärzte untereinander aus.


    Hoffe geholfen zu haben.


    Gruß


    NoTeen

  • Als Patient hast Du nur das Recht die Unterlagen einzusehen.
    Der Neue Arzt kann die Unterlagen anfordern, hat jedoch nur Anspruch auf eine leihweise Herausgabe der Röntgenbilder (die Bilder müssen wieder zum Ersteller zurück, und nach der neuen Röntgenverordnung ca.20 Jahre aufbewahrt werden).
    Das ist alles in der Berufsordnung für Ärzte geregelt.
    Normalerweise geht das aber alles sehr kulant und problemlos ab.

  • Hallo...
    Also ich bin der gleichen Meinung wie meine Vorgänger,nur muß ich aus eigener Erfahrung sagen,das ich meine Röntgenbilder (von meiner Herzop) bei mir zu hause hab.Die Ärzte meinten,das ich diese bei mir aufbewahren müßte.


    Liebe Grüße sabsi

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