Hallo,
ich habe eben auf der Autobahn folgende Situation mitbekommen:
Die rechte Spur war völlig frei. Auf der mittleren Spur ist ein älterer Herr mit seinem Vectra ca. 120 km/h gefahren. Auf der linken Spur war natürlich viel los, weil alle Autos den alten Mann überholen wollten.
Ich bin mit meinem Golf mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter dem Vectra die Lichthupe als Überholsignal genutzt.
Der Vectra-Fahrer ist daraufhin auf die rechte Spur gewechselt.
Beim Überholen hat der Fahrer mir einen Vogel gezeigt und wie wild gehupt.
Ich möchte den Herren bei der Polizei wegen Beleidigung und seiner Versöße gegen die Straßenverkehrsordnung anzeigen.
Wie gut sind die Chancen, dass meiner Anzeige nachgegangen wird?
Ist die Lichthupe als "Überholsignal" überhaupt zulässig?