Bei uns ist das Bankgeheimnis nicht im Grundgesetz verankert, im Gegensatz zu der Verfassung in Österreich. Aber trotzdem habe ich das Bankgeheimnis als Grundrecht wie Unverletzlichkeit der Wohnung und Briefgeheimnis betrachtet.
Wenn irgendwo ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht, dann könnte mit richterlicher Anordnung trotzdem ermittelt werden. Aber wenn ohne richterliche Anordnung irgendwo reingeschnüffelt werden kann, finde ich das nicht gut.