beratung berufsunfaehigkeitsversicherung

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau Ohne wirklich fachkundige, auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene und unabhängige Beratung würde ich ohnehin niemandem zu einem Abschluss raten. Aber kommt jetzt bitte nicht auf die Idee zu fragen, wo solche Beratung zu erlangen ist


    Ich frage nicht, sondern antworte :D :


    Versicherungsberatung gibt es, wie der Name schon sagt, beim Versicherungsberater.


    War doch gar nicht so schwer, darauf zu kommen, oder?


    Alle anderen (Makler, Vertreter, etc.) sind Verkäufer und bieten keine Beratung an, sondern führen Verkaufsgespräche.

  • Betriebswirt?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich weiß ja nicht, wie viele Berufe Du bisher erlernt hast ...

    Ich muss da auch mal noch einhaken. Der Begriff Beruf kann ja im Zweifel extrem weit gefasst sein. Beim Frisör, Bäcker, Maler o.ä. ist es einfach, die können halt einfach "nur" Haare schneiden, backen oder Wände anmalen (soll nicht herabwürdigend sein). Aber was macht denn beispielsweise ein studierter Diplom-Betriebswirt (ohne Studien-Spezialisierung auf einen Teilbereich)? Der sitzt ja wirklich einfach "nur" im Büro und wenn er da rein sitzen kann (d.h. keine "trockenen Augen" hat), dann muss er im Zweifel halt Personalmanagement, Controlling, Marketing, Vertrieb, Einkauf o.ä. machen, wenn er bspw. seinen Job in der Finanzbuchhaltung wegen einer Allergie gegen die Schufa nicht mehr ausüben kann.


    Ich tue mich bei einem solch erlernten "Beruf" schwer, eine Berufunfähigkeit zu generieren. Oder zählt hier dann: Der Dipl.-BW erhält nach dem Studium in seinem 1. Job die Stelle "Marketingleiter" und wenn er dann BU wird, dann zählt genau "Marketing" (und nicht Betriebswirt allgemein) als Beruf?


    Ich frage deswegen, da die Antragsbögen der mir bekannten BU-Versicherungen beim Beruf bspw. lediglich "(Dipl.) Betriebswirt" abfragen bzw. als Antwort zulassen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Bei den vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Vertragsbedingungen halte ich die rudimentäre Betrachtungsweise von Finanztest für sehr geeignet, erst einmal die Spreu vom Weizen zu trennen.


    "Rudimentär", das ist der richtige Ausdruck ;).


    Nein, bei so viel Rudi kann man auch gleich darauf verzichten, weil Finanztest doch existenzielle Dinge unter den Tisch gekehrt hat und somit eine Auswahl unmöglich ist. Der Rat von Finanztest "sich an den billigsten zu halten" kann man nur als verheerend bezeichnen, da reicht "grob fahrlässig" schon nicht mehr.


    Dann noch die Tatsache, dass man sich die guten Bewertungen quasi kaufen kann. Das werden dann zwar wohl alle machen, aber allein dieses System des käuflichen Logos ist zutiefst verwerflich.


    Aber das steht ja auch alles so in dem von mir verlinkten Artikel.


    Bei den Krankentagegeldern haben die sich auch nicht mit Ruhm bekleckert. Kommt mir vor, als hätten die Artikel die Praktikanten recherchiert und geschrieben.


    Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Ich tue mich bei einem solch erlernten "Beruf" schwer, eine Berufunfähigkeit zu generieren.


    Ich auch, aber wir müssen das ja auch nicht ;). Eine Berufsunfähigkeit stellt der medizinische Dienst der Krankenkassen fest. Welche Kriterien die anlegen, soll uns dabei nicht näher interessieren, aber wenn die eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit bescheinigen wird die Gesellschaft zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Eine Berufsunfähigkeit stellt der medizinische Dienst der Krankenkassen fest. Welche Kriterien die anlegen, soll uns dabei nicht näher interessieren, aber wenn die eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit bescheinigen wird die Gesellschaft zahlen.

    Ja klar. Wenn aber die Diskussion schon an der Stelle hakt, was denn nun der BERUF des Versicherungskunden ist, dann kann ich doch lange irgendetwas bescheinigen. Wie oben als blödes Beispiel geschrieben, muss der plötzlich gegen Schufa allergische Finanzbuchhalter dann halt ins Controlling wechseln und ist immer noch Betriebswirt.



    Frage zum Versicherungsantrag
    A propos, welche idealerweise guten [small](d.h. 5 Sterne bei Morgen & Morgen, Triple-F im Franke und Bornberg-Rating oder 'sehr gut' von Finanztest)[/small] BU-Versicherungen haben denn Versicherungsanträge bis zur Obergrenze von 1000 EUR (oder sind es 750 EUR?), in denen entweder
    a) gar keine Gesundheitsfragen gestellt werden oder
    b) nur vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt werden oder (und am Wichtigsten!)
    c) nicht gefragt wird, ob bereits BU-Versicherungsanträge zurückgestellt oder abgelehnt wurden?


