Re: Re: Problem: Unfall (unverschuldet) und Versicherung
ZitatOriginal geschrieben von Hinniwilli
Möglicherweise übernimmt die Versicherung aber nicht die Gutachterkosten.
Eine andere Frage (die Dir aber letztlich egal sein kann: Wird der Schadensfreiheitsrabatt des neuen oder des alten Besitzers zurückgestuft?
-Die Gutachterkosten darf sie nur bei Bagatellschäden ablehnen,
bei der Schadenshöhe kann sie das nicht.
-Der Käufer wird in der Versicherung zurückgestuft.