Mahnung von Talkline

  • Moin moin...


    Ich habe heute eine Mahnung von Talkline erhalten, die mir eine angeblich nicht bezahlte Rechnung anmahnen. Diese Rechnung ist vom 16.02.2001, ja, 2001, nicht 2002 :) Einen Einzelverbindungsnachweis für diese Zeit können die mir natülich nicht mehr schicken, da sie die Verbindungsdaten nach 80 Tagen gelöscht haben...


    Wie ist nun weiter vorzugehen, darf eine Telefongesellschaft/ein ISP überhaupt noch so weit zurückliegende Rechnungen anmahnen, vor allem wo ich in den eineinhalb vergangenen Jahren nicht einen Ton von Talkline gehöert habe, ausser derer regelmäßigen Werbung?


    Gruß, Dennis.

  • Dazu haben die Firmen 2 Jahre lang Zeit.


    Allerdings müssen die Dir den Zugang der Rechnung beweisen oder die Rechnung erneut zustellen.


    Vorsicht aber, falls die Beträge über die Telekom_Rechnung abgerechent worden sind, Du aber die Telekom-Rechnung erst nach der ersten Mahnung bezahlt hast, damit tritt die Telekom nämlich Ihre Forderungen im Rahmend es Inkassos für Drittanbieter an eben diese Drittanbieter ab und mahnt nur den entsprechend reduzierten Betrag an. Irgendwann melden sich dann die Drittanbieter bei Dir und fordern Ihr Geld ein. Dazu brauchen Sie nicht erneut eine Rechnung zu schreiben.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • .....Reanimation :D ...


    Ich habe heute eine Mahnung von Talkline erhalten.
    Und natürlich wird direkt mit Inkassounternehmen gedroht (finde ich genauso lächerlich, wie diese Leute, die direkt erwähnen das sie eine Rechtschutzversicherung haben...)


    Hatte vor kurzem eine Prepaidnummer nach VF portiert (Kostet 29,95€)
    Guthaben der Karte 34,xx€....
    Verzichtserklärung etc. alles hat wunderbar geklappt. VF Vertrag mit der besagten Rufnummer läuft auch schon.


    Habe nun ein dementsprechend "nettes" Fax / Einschreiben raus geschickt.


    Meine Frage ist nun, ob evtl andere Personen gleiches Problem haben / hatten.
    Ich bin nämlich ein "kleiner Skeptiker" und sehe in so etwas direkt eine Masche.....


    //EDIT
    Sehe gerade das es das falsche Unterforum ist :rolleyes:
    Naja, aber die SUCHE wurde wenigstens genutzt ;)

    Gruß
    Flatie

  • Wenn die Rechnung vom 16.02.2001 ist und kein Mahnbescheid über die Rechnungssumme tituliert ist ,dann ist die Forderung von Talkline verjährt !
    Lass dich nicht von den Briefen der Inkassofirma einschüchtern die versuchen jetzt die unwissenheit auszunützen! Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen ,dann innerhalb der 14 Tage frist Widerspruch einheben" Einrede der Verjährung" .

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    Wenn die Rechnung vom 16.02.2001 ist


    Wo liest du das?


    flatie hat am 16.08.2006 geschrieben:

    Zitat

    Ich habe heute eine Mahnung von Talkline erhalten.


    das mit 2001 ist ein anderes Thema ;)



    flatie: Ich versteh jetzt deine Frage nicht. Was siehst du als Masche? Weshalb hast du ein Fax rausgeschickt? Irgendwie fehlen Teile der Story, um sie zu verstehen...

  • Hi,


    Also:
    Ich habe eine Rufnummer von Talkline (Prepaid) zu Vodafone portiert
    Kostet bei Talkline 29,95€
    Guthaben auf Karte 34,xx€
    Somit sind Portierungskosten gedeckt gewesen
    Nun wird mir eine Mahnung in Höhe von 29,95€ geschickt,
    welcher ich widersprochen habe (per Fax)


    Vielleicht bin ich ja zu sehr Pessimist, aber bei der Hotline wird man auch nur weiterverbunden und in der Warteschleife fliegt man dann raus :rolleyes:
    Die Masche, welche ich darin sehe ist: Einfach mal Rechnungen / Mahnungen heraus senden, evtl überweist ja jemand.... naja, mal sehen was von Talkline als Antwort kommt.


    (gehört normalerweise ins Mobilfunk, aber über die Suche habe ich diesen Thread entdeckt und auf das Unterforum gar nicht geachtet...)

    Gruß
    Flatie

  • Hi,


    so ist / war meine Info.
    Bei Simyo hatte dies auch einwandfrei funktioniert.
    Der Betrag wurde von mir ja aus diesem Grund extra aufs Guthaben aufgebucht.

    Gruß
    Flatie

  • hudakst


    ist doch ganz einfach er schreibt die geforderte summe ist von einer rechnung
    vom 16.02.2001 ! Fakt ist jetzt , die Summe wurde erst am heutigen tag angemahnt ! Der angemahnte Betrag ist jetzt über 5 Jahre alt. Die verjährungsfristen betragen aber 2 Jahre nach altem Recht und 3 Jahre nach neuen Recht ! Da die geforderte Summe also nicht Tituliert ist " Vollstreckbarer Mahnbescheid" können die schreiben wie die lustig sind !


    Ein gutes Forum für Rechtsfragen ist http://123recht.net/default.asp

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