Ich habe bei einem Händler online ein Notebook bestellt und geliefert bekommen. Schon kurz nach dem ersten Testen habe ich festgestellt dass etwas mit dem Display nicht stimmt und es stark flimmert. Dies habe ich dem Händler mitgeteilt und um Lösung gebeten. Der Händler rät mir zu einer direkten Reparatur bei Sony, ich könne, so er, nicht von meinem Recht zur Rückgabe innerhalb der 14 Tage gebrauch machen, da das Gerät ja offensichtlich defekt ist und er es soch nicht mehr zurücknehmen kann - ich kann es ihm zwar einsenden, dann jedoch laufen die normalen Gewährleistungsansprüche, d.h. ER schickt es zur Reparatur ein!
Ist dies rechtens? Im Grunde wälzt er doch das Problem das er gegenüber seinem Lieferanten hat, direkt an mich ab. Er sagt er habe mir das Notebook in einem einwandfreien Zustand geschickt und kann es jetzt nicht mehr zurücknehmen.
Was meint ihr dazu? Kann der Onlineshop sich wirklich so verhalten?
Es wäre wirklich nett wenn ihr mir kurz einen Rat gebt was ich jetzt tun soll. Es kann doch nicht sein dass ich jetzt ein NEUGERÄT nach 4 Tagen schon zur Reparatur einschicken muß und evtl. längere Zeit drauf verzichte?
Andererseits würde eine Gutschrift bei diesem "dubiosen" Unternehmen sicherlich sehr lange dauern.
Soll ich mit einem Anwalt drohen? Ich habe halt Angst dass die Gutschrift auch sehr lange dauert...