"Turbo-Rolf" muss nicht ins Gefängnis

  • Zitat

    Original geschrieben von Snake
    Hallo, wir waren alle nicht dabei, vergesst das mal nicht. Wir können höchstens spekulieren, was such zugetragen haben hätte können. Ähnlich wird es den Richtern gehen. Ich denke aber, dass diese auch die sogenannte Signalwirkung des Urteils auf Raser dabei im Auge haben. Wurde so ein Fall eigentlich vorher schonmal verhandelt?


    So wie unsere Spekulationen, ist der Prozess auch nur auf Indizien, aber keine Beweise gestützt.


    Und aus einem Indizienprozess ein Exempel statuieren wollen und einem Mann damit die berufliche Zukunft zerstören?


    Ich zitiere mal Erik Meijer


    Zitat

    Ich weiss nicht...




    Stefan


  • Ist schon richtig, oft genug werden vorinstanzliche Urteile ja auch aufgehoben, aber wenn nun zwei Gerichte unabhängig von einander zu der Schlussfolgerung kommen, Rolf. F. sei schuldig, dann frage ich mich zumindest, ob Rolf F. wirklich hofft, in der nächsten Instanz freigesprochen zu werden, weil er unschuldig ist oder was er sich von der Revision verspricht. Denn ein noch milderes Urteil kann ich mir nicht vorstellen. Ausserr dem Freispruch halt. Und dann hat man zwei Verurteilungen, einen Freispruch und ist wahrscheinlich immer noch nicht schlauer.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zur Urteilsfindung der Richter!


    Zitat

    Zugunsten des Angeklagten führte Kiwull (der Richter) auf, dass dieser das verunglückte Fahrzeug nicht berührt habe. "Es war nicht die zwangsläufige Folge, dass die Fahrerin und ihr Kind tödlich verunglückten", sagte Kiwull. Laut Sachverständigen-Angaben hätte der Mercedesfahrer sein Fahrzeug vor einer Kollision auch "noch abbremsen können".


    Er hätte bremsen können? Wenn dem so ist, dann ist es eine Fahrsituation wie jede andere auch und 1000x am Tag in D möglich.


    Zitat

    Das aber sei nicht der Fall gewesen. Das Landgericht habe aufgrund von "zuverlässigen" Zeugenaussagen und "schlüssigen" polizeilichen Ermittlungen "keine Zweifel" an der Täterschaft des Angeklagten gehabt. Dieser habe jedoch bei seinen eigenen Weg-Zeit-Berechungen für seine Fahrt vom Mercedes-Werk in Sindelfingen bis zur 83 Kilometer entfernten Unfallstelle auf der A 5 mehrmals "Lügengeschichten" erzählt.


    Quelle: Rp-online.de

  • Milder wird er nicht davon kommen, er sollte es dabei bewenden lassen.


    Von alleine fliegt selten ein Auto ab, obwohl sich "unabhängig" davon ein Tiefflieger von hinten nähert... ;)


    Es war halt eine unglückliche Verquickung wie sie laufend auf der Autobahn vorkommt (nur eben selten mit dem Abflug des Vordermanns), aber auch dafür hat man im Straßenverkehr nunmal gerade zu stehen. Wer das Risiko Fahren eingeht, hat eben alle Konsequenzen seines Fahrens zu tragen. So gesehen muss man ein Auto nicht berühren, um trotzdem schuldig zu sein.


    Wäre wenigstens schön, wenn das die Masse der Drängler endlich mal verinnerlichen würde - Knast u.U. auch ohne Auffahrunfall - und das zu Recht. Leider glaubt die Mehrheit, dass ihnen nichts passieren kann, solange es nicht kracht.

  • Turbo Rolf sollte mit diesem mehr als milden Urteil sehr zufrieden sein. 2 Menschenleben auf dem Gewissen haben und nur 12 Monate auf Bewährung bekommen. Das gibts wirklich nur in Deutschland.


    Und einige Aussagen hier ggü. pro-Rolf sind wirklich nur zum an den Kopf fassen. Bei dem Prozess hat der Richter sein Urteil nicht nur durch die umfangreichen Zeugenaussagen gefällt, sondern hat auch verschiedene Sachverständige angehört die den Tathergang rekonstruiert haben. Dadurch wurde ersichtlich das Rolf F. die alleinige Schuld am Unfall trägt. Damit ist die Sache gegessen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    sondern hat auch verschiedene Sachverständige angehört die den Tathergang rekonstruiert haben. Dadurch wurde ersichtlich das Rolf F. die alleinige Schuld am Unfall trägt.


    Die Sicht ist zwar recht einfach, aber kehre bitte jene Sachverständige, die dem Angeklagten Unschuld attestierten, nicht ganz unter den Tisch.

  • Re: Zur Urteilsfindung der Richter!


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Er hätte bremsen können? Wenn dem so ist, dann ist es eine Fahrsituation wie jede andere auch und 1000x am Tag in D möglich.


    Naja, offenbar eben nicht. Es passiert x-mal am Tag, dass Leute dicht auffahren. Was ein Fehler ist. Und in diesem einen Fall hat die Kleinwagenfahrerin auch einen Fehler gemacht und das Steuer verrissen. Und somit gibt es ein Verhalten, dass durch das - nicht alleinige - Fehlverhalten des Dränglers hervorgerufen wurde und somit ist dieser für sein Verhalten zu bestrafen.


