Hallo,
ich hatte im September 2003 bei einem Online Händler eine Grafik Karte für 90 EUR auf Rechnung bestellt. Der Versand sollte versichert erfolgen.
Nach 14 Tagen erreichte mich nichts, ich bat um Nachweis der Lieferung da versichert.
Der Händler sagte nur das er es als Päkchen verschickt hat, er schickte Ersatz.
Der Ersatz erreichte mich auch, es lag nur ein Lieferschein bei (Reklamation) - keine Rechnung o.ä., die mich auch später nie erreichte, genau so wenig wie z.B. Zahlungserinerungen.
Heute erreichte mich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes. Der Mandant hätte mich mehrmals aufgefodert zu zahlen (da war aber nix), und jetzt sollte ich inkl. Rechtsanwaltsgebühren und Zinsen 130 EUR zahlen.
Alleine für die RA Geb. nimmt der 0.8 nach vVG (für ein einfaches Aufforderungsschreiben) also 24 EUR!!
Liegt in dem Fall Zahlungsverzug vor, wobei die Gegenseit natürlich sagen wird - haben die Rechnung doch zugeschickt, die Mahnungen natürlich auch.
Ich vermute eher die Rechnug lag in der Erstlieferung die mich nie erreichte, und angebliche Mahnungen gab es ja auch nie.
Die Grafikkarte will ich ja zahlen, aber der Rest?? Klingt alles nicht so sauber
Danke