Tauschvertrag----Reperatur

  • Hallo!!
    ich war beim handygeschäft und wollte mein handy in reperatur geben jetzt wollte mir der Verkäufer einen Tauschvertrag "andrehen" allerdings sagte der Verkäufer dwenn festgestellt wird das die schäden eigenverschulden sind muss ich das ersatzt gerät selbst bezahlen.
    meine frage ist ob ich nun da zu verpflichtet bin das ersatzt handy selbst zu bezahlen oder kann ich dann noch ablehen.????
    denn ein neues Geräte wäre sicher nicht schlecht allerdingst ist es mir kein geld mehr wert.... :-))


    mfg der Einsteiger.

  • Zitat

    allerdings sagte der Verkäufer dwenn festgestellt wird das die schäden eigenverschulden sind muss ich das ersatzt gerät selbst bezahlen.


    wenn du schlau bist dann bleibst du sturr und bestehst darauf das es kein eigenverschulden ist (auch wenns so wär) denn ein einfacher verkäufer kann das nicht so einfach beurteilen, wenn schon ein gutachter und das ist sehr unwahrscheinlich das die so etwas einschalten. der verkäufer muss dir nachweisen können das du für den schaden verantwortlich bist und das ist in den meisten fällen mehr als schwierig.


    zu dem tauschhandy: also so weit ich weiß, kann mich aber auch irren und vielleicht korrigieren mich gleich noch andere user, ist es so, das man nach einer dritten reperatur in einer bestimmten zeit anspruch auf ein gleichwertiges gerät hat....

  • So einfach mit dem "der Verkäufer muss nachweisen" ist es dann auch wieder nicht. Einem Verbraucher steht gegenüber einer gewerbebetreibenden Person eine Gewährleistungsdauer von maximal 2 Jahre ab Datum des Kaufvertrages zu. Der Gesetzgebere geht davon aus dass im Falle eines defektes in den ersten 6 Monaten ab Kauf, dieser Defekt schon sein Anfang an am Produkt vorhanden war. Somit muß nur Verkäufer beweisen dass dies nicht der Fall ist. Ab dem 7. Monat bis zum 24. Monat gilt die Beweislastumkehr. Das heist der Kunde muss nachweisen dass der Fehler seit Anfang an bestanden hat und nicht durch Ihn selbst verursacht wurde. Somit ist der Fall abhängig vom Alter des Gerätes.


    Und nebenbei: Wer einen derartigen "Tauschvertrag" eingeht, ist selber schuld :-) Solche Verträge dienen lediglich der "Kundenbindung".


    Einer ders weis ;-)

  • Gerät tauschen


    Moin,


    ich da ein ähnliches Problem. Wie in dem Thread "Email funzt nicht bei Strato" beschrieben habe funzt bei meinem knapp einen Monat alten 6230 der Empfang von Emails nicht.


    Es ist nun eindeutig es liegt nicht an der Konfiguration, sondern tatsächlich an dem Telefon. Klingt komisch ist aber so, denn ich habe die gleiche Kofig auf zwei anderen 6230 v 3.15 ausprobiert und siehe da es funzt einwandfrei. Nur auf meinem nicht da kann man machen was man will.


    So nun möchte ich das Gerät wandeln in ein neues 6230. Das möchte aber der Verkäufer nicht machen, sondern möchte es statt dessen zu Reperatur einschicken. So ich bin aber nicht bereit einen Fehler reperieren zu lassen der eindeutig nicht mein Verschulden ist und seit lebensbeginn des Telefon existiert.


    Was meint ihr? Reperieren lassen oder irgentwie versuchen zu tauschen?


    Gruß Scrofter

  • Re: Gerät tauschen



    Hallo,


    ist auch nicht das verschulden des Händlers, der das Handy ja nicht produziert hat.
    Er muss das Gerät nicht gegen ein neues tauschen.
    Lass es einfach reparieren.


    cu 4-handys

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