Privat krankenversichert -> erwerbsunfähig -> und dann? Welche Leistungen gibt es?

  • Hallo,
    ich bräuchte mal bitte Hilfe bzw. Rat bei einem sehr ernsten Thema.
    Eine sehr liebe Freundin hat vor wenigen Tagen einen schweren Schicksalsschlag erlitten, als ihre alleinstehende Mutter erkrankte und quasi von heute auf morgen Krebs diagnostiziert wurde. Keine Chancen auf Heilung, keine Operationsmöglichkeit.
    Die Ärzte geben ihr noch ein paar Monate, vielleicht noch ein Jahr.
    Nun ist dieser Schlag etwas, das einen emotional gewaltig aus der Bahn werfen kann, mich selber nimmt das auch heftig mit, obgleich ich nicht direkt betroffen bin. :(


    Nun kommt zu allem Übel noch dazu, dass ihre Mutter nicht gesetzlich versichert, sondern Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist. Von dieser kam nun die Hiobsbotschaft, dass möglicherweise keine Leistungen zu erwarten sind, da es sich nicht um eine Berufsunfähigkeit, sondern um eine Erwerbsunfähigkeit handelt.
    Dass es hier Unterschiede gibt, ist mir bekannt. Jedoch war ich bisher der Meinung, dies bezieht sich ausschliesslich auf die gesetzliche Krankenversicherung.
    Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist leider nicht vorhanden.


    Nun droht im schlimmsten Falle der Super-Gau, wenn nach sechs Wochen die Gehaltszahlungen des Arbeitgebers eingestellt werden. Meine Bekannte studiert, lebt bei ihrer Mutter und hat kein eigenes Einkommen.


    Welche Leistungen sind nun nach Ablauf der sechs Wochen zu erwarten?
    Soziale Leisungen vom Staat sind wohl nur zu erwarten, wenn vorher eine vorhandene Lebensversicherung aufgelöst wird, oder? Was es aber bedeutet, in dieser Situation eine Lebensversicherung aufzulösen, dürfte jedem selber klar sein.


    Ich habe auch schon ewig gegoogelt, bin aber nun fast noch verwirrter als vorher, zumal man meist auf Seiten mit irgendwelchen Versicherungsvergleichen landet, die diesbezüglich nicht sonderlich aussagekräftig sind.


    Ich habe auch etwas zum Thema Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente gefunden, aber das gilt wohl nur für die gesetzliche Krankenversicherung?


    Mir ist vollkommen klar, dass eine individuelle Beratung hier im Forum nicht möglich ist, zudem natürlich viele Details fehlen bzw. hier nicht genannt werden können.
    Dennoch sind sowohl meine Bekannte als auch ich sehr dankbar für Tipps, in welche Richtung man nun vorgehen sollte, denn die momentane Situation ist gelinde gesagt katastrophal.
    Auch Links, die zur Klärung der Lage beitragen könnten, sind gerne gesehen.


    Herzlichen Dank,


    Carsten

  • Re: Privat krankenversichert -> erwerbsunfähig -> und dann? Welche Leistungen gibt es?


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Ich habe auch etwas zum Thema Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente gefunden, aber das gilt wohl nur für die gesetzliche Krankenversicherung?


    Wie meinst du das? Die Erwerbsminderungsrente ist doch eine gesetzliche bzw. staatliche Leistung, vormals "Berufsunfähigkeitsrente". Private Erwerbs/Berufsunfähigkeitsrenten etc. sind nicht als Ersatz für die staatliche Erwerbsminderungsrente gedacht sondern als Zusatz, da die staatliche E. ja doch ziemlich reduziert wurde.


    Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente richten sich dann ja auch nach dem Geburtsjahrgang und ob noch eine verminderte Erwerbstätigkeit zumutbar ist --> klick. Hier noch ein Link [PDF!] zu einer BfA-Broschüre.


    Was aus deinem Posting nicht klar hervorgeht: ist denn eine Erwerbsunfähigkeit schon gegeben? Oder kann sie noch voll oder teilweise zumindest noch für eine gewisse Zeit arbeiten? Vor 1961 geborene genießen ja bei der Erwerbsminderungsrente auch noch Berufsschutz, von daher wäre das schon noch interessant zu wissen.

  • Wie es mit staatlichen Leistungen in diesem Fall aussieht kann ich Dir leider nicht sagen. Aber was die Leistungen aus der privaten KV auch ohne ZUSÄTZLICHEN Berufsunfähigkeitsschutz bzw. Erwerbsminderungsschutz angeht, da würde ich wirklich mal den Vertrag nehmen und damit zum Vertreter gehen. Denn gerade in der privaten KV gibt es dermassen viele unterschiedliche Tarife, Bausteine, dass man da eine allgemeine Aussage nicht treffen kann. Aber es gibt Policen, die haben zumindest eine Grundsicherung mit drin in der privaten KV, auch wenn kein selbständiger BU-Vertrag besteht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Re: Re: Privat krankenversichert -> erwerbsunfähig -> und dann? Welche Leistungen gib


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Wie meinst du das? Die Erwerbsminderungsrente ist doch eine gesetzliche bzw. staatliche Leistung, vormals "Berufsunfähigkeitsrente". Private Erwerbs/Berufsunfähigkeitsrenten etc. sind nicht als Ersatz für die staatliche Erwerbsminderungsrente gedacht sondern als Zusatz, da die staatliche E. ja doch ziemlich reduziert wurde.


    Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente richten sich dann ja auch nach dem Geburtsjahrgang und ob noch eine verminderte Erwerbstätigkeit zumutbar ist --> klick. Hier noch ein Link [PDF!] zu einer BfA-Broschüre.


    Was aus deinem Posting nicht klar hervorgeht: ist denn eine Erwerbsunfähigkeit schon gegeben? Oder kann sie noch voll oder teilweise zumindest noch für eine gewisse Zeit arbeiten? Vor 1961 geborene genießen ja bei der Erwerbsminderungsrente auch noch Berufsschutz, von daher wäre das schon noch interessant zu wissen.


    Hallo Andi,
    herzlichen Dank.
    Sie ist vor 1961 geboren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Berufsunfähigkeit noch nicht zu 100% diagnostiziert. Da es sich bei der Erkrankung jedoch um einen Gehirntumor handelt, der bereits jetzt Auswirkungen auf die Verhaltensweise der Patientin hat, dürfte dies ziemlich sicher in den nächsten Tagen erfolgen. :(
    Die Erstdiagnose ist vor einer Woche erfolgt, seitdem hat sie das Krankenhaus nicht verlassen.
    Auch liegt leider die Original-Police (noch) nicht vor, und meine Bekannte ist aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage, all ihre Energie in bürokratische Spitzfindigkeiten zu investieren.


    Meine wichtigste Frage konzentriert sich darauf, ob es denn wirklich sein kann, dass eine PKV sich möglicherweise aufgrund einer unbeachteten Klausel bei Vertragsabschluss vollständig vor der Leistung drücken kann, während bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Leistung von ca. 70% des bisherigen Einkommens gewährt (und gesetzlich vorgeschrieben) wird.


    Ich selber bin da ganz bestimmt nicht der Profi. Jedoch möchte ich meiner Bekannten in dieser Angelegenheit so gut wie nur möglich zur Seite stehen. Und nachdem ich (und wohl auch niemand anderes :( ) nicht in der Lage bin, etwas am Schicksal der Mutter zu ändern, ist es mir eine Herzensangelegenheit, sie in jedweger anderer Hinsicht so gut wie nur möglich zu unterstützen und ihr zu helfen. Und wenn dazu gehört, dass ich hier blöde Fragen stelle, mache ich das gerne.


    Carsten

  • hallo,


    laut meinem schatzi bekommst du, von der privaten versicherung keine berufsunfähigkeitsleistung. nur solange, sie krank geschrieben ist, bzw. arbeitsunfähig, zahlt die pkv.


    sie wird aber wohl nach einem halben, dreiviertel jahr gedrängt werden, dass eine rente beantragt wird, diese leistung hat mir der pkv dann aber nichts mehr zu tun.


    dann springt der rentenversicherungsträger (evtl. bfa) ein -- erwerbsminderungsrente


    andere leistungen müssten getrennt versichert sein: private berufsunfähigkeitsversicherung.



    ich hoffe ich konnte euch helfen.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sonder nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht, dann sieht es im Falle einer Berufsunfähigkeit (was ja deiner Aussage nach hier vorliegt) schlecht aus.
    Sie wird keine Geld bekommen, da keine Versicherungsfall eingetreten ist.
    Wenn z.B. in der PKV vereinbart ist, das sie Geld bekommt, wenn sie krankgeschrieben ist, oder ein Krankenhaustagegeld vereinbart ist, dann sieht das natürlich anders aus.



    Die letzte Möglichkeit ist hier wohl oder übel das Sozialamt.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur Die letzte Möglichkeit ist hier wohl oder übel das Sozialamt.


    Warum? Zunächst einmal steht ja jedem Berechtigten (X Jahre eingezahlt etc.) die staatliche Erwerbsminderungsrente zu. Diese ist natürlich (siehe Düsseldorfer Tabelle) nicht berauschend hoch und es entstehen Deckungslücken. Wie hoch diese sind, ob und wie sie geschlossen werden können etc. lässt sich per Ferndiagnose halt nicht sagen.


    Daß kein Mensch gerne eine Lebensversicherung vorzeitig auflöst ist völlig klar, aber es sollte doch zumindest eine gewisse Grundsicherheit geben, daß man im Fall der Fälle eine Lebensversicherung hat, die aufgelöst werden könnte und so zumindest die Sicherheit hat, nicht sofort zum Sozialfall zu werden. So weit ich weiß, muß eine Lebensversicherung vor/bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente allerdings nicht aufgelöst werden.


    Immer ein guter Tipp für solche Fragen ist übrigens auch das Forum bei http://www.123recht.net

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