Frage zum Mahnbescheidsantrag

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    NiceIce, es ist nicht so das ich Deinen Ärger nicht nachvollziehen kann. Geärgert hätte ich mich auch das mir so ein geniales Geschäft durch die Lappen gegangen ist. Mich würde interessieren wie Du Dich als Käufer verhalten würdest wenn Du gemerkt hättest das Du da irgendwo Mist gebaut hast ?


    Wie ich schon mehrmals schrieb, kann man in meinem Fall von "Mist gebaut" nicht reden, da dem Käufer voll und ganz bewußt war, dass die Neuauflage kurz bevorsteht.

  • Ich stehe momentan höchstwahrscheinlich vor einem ähnlichen Problem, wie NiceIce es hatte.


    Habe bei ebay wertvolles Markengeschirr an einen Schweizer verkauft. Ich war mit dem Preis ganz zufrieden, da es sich um Sammlerstücke handelt und es schon sehr schwer sein dürfte, einen anderen Käufer zu finden , der bereit ist , ähnlich viel zu bieten. Hatte auch zahlreiche Kaufanfragen per Mail, die waren aber alle nur bereit, die Hälfte zu zahlen. So hat der Schweizer das Geschirr dann also kurz vor Ablauf ersteigert (war auch der einzige Bieter...). Ich hatte daraufhin sofort einen sehr freundlichen Mailkontakt mit ihm, habe ihm die Versandkosten genannt und alles sorgfältig verpackt (waren insgesamt zwei riesige Kartons und die wogen über 30 Kilo - hat mich ca. 6 Stunden Arbeit gekostet alles zu verpacken). Die Pakete warten in meiner Garage nur darauf, versandt zu werden...


    Jetzt warte ich aber schon seit fast einer Woche auf mein Geld und werde doch etwas unruhig, da auf Mails nicht mehr reagiert wird. Wie gesagt, kann sein, dass sich noch alles in Wohlgefallen auflöst, ich glaube aber nicht mehr dran und würde jetzt gerne wissen, was ich tun kann.


    Booner hat in einem anderen Beitrag mal geschrieben, dass man die Bietereigenschaft kaum gerichtsfest beweisen kann. Warum? Der Käufer hatte schon einige positive ebay Bewertungen, hat mit verschiedenen unterschiedlichen email-Adressen geantwortet. Wenn ich jetzt einen seiner vorigen Ebaykontakte anschreibe und mir schriftlich bestätigen lasse, dass mit dem besagten ebay Mitglied unter der bei ebay hinterlegten Adresse ein Geschäft erfolgreich abgewickelt wurde, dann wäre doch bewiesen, dass die entsprechende Person hinter dem Account steht - was meint ihr und was würdet ihr machen.


    Bin sehr gut rechtsschutzversichert, denke ich - Advocard... hätte also mit einem Prozess grundsätzlich kein Problem - hat das Aussicht auf Erfolg?

  • Zitat

    Original geschrieben von JGW
    Jetzt warte ich aber schon seit fast einer Woche auf mein Geld und werde doch etwas unruhig, da auf Mails nicht mehr reagiert wird. würdet ihr machen.


    Warte doch erstmal ab es handelt sich ja wohl um eine Auslandsüberweisung. Nicht alle haben Online-Banking und dann dauert sogar eine innerdeutsche Buchung mind. 1 Woche. Du solltest auch daran denken das er vielleicht kurzfristig in Urlaub gefahren ist und deshalb auf Deine Mails nicht reagieren kann. Ebenfalls sind nicht alle Leute TÄGLICH im Netz unterwegs oder rufen Ihre Mails ab. Ich mache viel mit Ebay und erlebe das zur Zeit oft. Also mind. 1 Woche solltest Du ruhig noch einmal warten.....

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Warte doch erstmal ab es handelt sich ja wohl um eine Auslandsüberweisung. Nicht alle haben Online-Banking und dann dauert sogar eine innerdeutsche Buchung mind. 1 Woche. Du solltest auch daran denken das er vielleicht kurzfristig in Urlaub gefahren ist und deshalb auf Deine Mails nicht reagieren kann. Ich mache viel mit Ebay und erlebe das zur Zeit oft. Also mind. 1 Woche solltest Du ruhig noch einmal warten.....



    Habe ja geschrieben, dass es sich noch in Wohlgefallen auflösen kann, wäre halt trotzdem interessiert, was zu tun ist, wenn es eben nicht läuft, wie gewünscht...


