you! - Das Magazin von o2

  • Zitat

    Original geschrieben von SnoopyDog
    Wen es stört, der kann doch kostenlos bei der O2-Hotline anrufen, verstehe nicht, wo da ein Problem sein soll. Oder anstatt Stunden damit zu verbringen, hier im Forum zu posten und sich darüber aufzuregen, eine E-Mail an O2 senden.


    Das Problem von o2neuling liegt darin, daß er bei o2 bescheid gesagt hat und den Sperreintrag überprüfen lassen hat und trotzdem das Magazin bekommen hat. Und es macht keinen Spaß jedesmal die Hotline zu kontaktieren. Ich könnte jetzt eine Postbankstory erzählen, aber das wäre zu offtoppic.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Hightower: Er hat die Werbeklausel auf dem Vertragsformular durchgestrichen und nicht bescheid gesagt (falls ich alles richtig gelesen habe). Sollte das Formular elektronisch ausgewertet worden sein (kann ja sein?) dann nützt es nichts, irgendwo etwas durchzustreichen. Bei Bearbeitung durch einen O2 Shop wäre es dagegen durchaus ärgerlich. Da es länger her ist, daß ich meinen Vertrag abgeschlossen habe, weiß ich gar nicht mehr, was die "Werbeklausel" besagt bzw. wie sie wortwörtlich formuliert ist.

  • Sorry, ich wollte hier keine Riesendiskussion entfachen. Ich habe ja schon damit gerechnet, dass der Tipp kommt, ich solle das Ding einfach wegschmeißen oder bei der Hotline anrufen, obwohl es darum ja wie gesagt gar nicht geht.


    Das "Problemchen" ist übrigens soweit gelöst. Ich war an diesem wunderschönen Sonn(en)tag spazieren und habe die Broschüre bei der Gelegenheit an den Absender zurückgeschickt, natürlich unfrei. Fehler können immer passieren (dafür habe ich vollstes Verständnis), aber dann muss derjenige, dem der Fehler unterlaufen ist, eben auch die Kosten tragen. :D Wäre in jeder vergleichbaren Situation übrigens genauso (Stichwort: Auf dem Postweg verlorengegangener Kündigungsbrief => Kunde hat die .....karte gezogen - und prophylaktisch: Nein, es besteht keine Verpflichtung, eine Kündigung per Einschreiben zu verschicken und Ja, ein Einschreiben ist teurer als ein Standardbrief), ein schlechtes Gewissen habe ich deswegen nicht im Geringsten.


    Es geht einfach darum, dass diese Opt-In-Lösung mit gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben wurde und eingehalten werden muss, weil es sonst einfach witzlos ist. An Absicht seitens o2 denke ich inzwischen übrigens auch nicht mehr, aber ein wenig Sorgfalt ist einfach unerlässlich, wenn es um Datenschutzbelange geht.


    Und jetzt wünsche ich allen ein wunderbaren sonnigen Abend, genießt ihn. :D


    o2neuling


  • Zum telefonieren taugts aber nicht.Nach Abnahme des Deckels hatte ich ein feuchtes Ohr und Bluetooth haben die Flaschen nicht...

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!