DHL Poststation / Packstation, was haltet Ihr davon?

  • Zitat

    Original geschrieben von kaputer
    Hat jemand eine Idee, wie man neue Standorte vorschlagen kann? Bei uns stand immer eine Packstation am Aldi. Dann hat Aldi das Gebäude abgerissen und die Packstation wurde kurz davor entfernt. Aldi hat mittlerweile an der gleichen Stelle neu gebaut, aber die Packstation fehlt immer noch...


    Ich habe bereits eine Packstation erfolgreich dort wo sie von mir benötigt wird über das FB-Team von DHL vermittelt bekommen ;)

  • Heute ein Paket in die PS einliefern wollen, war schon eine ramponierte Amazon Retoure im definitiv zuvor verschlossenen Fach. Wie die PS das schafft, frag ich mich...

  • Das schafft nicht die PS sondern der Nutzer vor dir: Wenn du die Sendung in eine Fach einlegst, aber nicht "Sendung eingelegt" bedienst, dürfte das Fach für die Software weiterhin als "leer" gewertet werden und es wird dann eben auch dem nächsten Nutzer angeboten.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Wahrscheinlich hat man von Fundunterschlagung noch nichts gehört.


    Eine Fundunterschlagung wäre, du würdest auf der Straße Geld finden, und dies nicht im Fundbüro oder bei der Polizei abgeben (deine aktive Handlung wäre hier, das Geld an dich zu nehmen)


    Hingegen ist ein falsches Paket keine Fundunterschlagung, denn du hast dies Paket ja nicht gefunden, sondern es wurde dir nur ein Paket mit anderer Ware in die Packe gestellt. ;)


    Kannst ja gerne mal WBS fragen, die beantworten so was auf ihren YT Kanal recht kompetent.
    :top:

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Das war ein Beispiel und ob es "Fundunterschlagung" ist oder nicht ist Auslegungssache und in dem Kontext auch völlig egal,denn diese wird als "Unterschlagung" ganz normal nach Paragraf 246 StGB behandelt.


    Auf dem Paket/Rechnung hat zudem sicher ein Name samt Anschrift gestanden,an wen genau es hätte ausgehändigt werden sollen (bzw. der Absender),oder nicht?(so hatte ich es zunächst verstanden)?


    Oder hat der Name und Co. gestimmt und die Firma hat nur das falsche Produkt geschickt?
    Was stand da auf der Rechnung bzw. dessen Zahlinformationen.
    (Was hat es dann mit der Packstation an sich zu tun?)

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96

    Aber Straftat ? Nein, definitiv nicht!


    Aha. Sogar "definitiv".


    Im Falle eines Falles wird der Richter Dir schon erklären, dass es "definitiv" nicht "definitiv keine Straftat'" ist.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    Eigentlich war ich immer sehr zufrieden, nur gestern war mein Paket in einer anderen Station. Dafür müsste ich einmal durch die komplette Stadt. :flop:


    Ich wäre froh gewesen, wenn sie mein Paket am Samstag in eine andere Station gebracht hätten, auch wenn ich dafür extra das Auto hätte nutzen müssen. Leider wurde es in eine Filiale umgeleitet, da ist sie jetzt aber nicht mehr auffindbar. :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Im Falle eines Falles wird der Richter Dir schon erklären, dass es "definitiv" nicht "definitiv keine Straftat'" ist.


    Ich versuche mal eine Fallkonstellation.


    Herr X kauft im Onlineshop Nachfüllprodukte, die er nicht sofort benötigt.
    Er nimmt es aus der Packstation, öffnet das Paket nicht, und schaut nicht auf den Absender.


    Und nach 6 Monaten bemerkt er, das es ein falsches Paket ist.


    Letztlich, wenn das Argument mit der Straftat zutreffen würde, der Beweis schwer fallen würde.
    Gibt es schon Fälle, wo derartige Dinge zur Anzeige gebracht wurden, und der "Täter" dafür verurteilt wurde; schon im Zuge des massiv aufkommenden Onlineshoppings ?

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Soweit ich mich erinnere, muss man den Absender informieren und muss das Produkt sogar sorgsam aufheben (man darf es nicht einfach wegwerfen - egal was es ist) und ihm die Möglichkeit geben, es abholen zu können bzw. Abholen zu lassen (er kann z.B. es von UPS abholen lassen).
    Vermutlich kann man hier aber auch eine angemessene Frist nennen, bis wann es abgeholt werden muss.


    Es einfach zu behalten oder gar zu verkaufen, halte ich für sehr gewagt. Er war ja nie Eigentümer, sondern lediglich Besitzer. Wenn er etwas veräußert, was er rechtswidrig erhalten hat, könnte das eventuell schon Hehlerei sein (darunter fehlt nicht nur der Tatbestand geklaute Sachen zu veräußern).

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Ich versuche mal eine Fallkonstellation.


    Was hat das mit "Oh, ein S7 für jemand anderen - das verkaufe ich und behalte das Geld" zu tun?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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