Spurwechsel auf Autobahn


  • Das heisst doch im Klartext: Wer auf der linken Spur fährt und ein auf der rechten Spur fahrendes blinkendes Fahrzeug überholt, der ist mit 50 EUR und 3 Punkten dran.
    Das scheint aber weder hier im Forum noch auf der Autobahn irgendjemanden zu interessieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    Das scheint aber weder hier im Forum noch auf der Autobahn irgendjemanden zu interessieren.



    ... wo kein Kläger, da kein Richter! :D

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Zitat:
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    Original geschrieben von Hinniwilli
    Habe mal gegoogelt und folgendes gefunden:


    Bussgeldkatalog:
    ..... Überholen bei unklarer Verkehrslage:
    50 € und 3 Punkte


    Urteil:
    "Eine unklare V-lage liegt bereits vor, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird. Dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fzg der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte u dem nachfolgenden überholenden Fzg-Führer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war. (KG Berlin v. 07.10.2002 in DAR 2002,557)"
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    Dieses Urteil bezieht sich mit ziemlicher Sicherheit auf geschlossene Ortschaften und nicht auf Autobahnen!? Es wäre wohl ziemlich lächerlich, wenn man wegen jedem Fahrzeug, das auf der rechten Spur den linken Blinker betätigt, bremsen müsste, um dem Fahrer den Vortritt zu lassen (und sich selbst zu ärgern). Man stelle sich nur vor, man wäre verpflichtet, jeden LKW ausscheren zu lassen.... Einfach nur lächerlich!:cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von touri
    Toll, dass hier jemand eine Frage stellt und du gleich den *klugscheißmodus* einstellst! :o


    Gruß vom
    touri


    Huiiii - jetzt bist Du aber böse zu mir. :(



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*


    Dieses Urteil bezieht sich mit ziemlicher Sicherheit auf geschlossene Ortschaften und nicht auf Autobahnen!? Es wäre wohl ziemlich lächerlich, wenn man wegen jedem Fahrzeug, das auf der rechten Spur den linken Blinker betätigt, bremsen müsste, um dem Fahrer den Vortritt zu lassen (und sich selbst zu ärgern). Man stelle sich nur vor, man wäre verpflichtet, jeden LKW ausscheren zu lassen.... Einfach nur lächerlich!:cool:



    Dann tritt doch einfach den Gegenbeweis an ;)



    PS: ISt dir eigentlich klar, das sich eine langsamerer PKW oder LKw genauso ärgert, wenn er über mehrere Kilometer blinkt und nicht rauß gelassen wird?:confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Rincewind
    Dann tritt doch einfach den Gegenbeweis an ;)


    Gern, hier der vollständige, und nicht aus dem Zusammenhang gerissene Urteilstext:


    KG, Urteil vom 07.10.2002 - 12 U 41/01 (DAR 2002, 557)


    Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichem Zusammenhang mit dem Linksabbiegen/Wenden zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers/Wendenden (ständige Rechtsprechung).


    Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers/Wendenden haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung).


    Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann "rechtzeitig" i.S.d. § 9 I S. 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann; maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit.


    Eine "unklare Verkehrslage ", die nach § 5 III Nr. 1 StVO das Überholen verbietet, liegt vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf. Sie ist insbesondere dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden; dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte und dem nachfolgenden überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war. Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte.




    Zitat

    Original geschrieben von Rincewind PS: ISt dir eigentlich klar, das sich eine langsamerer PKW oder LKw genauso ärgert, wenn er über mehrere Kilometer blinkt und nicht rauß gelassen wird?:confused:


    Natürlich ist mir das klar. LKW`s haben ihre eigenen (manchmal unschönen) Methoden, um die Fahrbahn zu wechseln, darauf braucht man hier nicht näher einzugehen. Aber wenn man als PKW-Fahrer über mehrere Kilometer hinweg nicht in der Lage ist, die Spur zu wechseln, sollte man entweder seinen Fahrstil überdenken, oder die Anschaffung eines "gescheiten" Fahrzeugs in Erwägung ziehen!:cool:

  • Danke für dieses vollständige Zitat!


    Leider ist dieser Thread wieder ein Beispiel dafür, das verschiedenstes Zitate zu gerne aus dem Zusammenhang gerissen werden.


    Eine absolut klare Trennlinie zwischen Gefährung und Behinderung ist mir bis jetzt jedenfall nicht bekannt. Eine Behinderung liegt ja sicherlich dann bereits vor, wenn der nachfolgende Wagen während des eigenen Überholvorgangs auch leicht bremsen muss. Das jedoch passiert auf der dt. Autobahn tausendfach am Tag.

  • Auf welche konkrete Situation sich das Urteil bezog scheint mir hier nebensächlich zu sein. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass es eine spezielle Straßenverkehrsordnung für die Autobahn gibt.


    Und wenn nicht überholt werden darf, dann ist das Argument "Behinderung" auch hinfällig, denn es kann keine Behinderung sein, wenn jemand daran gehindert wird, die Straßenverkehrsordnung zu missachten.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*


    Natürlich ist mir das klar. LKW`s haben ihre eigenen (manchmal unschönen) Methoden, um die Fahrbahn zu wechseln, darauf braucht man hier nicht näher einzugehen. Aber wenn man als PKW-Fahrer über mehrere Kilometer hinweg nicht in der Lage ist, die Spur zu wechseln, sollte man entweder seinen Fahrstil überdenken, oder die Anschaffung eines "gescheiten" Fahrzeugs in Erwägung ziehen!:cool:


    Ich bin mir nicht sicher ob du dir darüber überhaupt ein Urteil erlauben kannst!
    Ich gehe mal davon aus, das du noch nie LKW gefahren bist oder?

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