ZitatOriginal geschrieben von rustie1976
nutellatoast
Nein, nein und nochmal nein!
Habe gestern mit einem BWL-Dr., gesprochen. Dieser bestätigte mir, dass man bei jedem Vertrag, als normaler Bürger und nicht als Firma, von jedem Vertrag innerhalb 14 Tage zurücktreten kann und zwar ohne wenn und aber. Viele Firmen erwähnen dies gar nicht es ist aber so. Auch ich habe dies schon angewandt (Auto-Kauf) und es ging.Die Widerrufsfrist ist gesetztlich geregelt.
Dann redet der BWL-Dr. Schwachsinn!
Es gibt nun einmal nicht mehr als das BGB und dort steht davon nichts.
§ 355 Abs. 1 BGB: "Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."
d.h. durch die §§ 312 und 312d!
Erzähl doch mal näheres zu deinem Auto-Kauf ... vielleicht ein verbundenes Geschäft mit einem Kredit?
Gruß,
Martin