Bundeswehr - Spritkostenerstattung?

  • "Heimschläfergenehmigung" kriegst du nicht in der Grundausbildung (oder willst du bei Nachtalarm 170 km fahren; und das in wenigen sekunden?!?! :-D) Aber wenn du die Grundausbildung hinter dich gebracht hast, dann müsstest du älter als 25 Jahre sein um von der Übernachtung in der Kaserne befreit zu werden. Doch es gibt da noch Ausnahmen: Verheiratet sein (eventuell noch ein Kind). Musst du einem formlosen Antrag an deinem KpChef (Kompaniechef) richten. Dann füllst du noch einen Zettel aus und redest noch mit dem KpChef über die Gründe und er entscheidet dann.


    Darf man denn erfahren, in welcher Einheit du bist???



    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Und wenn er keine Mandeln mehr hat?Bekommt er dann Fahrgeld?


    Bei der Bundeswehr gibt es Lösungen, für jedes Problem. Gibt es keine Lösung, so existiert auch kein Problem. ;-)

  • meine erfahrungen aus 1995 (nach der grundausbild.):


    von meinem damaligen wohnort zum nächsten bahnhof waren es 3,6 km (bis ich erst mal jemanden gefunden hatte, der einem das bescheinigte... :confused: ) & sonntags fuhr kein bus.


    zur kaserne waren es ca. 80 oder 100 km, während der spezialgrundi dann sogar ca. 250 km...!


    aufgrund dieser konstellation habe ich (zumindest einen teil) der kfz-kosten erstattet bekommen. machte für die wochenendheimfahrten damals ca. 500-600 dm im quartal aus, also fast 1/3 des wehrsoldes noch mal dazu ;)


    viell. nochmal genau die gegebenheiten zusammenfassen. nur aus bequemlichkeit zählt leider nicht, aber man kann es ja nett verpacken :rolleyes: .


    versuch macht kluch :D

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Re: Bundeswehr - Spritkostenerstattung?


    Zitat

    Original geschrieben von Jann
    Hi, muss jetzt seit dem 1.07 wegen der Wehrpflicht zur Kaserne fahren. Das sind 170Km.


    Kriegt man da nicht irgendwie die Spritkosten erstattet? Son Bundeswehrtyp hat zu mir gemeint man bekommt nix, wenn man mit dem Auto fährt... stimmt das wirklich oder steht man da Spritgeld zu?


    Man kriegt auch nix extra, wenn man mit dem Auto fährt, aber seit 01.07.2003 bekommt man, ab einer Entfernung von mehr als 30 KM von der Kaserne pro Monat und Kilometer eine "Entfernungspauschale" von 0,51 Euro, bei mir in der Stammeinheit waren das dann 61,20 Euro im Monat.


    Für die Hinfahrt bekommst Du eine Kostenerstattung, sofern Du den der Einberufung beigelegten DB-Gutschein einreichst.


    Viel Spaß beim Bund, ich will die Zeit nicht missen. Und pass schön auf Dein G36 auf *g*

  • Willst Du einen Tipp von einem alten Reservisten?


    Bleibe die Woche über auf jeden Fall da, vielleicht sogar am Wochenende. Was ich als W15 an Mädels in dieser Zeit hatte... :rolleyes:


    Im besten Fall löst sich damit auch dein Fahrproblem. Wenn du genug Kohle hast: Miete selber eine kleine Bude an und geniesse die Abwechslung. ;)

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  • Wieso muss man nach Grundausbildung jede Nacht bis aufs WE in der Kaserne schlafe??
    Hab ich noch nicht gehört und auch selbst nicht gemacht - wäre auch schlecht gewesen. Konnte mich teilweise kaum noch auf den Beinen halten.


    Das war aber auch das einzige um diese völlig überflüssige Zeit beim Bund zu überstehen.
    Aber seis drum, wie schon SG sagte, dieser Thread soll nicht die Frage aufwerfen, ob Zivildienst oder BW überhaupt nützlich oder irgendeinen Sinn erfüllen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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