Einklagen nach keiner Zulassung zum Studium?

  • Hi,


    die Aussichten, dass das Ganze funktioniert sind allerdings seit letztem Wintersemester stark gesunken, wohl aufgrund irgendeiner Gesetzesänderung. Von 3 Freunden von mir, die es so probiert haben, hat letzlich nur einer dann auch seinen Platz (wenn auch am A**** der Welt) bekommen. Die anderen Beiden haben bis jetzt noch immer keinen. ANwaltskosten von gut 4 stellig jedoch trotzdem bezahlt...
    Zuvor die Jahre sah die Quote wohl noch viel besser aus, von den Leuten wo ich es mitbekommen habe, waren es 100%, die einen bekommen haben.


    n3o.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Gut, auch Kopierkosten etc. - aber im Vergleich zu den Anwaltsgebühren sind Gerichtsgebühren und Co. Schnäppchen :D


    Hast Du mal eine Hausnummer? Auf die Schnelle habe ich im Netz nur 1-2 T€ und mehrere T€ gefunden.


    MfG
    bimmelbommel, der diese ganze Thematik :flop: findet

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von n3o
    ...(wenn auch am A**** der Welt) bekommen. ..


    Gut daß du das noch dazugesagt hast, das habe ich vergessen. Wer sich auf eine Uni fixiert, der hat keine guten Chancen, er könnte sich ja auch in Greifswald, Augsburg oder Halle bewerben. Richtig "gute" Chancen hat man also nur, wenn man via ZVS generell keinen Platz bekommen hat - wie gesagt: obige Darstellung von mir war nur eine vereinfachte Darstellung der Prozedur ;)


    bimmelbommel: für das ganze Programm oder nur die Gerichtsgebühren?

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
      bimmelbommel: für das ganze Programm oder nur die Gerichtsgebühren?


    Einmal den ganzen Abwasch :D. Also sämtliche für den Kläger anfallenden Kosten bis dieser seinen Studienplatz hat.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Hi,


    wie schon gesagt: gut 4 stellig sind die Daten, die ich im Bekanntenkreis mitbekommen habe...


    Für viele dann immer noch weniger als erstmal im Ausland zu studieren. Grade bei Medizin lautet ja für viele Kläger die Alternative Budapest und Co., wo man dann aber jährlich die Kosten der Klage nochmal zahlen darf...


    n3o.

  • die Kosten sind zwischen ca. 500,- und bis zu angeblich ca. 5000,- bei Medizinern. Das hängt auch von der Art des Verfahrens ab, in Berlin z.B. kommt man recht günstig weg...


    Aber letzendlich sind das recht pauschale Aussagen, wer wirklich diesen Weg gehen möchte, der sollte sich definitv noch anderer Quellen als TT bedienen ;)

  • Jo das werde ich wohl auch machen :)


    Also ich will mich ja bei der Fachhochschule bewerben und das läuft soweit ich weiss nict über die ZVS, ich muss mic direkt bei denen bewerben.


    Seid ihr euch sicher das die Anwaltskosten 4 stellig sind??? Wow mit soviel hätte ich nun auch nict gerechnet. Was für eine Arbeit kommt da denn auf den Anwalt zu? Oder muss man sonen Staranwalt nehmen? :)

  • Nein, "Staranwälte" gibts nur in amerikanischen Serien, eher tuts ein spezialisierter Anwalt.


    Die Kosten setzen sich nach der Gebührenordnung zusammen und die orientiert sich am Streitwert. Die Kosten hängen natürlich auch von der Länge und Art des Verfahrens und vom Instanzenweg ab.


    Ein Problem wird werden, daß du dich auf eine FH fokussierst. Zumutbar ist, wenn du wirklich studieren willst, ein Wechsel an eine andere FH in ganz Deutschland und idR gibts da immer welche die das gleiche Fach ohne NC/mit niedrigerem NC anbieten ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Also ich will mich ja bei der Fachhochschule bewerben und das läuft soweit ich weiss nict über die ZVS, ich muss mic direkt bei denen bewerben.


    Wenn die Dich bei einer direkten Bewerbung aufgrund des NC nicht nehmen, dann brauchst Du es auch nicht mit einer Klage versuchen.
    Es gibt keinen (gerichtlich durchsetzbaren) Anspruch an einer bestimmten FH oder Uni aufgenommen zu werden.


    Das angesprochenen Klageverfahren bedeutet, dass Du über die ZVS überhaupt keinen Studienplatz in D zugewiesen bekommen hast.
    In diesem Fall kann man evtl. mal darüber Nachdenken es über die Kapazitätsschiene zu versuchen, aber in Deinem speziellen Fall wäre eine Klage rausgeschmissenens Geld


    Gruß
    CH

  • Hmm,


    findest Du, Fahim, es nicht ein kleinwenig peinlich, Dir etwas einklagen zu wollen, was Du wegen Deiner eigenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen kannst?
    Es ist ja nicht so, dass Dir irgendjemand aus bösem Willen etwas Dir Zustehendes hätte wegnehmen wollen. Eher andersherum: Du möchtest etwas Dir nicht Zustehendes (weil Du vorher faul warst oder einfach nicht gut genug) an Dich nehmen.


    Auch wenn Dein Name das eigentlich nicht suggeriert: Typisch Deutsch.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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