Hilfe! Probleme mit notebooknet.de

  • Ich habe bei einem Händler online ein Notebook bestellt und geliefert bekommen. Schon kurz nach dem ersten Testen habe ich festgestellt dass etwas mit dem Display nicht stimmt und es stark flimmert. Dies habe ich dem Händler mitgeteilt und um Lösung gebeten. Der Händler rät mir zu einer direkten Reparatur bei Sony, ich könne, so er, nicht von meinem Recht zur Rückgabe innerhalb der 14 Tage gebrauch machen, da das Gerät ja offensichtlich defekt ist und er es soch nicht mehr zurücknehmen kann - ich kann es ihm zwar einsenden, dann jedoch laufen die normalen Gewährleistungsansprüche, d.h. ER schickt es zur Reparatur ein!


    Ist dies rechtens? Im Grunde wälzt er doch das Problem das er gegenüber seinem Lieferanten hat, direkt an mich ab. Er sagt er habe mir das Notebook in einem einwandfreien Zustand geschickt und kann es jetzt nicht mehr zurücknehmen.


    Was meint ihr dazu? Kann der Onlineshop sich wirklich so verhalten?


    Es wäre wirklich nett wenn ihr mir kurz einen Rat gebt was ich jetzt tun soll. Es kann doch nicht sein dass ich jetzt ein NEUGERÄT nach 4 Tagen schon zur Reparatur einschicken muß und evtl. längere Zeit drauf verzichte?
    Andererseits würde eine Gutschrift bei diesem "dubiosen" Unternehmen sicherlich sehr lange dauern.


    Soll ich mit einem Anwalt drohen? Ich habe halt Angst dass die Gutschrift auch sehr lange dauert...

    Ciao ;)


    Sir Robin | ICQ: 82506214 | PN | Derzeit mit Xperia X Compact und Xperia Tablet Z4 LTE unterwegs :)

  • Re: Hilfe! Probleme mit notebooknet.de




    Wie lange liegt die Anlieferung der Kaufsache zurück? Wurdest du vom Vk über dein Widerrufsrecht belehrt? Wurde das gesetzliche Widerrufsrecht vom Vk durch ein Rückgaberecht ersetzt?


    Sollte das Notebook defekt sein, hast du gg. den sachmängelhaftpflichtigen Unternehmer einen Nacherfüllungsanspruch. Parallel dazu hast du als Verbraucher, sollte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln und kein Ausschlusstatbestand erfüllt sein (z.B. 312d IV Nr.1 BGB), ein gesetzliches Widerrufsrecht aus § 312d BGB. Unabhängig davon, ob die Sache manglefrei oder mangelhaft ist.


    Du kannst also "zweigleisig" fahren.



    Theoretisch könnte dich der Vk nach Rücksendung des defekten Notebook wg. des Defekts am Gerät auf Wertersatz in Anspruch nehmen (§ 346 II BGB).
    Dazu müsste sich das Notebook bei dir verschlechtert haben.
    Zusätzlich musst du fur eine Verschlechterung haften, falls die Verschlechterung der Kaufsache durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme deinerseits entstanden ist und du entsprechend über die Folgen belehrt wurdest ( § 357 III BGB).


    Fraglich ist nun, wann genau die Verschlechterung eingetreten ist:


    War das Gerät wirklich schon bei der Erstinbetriebnahme fehlerhaft? Oder hat sich das erst nach ein paar Tagen oder Probeläufen bei dir eingestellt?


    M.E. hast du bei einem Widerruf recht gute Karten, keinen Werersatz leisten zu müssen. Zum einen ist die Preisgefahr erst mit Übergabe der Kaufsache an dich auf dich übergegangen (§ 446 iVm § 474 II BGB) , d.h. z.b. transportbedingte Schäden gehen voll zu Lasten des Unternehmers. Weiterhin wird bei einem Vebrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang für den Fall, dass sich ein Mangel an der Sache zeigt, vermutet, dass diese schon zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges sachmangelhaft war. ( § 476 BGB)


    D.h., auch wenn du dich für die Mängelhaftungsschiene entscheiden solltest, musst nicht du nachweisen, dass das NB nicht bei dir defekt wurde, sondern der Verkäufer muss den Beweis antreten, dass es nicht schon von vorneherein mangelhaft war. Und lass dich dann nicht auf Spielchen mit dem Hersteller ein. Der Vk ist mängelhaftungspflichtig, er muss die Kosten der Nacherfüllung alleine tragen (Porto z.B.), und ausserdem, sollte sich das einstellen, was du befürchtest, ein nicht behebbarer Defekt mit unabsehbarer Nachbesserei als Konsequenz, dann kannst du nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen seitens des Verkäufers ( --> wichtig: das zählt nicht, wenn du dich an Sony als Hersteller wegen des Problems gewandt hast!) vom kaufvertrag zurücktreten.


    Bei Ausübung deins Widerrufsrechts, welches dir ja grundsätzlich zusteht, hast du natürlich keine Garantie, dass und wie dir der Vk die empfangenen Leistungen zurücküberweist.


    Aber sollte er sich anstellen, kannst du immer noch einen RA einschalten :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Schon kurz nach dem ersten Testen habe ich festgestellt dass etwas mit dem Display nicht stimmt und es stark flimmert. Dies habe ich dem Händler mitgeteilt und um Lösung gebeten. Der Händler rät mir zu einer direkten Reparatur bei Sony, ich könne, so er, nicht von meinem Recht zur Rückgabe innerhalb der 14 Tage gebrauch machen, da das Gerät ja offensichtlich defekt ist und er es soch nicht mehr zurücknehmen kann


    Du kannst doch innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe zurücktreten. Also muss es ihm egal sein weswegen du es umtauscht. Damit hätte ich mich nicht abspeisen lassen.


    Außerdem muss er in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Fehler nicht vorher schon drin war. Danach musst du es nachweisen.


    Mach Druck!

  • eMail


    So, ich habe aufgrund eurer Infos eine eMail an den Verkäufer verfasst:



    Meint ihr das war o.k. so?

    Ciao ;)


    Sir Robin | ICQ: 82506214 | PN | Derzeit mit Xperia X Compact und Xperia Tablet Z4 LTE unterwegs :)

  • Begriffe wie "Preisgefahr" sind m.E. in einer Mail an einen juristischen Laien unangebracht. Selbst gestandene Juristen kapieren die Sache mit "Leistungsgefahr" und "Gegenleistungsgefahr" (die man auch "Preisgefahr" nennt) häufig nicht. Auch im übrigen wäre eine etwas weniger juristisch klingende Mail zur Lösung des Problems wohl geeigneter (Dein Gegenüber sollte sinnvollerweise verstehen, was Du von ihm willst).


    Außerdem halte ich es für ungeschickt, den Verkäufer auf seine rechtlichen Möglichkeiten (Wertersatz) hinzuweisen. Warum sollte man dieses Pulver schon jetzt verschießen?

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