    Hintergrund der Frage: Mein Bruder hatte vor 4 Jahren eine ärztliche Untersuchung, die im Ergebnis nicht ganz so ideal für die Beitragshöhe einer BU-Versicherung ist. Ein BU-Antrag wurde gestellt, diese Untersuchung (nicht gute Blutwerte, 1malige Sache, seither keine weiteren Untersuchungen mehr zu diesem Thema) wurde angegeben. Es wurde anschließend angedeutet, dass aufgrund dieser Untersuchung ein großer Risikozuschlag erfolgen würde. Daraufhin wurde der Versicherungsantrag zurückgezogen. Im HIS der Versicherungen ist davon nichts zu lesen. Ich befürchte aber, dass das Verneinen einer Zurückstellung dann im BU-Fall in zig Jahren als Verletzung der vorvertragliche Anzeigepflicht durch den Versicherer behauptet wird und a) nicht geleistet wird und b) die bisherigen Beiträge nicht zurückgezahlt werden.


    Eigentlich wäre eine größere BU-Versicherung nötig als die kleinen 750er, aber dort werden ja in jedem Fall Gesundheitsfragen gefordert und damit auch alle ärztlichen Besuche/Untersuchungen der letzten 5 Jahre. Ein solcher Antrag ist also frühestens in 1 Jahr möglich, aber auch hier ja nur, wenn damit nicht gegen die Frage auf früher zurückgestellte/abgelehnte BU-Anträge verstoßen würde.

  • Merlin:


    Die voraussichtlich dauernde Arbeitsunfähigkeit stellt zunächst der behandelnde Arzt fest, dann zieht der Versicherer ggf. einen weiteren Gutachter hinzu. Es kann durchaus sein, dass eine BU-Feststellung des medizinischen Diensts von dem einem oder anderen Anbieter akzeptiert wird, aber binden ist diese nicht.


    Und der Beruf auf den hier abgestellt wird, ist schlicht und ergreifend die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.


    mws55:


    Dein Bruder dürfte aktuell bei der Gothaer glücklich werden. Bei Bedarf: PN. :)

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Wie oben als blödes Beispiel geschrieben, muss der plötzlich gegen Schufa allergische Finanzbuchhalter dann halt ins Controlling wechseln und ist immer noch Betriebswirt.


    Nein, er wäre dann "Controller" ;). Aber da er nicht "verwiesen" werden darf, stört das bei der Versicherung nicht. Höchstens wenn er freiwillig dorthin wechseln würde, dann hätte er einen neuen Beruf. Wenn das Salär gleich wäre, gäbe es ja auch keine Einbußen, wenn nicht müsste man über Rente + Aufstockung durch neuen Job nachdenken.



    Zitat


    Eigentlich wäre eine größere BU-Versicherung nötig als die kleinen 750er, aber dort werden ja in jedem Fall Gesundheitsfragen gefordert und damit auch alle ärztlichen Besuche/Untersuchungen der letzten 5 Jahre. Ein solcher Antrag ist also frühestens in 1 Jahr möglich, aber auch hier ja nur, wenn damit nicht gegen die Frage auf früher zurückgestellte/abgelehnte BU-Anträge verstoßen würde.


    Über den Arbeitgeber wären z.B. 1000€ BU-Rente praktisch möglich über eine Dienstobliegenheitserklärung. Geht eigentlich bei jeder Gesellschaft. Dann die Möglichkeit der EU-Rente, geht bis 1000€ auch ohne spezielle Gesundheitsfragen. Wenn das bei der Gothaer auch in der BU geht, dann umso besser.


    Es wird in der Regel nur nach abgelehnten Verträgen gefragt und nicht nach zurückgezogenen, zumal wenn es vielleicht sogar nur eine Risikovorprüfung war. Man könnte ja jetzt eine EU-Rente abschliessen, wenn das wichtig ist und in einem Jahr umstellen auf eine "echte" BU. Es gäbe da ja einige Möglichkeiten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Es wird in der Regel nur nach abgelehnten Verträgen gefragt und nicht nach zurückgezogenen, zumal wenn es vielleicht sogar nur eine Risikovorprüfung war.

    Die Anträge der bisher geprüften Versicherer fragten alle neben abgelehnten eben auch nach zurückgezogenen Anträgen. Und es war leider nicht nur eine Risikovorprüfung, sondern ein echter Antrag (eilte leider wegen Unisex).


    Zitat

    Man könnte ja jetzt eine EU-Rente abschliessen, wenn das wichtig ist und in einem Jahr umstellen auf eine "echte" BU. Es gäbe da ja einige Möglichkeiten.

    In einem Jahr, weil das in der EU-Rente so ist oder weil dann die 5 Jahre Gesundheitsfragen kein Problem mehr machen würden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ...
    Dann noch die Tatsache, dass man sich die guten Bewertungen quasi kaufen kann. Das werden dann zwar wohl alle machen, aber allein dieses System des käuflichen Logos ist zutiefst verwerflich.


