"Heimschläfergenehmigung" kriegst du nicht in der Grundausbildung (oder willst du bei Nachtalarm 170 km fahren; und das in wenigen sekunden?!?! :-D) Aber wenn du die Grundausbildung hinter dich gebracht hast, dann müsstest du älter als 25 Jahre sein um von der Übernachtung in der Kaserne befreit zu werden. Doch es gibt da noch Ausnahmen: Verheiratet sein (eventuell noch ein Kind). Musst du einem formlosen Antrag an deinem KpChef (Kompaniechef) richten. Dann füllst du noch einen Zettel aus und redest noch mit dem KpChef über die Gründe und er entscheidet dann.
Darf man denn erfahren, in welcher Einheit du bist???
ZitatOriginal geschrieben von Trauma
Und wenn er keine Mandeln mehr hat?Bekommt er dann Fahrgeld?
Bei der Bundeswehr gibt es Lösungen, für jedes Problem. Gibt es keine Lösung, so existiert auch kein Problem. ![]()