    Drängler bzw. zu geringer Sicherheitsabstand (der nicht zwingend bedeutet, dass man nicht mehr bremsen kann) werden - so sie denn erwischt werden - ja von der Polizei auch rausgefischt und bestraft, ohne, dass es einen Unfall gegeben hat. Wenn es nun infolge des Verhaltens einen Unfall gibt, hat die Strafe härter auszufallen. Ist doch nur logisch oder?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Nein, denn wenn einer ein Risiko setzt (und Drängeln ist so ein Fall), dann hat er die alleinigen Konsequenzen aus diesem Verhalten zu tragen - auch, wenn der andere dabei Fehler macht. Er muss - wie immer im Straßenverkehr - mit den Fehlern der anderen rechnen. Wäre er nicht angeschossen gekommen, hätte sie keinen Schreck bekommen, und auch nicht das Lenkrad verrissen. Es besteht also trotz allem eine Kausalkette zwischen Drängeln zum Schreck und Verreißen samt Abflug; aus der Nummer kommt er, wenn zwei unabhängige Gerichte ihn als den von Zeugen angegebenen Drängler erkennen, nicht heraus.


    Und man darf glauben, dass sie sich und ihre Tochter sicher nicht freiwillig umbringen wollte... ;)


    Wäre ja noch schöner, wenn man eine Oma an der Bushaltestelle erschrecken dürfte, selbige vor ein Auto springt und man dann argumentieren könnte, sie sei ja selbst gesprungen.


    War er der Drängler, dann hat er zwei Menschen fahrlässig getötet, daran gibt es nichts zu rütteln. Es hat vielleicht schon tausend mal geklappt, aber hier ging es nunmal schief. Zum Leidwesen der Angehörigen. Vielleicht entscheidet ein anderer Richter wieder etwas härter.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Nein, denn wenn einer ein Risiko setzt (und Drängeln ist so ein Fall), dann hat er die alleinigen Konsequenzen aus diesem Verhalten zu tragen - auch, wenn der andere dabei Fehler macht. Er muss - wie immer im Straßenverkehr - mit den Fehlern der anderen rechnen. Wäre er nicht angeschossen gekommen, hätte sie keinen Schreck bekommen, und auch nicht das Lenkrad verrissen. Es besteht als trotz allem eine Kausalkette zwischen Drängeln und Abflug; aus der Nummer kommt er, wenn zwei unabhängige Gerichte ihn als den von Zeugen angegebenen Drängler erkennen, nicht heraus.


    Ich glaube, kaum jemand würde dem Drängler jegliche Schuld absprechen.
    Die Frage ist viel mehr: War es auch der Beschuldigte oder war es jemand anderes?
    Die Kausalität an sich ist für mich die Frage, ob es genau so hätte enden müssen. Die Frau mußte nicht erschrecken und es mußte nicht zwingend in einem Unfall enden. Es hat sie niemand nachts aus dem Bett geworfen, sondern sie war auf der Autobahn unterwegs, wo man aufmerksam sein muß.


    Zitat

    Und man darf glauben, dass sie sich und ihre Tochter sicher nicht freiwillig umbringen wollte... ;)


    Sicher nicht. Die Frage ist aber durchaus, ob sie durch ihre Überreaktion nicht auch einen gewichtigen Teil beigetragen hat. Vor Gericht scheint diese Frage aber zumindest laut Berichterstattung bisher keine Rolle zu spielen.
    Vielleicht, weil die Kausalität unklärbar ist.
    Ich glaube aber eher, daß der öffentliche Druck eine Mitschuldfrage kategorisch ausschließt.


    Zitat

    Wäre ja noch schöner, wenn man eine Oma an der Bushaltestelle erschrecken dürfte, selbige vor ein Auto springt und man dann argumentieren könnte, sie sei ja selbst gesprungen.


    Auch ein hinkender Vergleich. Als Autofahrer muß man damit rechnen, daß von hinten ein schnellerer Wagen ankommt und darf nicht erschrecken.


    Zitat

    War er der Drängler, dann hat er zwei Menschen fahrlässig getötet, daran gibt es nichts zu rütteln.


    Er hat auf jeden Fall einen sehr großen Teil der Mitschuld zu tragen in meinen Augen.
    Aber ich sehe die Kausalitätskette nicht so klar.


    Ist meine Meinung.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Sie hätte nicht erschrecken dürfen, aber es ist passiert. Und er hätte nicht derart auffahren dürfen; was wiegt schwerer, das Erschrecken (darauf hat man kaum Einfluss) oder dessen Ursache (darauf hatte er sehr wohl Einfluss)? Da muss ich nicht lange überlegen...


    Ob er der Fahrer war oder nicht wurde ja nun in zwei Urteilen geklärt. Dass er und sein Anwalt das anderes sehen, muss daran nichts ändern. Wäre im Prozess deutlich geworden, dass er es nicht gewesen sein könnte, und hier reicht im dt. Recht schon ein "könnte", dann wäre das Urteil Freispruch. Seine Argumentation und Verstrickungen haben hier offenbar nichtmal für ein "könnte" gereicht.


    Mein Vergleich mit der Oma paßt doch, auch sie bewegt sich im Straßenverkehr, und "da hat man nunmal aufzupassen und nicht zu erschrecken", wenn einem einer auf die Pelle rückt. ;)


    Es war halb sechs Uhr Morgens, und ich bezweifle, dass Du zu solcher Zeit immer perfekt und angemessen reagierst. Sie hat einen kleinen Fehler gemacht und ihn mit dem Tod bezahlt. Wie der Richter die Öffentliche Schelte und den Arbeitsplatzverlust zugunsten des Rasers berücksichtigt hat, muss man auch den durch den eigenen Fehler erlangten eigenen Schaden berücksichtigen - und da sehe ich kaum Luft für eine Mitschulddebatte bei jemandem, der seinen Fehler bereits mit dem Tod bezahlt hat. Zumal der Fehler eben durch massives Bedrängen provoziert wurde.


    Problematisch ist es nur, wenn er es nicht gewesen sein könnte. Und daran glaube ich nun, nach dem zweiten Urteilsspruch, nicht mehr.

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