    Aber das steht ja auch alles so in dem von mir verlinkten Artikel.
    ...


    ... und ist so falsch wie noch was. Diese Aussage disqualitiziert den Verfasser, weil er anscheinend nicht in der Lage ist, einfachste Sachverhalte begrifflich zu erfassen.


    Die Neuerung beim Siegel:


    Nur um zu verhindern, dass Firmen auch nach vielen Jahren oder nach Änderung wesentlicher Merkmale des Produkts noch mit einem (sehr) positiven Test-Siegel werben, ist es unter Markenschutz gestellt worden. So hat die Stiftung die Möglichkeit, die Verwendung des Siegels von einer Genehmigung abhängig zu machen, die mit Änderung des Produkts oder spätestens mit Ablauf von zwei Jahren (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) erlischt.


    Auch ist es durch den Markenschutz einfacher, gegen eine insgesamt missbräuchliche Verwendung vorzugehen.


    Mit einer "Käuflichkeit" hat das rein gar nichts zu tun. Wenn die Kosten dieses für Verbraucher vorteilhaften Systems auf die mit dem Siegel werbenden Unternehmen umgelegt werden, halte ich das für mehr als angemessen. Neben Ausgaben für B-Promis wie Anke Engelke oder andere Werbegesichter der Branche dürften die zusätzlichen Kosten für das Siegel in einen kaum noch messbaren Bereich rutschen. ;)


    Ich gestehe zu, dass die Stiftung Beurteilungskriterien entwickeln musste, die in der Folge von die einen als gut, von anderen als weniger gut angesehen werden. Das liegt in der Natur der Sache. Die Neuregelungen betreffend das Siegel sind insbesondere in Kreisen, zu denen ich den Verfasser des Artikels zähle, allerdings ausreichend kommuniziert worden, so dass ich keinen Anlass sehe, wissentlich Dummfug zu verbreiten.


    Frankie

  • Naja, es bleibt aber die Problematik, dass es sich für die Stiftung finanziell lohnt, eine gute Note zu vergeben. Ein "Befriedigend" werden sie kaum für 7500 EUR lizensieren können. Ob dieser Anreiz Grund für Nachlässigkeit bei den Tests ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.

  • Re: Betriebswirt?


    Zitat

    Original geschrieben von mws55
    ...
    Ich tue mich bei einem solch erlernten "Beruf" schwer, eine Berufunfähigkeit zu generieren. Oder zählt hier dann: Der Dipl.-BW erhält nach dem Studium in seinem 1. Job die Stelle "Marketingleiter" und wenn er dann BU wird, dann zählt genau "Marketing" (und nicht Betriebswirt allgemein) als Beruf?


    Ich frage deswegen, da die Antragsbögen der mir bekannten BU-Versicherungen beim Beruf bspw. lediglich "(Dipl.) Betriebswirt" abfragen bzw. als Antwort zulassen. ;)


    Diese Schwierigkeit habe ich inzwischen aber auch.


    Wird dem Betriebswirt im selben Unternehmen statt einer Beschäftigung im Marketing eine Stelle im Controlling angeboten, wird er sie im Zweifel ohnehin übernehmen müssen.


    Wenn er im Falle einer Berufsunfähigkeit im Bereich Marketing gegenüber einer BU-Versicherung eine solche Versetzung/Umsetzung (ich bin kein Arbeitsrechtler) ins Controlling ablehnen und eine Rente kassieren dürfte, hielte ich das auch im Sinne der Versichertengemeinschaft für ziemlich abstrus.


    Bisher war ich (ohne jemals in die Gelegenheit gekommen zu sein, das nachzuprüfen zu müssen) davon ausgegangen, dass eine BU-Versicherung vom Berufsbild als solchem ausgeht.


    Will heißen:
    Der VN wäre verpflichtet, sich im selben Berufsbild eine gleichwertige Tätigkeit zu suchen. Bei Erfolg würde die Rente (bei niedrigerer Vergütung ggf. teilweise) entfallen.


    Als Verweisung hatte ich bisher nur eine Tätigkeit angesehen, die der VN auf Grundlage seiner Berufsausbildung zwar ausüben kann, die aber nicht zum klassischen Berufsbild gehört (und aufgrund der geringeren Anforderungen in der Regel ein deutlich niedrigeres Gehalt zur Folge hat).



    Frankie



    Ergänzung:
    Seit knapp 20 Jahren hat meine Ehefrau noch eine BU-Versicherung mit dem Berufsbild "Hausfrau". Da weiß ich inzwischen nicht mehr, was ich davon halten soll. :confused:


    Das war sie damals und ist es gegenwärtig auch wieder ... aufgrund einer Dynamik würde die zu erwartende Rente sogar fast den Wert der Tätigkeit erreichen (seinerzeit Abschluss zum höchstmöglichen Betrag).


    Und nein ... ICH BIN NICHT IN DER CSU! :D

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