    Ausserdem hat er ein Konto in Deutschland, von dem er auch überweisen wollte.

  • So, da saß ich nun eine 1/4h und habe alles in bunte Worte gepackt, dann auf einen link geklickt der sich im selben Fenster öffnet und weg war der Beitrag :mad:


    Drum gibts jetzt nur den link zum Urteil


    http://www.jurpc.de/rechtspr/20040074.htm


    Kurz gesagt: Es ist nicht ausreichend, nachzusweisen, dass entsprechender Account tatsächlich von dieser Person angelegt oder sogar schon in der Vergangenheit in ähnlicher Weise (erfolgreich) genutzt wurde. Vielmehr bleibt nachzuweisen, dass gerade zum Zeitpunkt der Abgabe des Höchstgebots die vermutete Person hinter einem Rechner saß und eben dieses Gebot abgegeben hat. Stichwort: Accountentführung.


    Entprechend gilt das auch für anschließenden email-Verkehr: Auch hier lässt sich trotz passwortgeschütztem Account nicht auf die Identität des Verfassers/Nutzers schließen, da Passwörter geklaut werden können.


    Selbst wenn technisch der Nachweis gelingen sollte, dass das entsprechende Gebot vom Rechner des Beklagten kam, bleibt das Problem der Möglichkeit des Zugriffs minderjähriger Haushaltsmitglieder auf den entsprechenden Rechner.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • JGW: Ein Mahnbescheid steht dir in diesem Fall nicht offen, da die Geldleistung noch von einer Gegenleistung - nämlich die Lieferung des Geschirrs - abhängt.


    Du müsstest also Zahlungsklage erheben.


    Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage hielte ich gar nicht mal für so schlecht, der Emailverkehr, sowie ein Ausdruck deiner Auktionsbestätigung mit den Käuferdetails durch Ebay hätten in diesem Fall schon eine ganz gute Beweiskraft.


    Trotzdem muss ich meinen Vorrednern beipflichten: Der Anwalt sollte der (aller)letzte Schritt sein.



    In der Regel helfen sachliche und bestimmte Emails weiter. Falls der andere nicht wirklich kooperativ erscheint (und etwa nicht antwortet) würde ich Fristen setzen und die Folgen einer Nichtabnahme schildern.


    Hat bei mir schon bei mehreren ähnlich gelagerten Fällen geholfen, in denen ich die Auktion schon abgeschrieben hatte.



    gruß,
    altobelli

  • Habe gerade festgestellt, dass mein letztes Posting, was ich verfasst und meinte auch abgeschickt zu haben, wohl leider im Nirvana verschwunden ist, wie auch immer - wollte mich nur kurz für Eure Einschätzung, booner und altobelli, bedanken.


    Wie man es nicht anders von Juristen gewöhnt ist: Zwei Juristen, drei Meinungen. ;)


    Bei Urteilen vom Landgericht ist das ja so eine Sache - von Grundsatzurteil kann man da ja noch nicht so wirklich sprechen. Ich hatte mit dem Käufer ja nun schon jede Menge Schriftverkehr und insofern steht es IMHO nicht wirklich zur Debatte, dass der Accountinhaber auch persönlich geboten hat. Das war in dem verlinkten Urteil ja anders - da wurde ja schon mit der ersten Mail abgestritten, überhaupt geboten zu haben und direkt auf den Sohn hingewiesen.


    Die letzten Bewertungen von ihm kamen übrigens von Einzelteilen des Geschirrs, dass er im Anschluss von mir erworben hat. Die Transaktionen klappten problemlos...


    Ich bin mir inzwischen relativ sicher, dass es nichts mehr wird mit der problemlosen Abwicklung dieses Geschäfts. In seiner letzen Mail hat er mir mitgeteilt , dass er im Ausland weilte und jetzt krank im Bett liege und daher nicht überweisen konnte. Das wolle er aber in den nächsten Tagen nachholen. Da frage ich mich allerdings, wieso es ihm dann nicht möglich ist, kurz die Überweisung abzuschicken, wenn er mir doch ne Mail schreiben kann. In der letzten Mail hiess es noch, dass er ein Konto in Deutschland bei einer Internetbank habe.


    Denke, dass hört sich alles sehr nach herauswinden an und ich stelle mich diesbezüglich schon auf einen Rechtsstreit mit ihm ein.


    Wo wäre da eigentlich der Gerichtsstand? In der Schweiz? Ist hier ein Schweizer, der Ahnung von solchen Sachverhalten hat und mir eine Einschätzung meiner Chancen liefern kann?

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