Trotzdem frage ich mich, was passiert, wenn ich beim Einliefern eben nichts einlege. Oder wenn ein Fahrer einfach behauptet, da war kein Paket drin.
Ich will ja niemanden auf dumme Ideen bringen, aber es gibt ja auf beiden Seiten schwarze Schafe. Wenn ich in die Filiale gehe, kann ich keinen Beleg bekommen, ohne auch ein Paket zu hinterlassen (mal vom Fall abgesehen, das man mit der Filiale gemeinsame Sache macht; zu welchem Zweck auch immer).
Aber bei den Packstationen wird das vermutlich möglich sein. Und für mich stellt sich halt die Frage, wenn ich ein Paket einliefere, und der Fahrer dann (wie auch immer, sei es durch Bedienfehler, Softwareproblemen, etc.) kein Paket in den Wagen lädt; wer ist dann in der Beweispflicht?
