ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
...Solange wir keines haben, solange haben wir keines. Und so lange darf man 250 fahren, wenns die Piste hergibt. Und so lange ist jemand (oder SOLLTE auf jeden Fall) erheblich teilschuldig, wenn er 120 fährt, sich durch einen Spurwechsel vor einen mit 250 heranfahrenden Fahrer setzt und dann vor Lauter Schreck das Lenkrad verreisst.
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Na also, da haben wir's doch. Die 250 kann man halt nur fahren "wenns die Piste hergibt". Verkehrsrechtlich heißt das "optimale Verkehrs-, Umwelt-, Fahrzeug-, Straßen- und Teilnehmerbedingungen." Und dies dürfte sehr selten der Fall sein. Wenn ich als Fahrzeugführer vor mir ein Auto sehe, das erheblich langsamer fährt als ich (was hier offensichlich vorlag) muß ich eben meine Geschwindigkeit verringern. Und der Spurwechsel vor den Angeklagten fand AFAIK nicht statt. Also wollen wir mal hier niemandem was unterstellen.
Grüße Rabb ![]()