Bürgschaft bei Handyvertrag beenden

  • Eine Freundin von mir hat das Problem dass sie für ihren Freund bei dessen Handyvertrag gebürgt hatte, da er arbeitslos ist und so keinen bekommen hätte. Nun hat er sie auf eine ziemlich charakterlose weise verlassen und macht Anstalten, diese Bürgschaft zu missbrauchen, d.h. er telefnoiert, sie zahlt.


    Wie geht sie am besten vor, dass sie da schnellstmöglich aus der Sache rauskommt.


    Betreiber weiss ich leider noch nicht.


    Wäre für Hilfe wirklich dankbar

  • Das schnellste gegen weitere Kosten da er die Karte ja sicher nicht rausrückt: Handy als gestohlen bzw Karte als verloren melden und neue bestellen (wodurch die alte gesperrt wird). Kost dann evtl. ne Aktivierungsgebühr wenn man die neue Karte aktiviert. Aber das muss man ja nicht. :D

    Das Zweite wäre die Kontodaten auf seine zu ändern. Wenn sie die Daten nicht weiß, muss sie sie eben rausfinden wenn sie nicht weiter die GG zahlen möchte. ;)


    Gruß
    Leif aka Daydreamer

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • Hilft wenig, denn wenn ER nicht zahlen kann, holen sie sich ja die Kohle dann trotzdem bei IHR...


    Grundsätzlich glaube ich nicht, dass man die Bürgschaft quasi ablegen kann - das würde dem Sinn des Ganzen widersprechen...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von daydreamer
    Das schnellste gegen weitere Kosten da er die Karte ja sicher nicht rausrückt: Handy als gestohlen bzw Karte als verloren melden und neue bestellen (wodurch die alte gesperrt wird). Kost dann evtl. ne Aktivierungsgebühr wenn man die neue Karte aktiviert. Aber das muss man ja nicht. :D


    Das bedingt, dass sie Vertragspartner ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine unbegrenzte Bürgschaft abgeschlossen wurde.
    Was ich mir vorstellen kann: Sofort beim NB die Bürgschaft widerrufen, damit die Karte gesperrt wird und die bis dahin aufgelaufenen Gebühren bezahlen. Ich denke, hierbei kommt es auf jede Minute an (man weiß ja, was 0190 vom Handy kostet...).



    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Re: Bürgschaft bei Handyvertrag beenden



    Hi,


    Karte sperren und den Rest als Lehrgeld verbuchen . Mehr ist nicht , da sie Vertragspartner und somit Ansprechpartner des NB ist .


    In diesem Sinne


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Re: Re: Bürgschaft bei Handyvertrag beenden


    Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    ... Mehr ist nicht , da sie Vertragspartner und somit Ansprechpartner des NB ist .


    Nein, sie ist Bürge, nicht Vertragspartner...

  • Re: Re: Re: Bürgschaft bei Handyvertrag beenden


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Nein, sie ist Bürge, nicht Vertragspartner...


    Hi,


    dann ziehe ich mal alles zurück ;-) Lesefehler ..sorry


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Re: Bürgschaft bei Handyvertrag beenden



    Ich nehme mal an, dass die Bürgschaftserklärung den Formvorschriften entsprach, da der NB den Auftrag ja sonst nicht angenommen hätte.


    Generell hat deine Freundin da sehr schlechte Karten. Man eine Bürgschaftserklärung nicht "kündigen" oder "auflösen"; anderfalls wäre die Sicherheit für den Gläubiger ja gleich 0.


    Unter gewissen, einem Haustürgeschäft ähnlich gelagerten Umständen ist sie widerrufbar; dies sollte hier aber wohl nicht zutreffen.


    Die Bürgschaft erlischt i.d.R. also nur dann, wenn
    a) die Hauptschuld erloschen ist,
    b) ein neuer Schuldner die Hauptschuld übernimmt,
    c) der Gläubiger nach § 776 BGB ein die Forderung sicherndes Recht aufgibt, oder
    d) bei einer Zeitbürgschaft i.S.v § 777 BGB die Zeit abgelaufen ist.



    Hat sich deine Bekannte auf eine bestimmte Zeit oder unbefristet für ihren Ex verbürgt?


    Vielleicht schafft sie es irgendwie, dass sie sich den Vertrag "zu sich holt", also den Vertrag auf sich umschreiben lässt (wenn das der NB überhaupt zulässt).
    So nach dem Motto: "Ich zahl schon für dich, aber dann lass den Vertrag auf mich laufen". Dann kann Sie die Karte sperren lassen, den Vertrag kündigen und belibt "nur" auf der restlichen GG sitzen.
    Ein anderer Weg wäre, den NB zu einer Kündigung seinerseits zu bringen, mancher NB macht dies nach 3 unbezahlten Rechnungen...



    Und nicht zuletzt gilt: "Wer bürgt, wird erwürgt" :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Bürgschaft bei Handyvertrag beenden


    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    da er arbeitslos ist und so keinen bekommen hätte


    Seit wann ist das bei Arbeitslosigkeit notwendig? Ist mir völlig neu.

  • Re: Re: Bürgschaft bei Handyvertrag beenden


    [QUOTE] Original geschrieben von censtar
    Seit wann ist das bei Arbeitslosigkeit notwendig? Ist mir völlig neu. [/QUOTE


    Wäre mir auch völlig neu, sowas benötigt man wohl eher bei einer sehr schlechten Schufa!
    Woher soll der NB denn wissen, ob man derzeit einer geregelten Tätigkeit nachgeht, oder nicht?


    Gruß,


    Oliver

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