Keine Rechnung bekommen, trotzdem Zahlungsverzug?

  • Hallo,


    ich hatte im September 2003 bei einem Online Händler eine Grafik Karte für 90 EUR auf Rechnung bestellt. Der Versand sollte versichert erfolgen.


    Nach 14 Tagen erreichte mich nichts, ich bat um Nachweis der Lieferung da versichert.


    Der Händler sagte nur das er es als Päkchen verschickt hat, er schickte Ersatz.


    Der Ersatz erreichte mich auch, es lag nur ein Lieferschein bei (Reklamation) - keine Rechnung o.ä., die mich auch später nie erreichte, genau so wenig wie z.B. Zahlungserinerungen.


    Heute erreichte mich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes. Der Mandant hätte mich mehrmals aufgefodert zu zahlen (da war aber nix), und jetzt sollte ich inkl. Rechtsanwaltsgebühren und Zinsen 130 EUR zahlen.


    Alleine für die RA Geb. nimmt der 0.8 nach vVG (für ein einfaches Aufforderungsschreiben) also 24 EUR!!


    Liegt in dem Fall Zahlungsverzug vor, wobei die Gegenseit natürlich sagen wird - haben die Rechnung doch zugeschickt, die Mahnungen natürlich auch.


    Ich vermute eher die Rechnug lag in der Erstlieferung die mich nie erreichte, und angebliche Mahnungen gab es ja auch nie.


    Die Grafikkarte will ich ja zahlen, aber der Rest?? Klingt alles nicht so sauber


    Danke

  • Re: Keine Rechnung bekommen, trotzdem Zahlungsverzug?



    Das ist sein Problem, da er als Händler das Versandrisiko tragen muss.


    Zitat

    Der Ersatz erreichte mich auch, es lag nur ein Lieferschein bei (Reklamation) - keine Rechnung o.ä., die mich auch später nie erreichte, genau so wenig wie z.B. Zahlungserinerungen.


    Heute erreichte mich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes. Der Mandant hätte mich mehrmals aufgefodert zu zahlen (da war aber nix), und jetzt sollte ich inkl. Rechtsanwaltsgebühren und Zinsen 130 EUR zahlen.


    Fordere eine ordnungsgemäße Rechnung an und bezahle dann die 90 EUR. Ich würde es mit nicht gefallen lassen, Rechtsanwaltskosten zu tragen, wenn ich weder Rechnung noch Mahnung bekommen habe.



    Zitat


    Alleine für die RA Geb. nimmt der 0.8 nach vVG (für ein einfaches Aufforderungsschreiben) also 24 EUR!!


    Kann schon sein, der macht nichts umsonst.


    Zitat

    Liegt in dem Fall Zahlungsverzug vor, wobei die Gegenseit natürlich sagen wird - haben die Rechnung doch zugeschickt, die Mahnungen natürlich auch.


    Ich vermute eher die Rechnug lag in der Erstlieferung die mich nie erreichte, und angebliche Mahnungen gab es ja auch nie.


    Die Grafikkarte will ich ja zahlen, aber der Rest??


    Ich würde an deiner Stelle wie oben schon geschrieben eine Rechnung anfordern, dann die 90 EUR zahlen.
    Wie lange ist das ganze denn her?

  • Zitat

    Original geschrieben von jd_cort
    Die Sache war am 15.08.2003.


    Das ist ja schon über nen Jahr her...


    Hast du dich nie gefragt, ob keine Rechnung kommt?

  • In den ersten Wochen schon, dann hatte ich es wirklich vergessen. Wäre eine Mahnung gekommen hätte ich das Ding bezahlt, aber von dem Laden hat man nie mehr was gehört.

  • wehr dich dagegen.
    soweit ich weiß muss man dir beweisen das dich diese schreiben auch erreicht haben. sonst ist das ganze hinfällig und du brauchst nur 90euro zu bezahlen und keinen tick mehr.
    wie gesagt. die müssen dir es beweisen wenn sie es nicht können ists nich dein problem und du zahlst nur die 90 euro.
    sollte es als einschreiben abgeschickt worden sein und die post hats verbummelt kann man die post auch dafür strafbar machen glaube ich. also du brauchst so oder so nur 90euro zu zahlen. :)

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  • Naja, als "sauberer" Geschäftspartner hätte man ja auch nach Ankunft des Päckchens die Bankverbindung erfragen können, und nicht darauf hoffen, daß man die Karte geschenkt bekommt! :cool:

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