E-Plus VVL, Handy nachträglich tauschen?

  • Du kannst immer noch zurücktreten.
    Du hast telefonisch Deinen Vertrag verlängert, und in diesem Zusammenhang ein subventioniertes Handy erhalten (gekoppeltes Geschäft). Tritts Du von Deinem Vertrag zurück, ist eplus verpflichtet auch das Handy zurückzunehmen.
    Genauso andersherum, willst Du das Handy nicht, kannst Du auch die Vertragsverlängerung rückgängig machen.


    Lass Dich von Deinem Eplus Hotliner weiterverbinden, oder vom BackOffice zurückrufen (klappt eher) und mache Ihnen klar, dass das Recht auf Deiner Seite ist.


    Es ist nirgends geschrieben, dass Du das Gerät nicht benutzen darfst. Du hast immer 14 Tage Rückgaberecht.


    Und wenn Sie sich wirklich querstellen, überlege Dir, ob Du bei eplus bleiben willst, schließlich bindest Du Dich für 2 Jahre (+1) falls Du nicht rechtzeitig kündigst.


    PS: Bin selber auch bei eplus, hab also eigentlich nichts gegen diese Firma.

    Sony Ericsson W810i
    Softwareversion R4DB005

  • [QUOTE] Original geschrieben von tanzblume



    Es ist nirgends geschrieben, dass Du das Gerät nicht benutzen darfst. Du hast immer 14 Tage Rückgaberecht.



    Aber doch nur , wenn er die VVL online durchgeführt hat (Haustürgeschäft). War er im Shop, gelten doch die gleichen Bedingungen wie bei Neuverträgen, oder irre ich mich ??
    :confused:

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*


  • Ja, das ist richtig. Aber ich bin mal davon ausgegangen, dass er die Verlängerung am Telefon gemacht hat.
    Ich mach aus diesem Grund solche Geschäfte nur noch über das Telefon.

    Sony Ericsson W810i
    Softwareversion R4DB005

  • Servus,


    Nur mal kurz, wieviele Monate vorher kann ich nochmal bei e+ nen Upgrade bekommen fuer dass ich dann 10 Euro mehr pro Monat zahlen muss ?

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