frage zum kleingewerbe

  • moin liebe leute,


    ich habe vorkurzem ein kleingewerbe angemeldet. nun habe ich hier einen bogen zur umsatzsteuervoranmeldung, und einen zettel mit der ueberschrift "genehmigung der besteuerung nach vereinnahmten Entgelten".
    jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich meine umsatzsteuervoranmeldung ueberhaupt noch abgeben muss, da ich einen jahresertrag von ca. 600euro erwirtschafte :confused: um dieses zu klären, hab ichschon bei einem kollegen angerufen. dieser erzählte mir, dass ich dem finanzamt faxen soll, dass ich kleinunternehmer sein möchte, und dann hab ich angeblich nix mehr mit verwirreden steuerfragen zu tun... . also auf meinen bisherigen rechnungen hab ich die mehrwertsteuer eh nicht ausgewiesen.. .. haett ich das machen muessen? welchen nachteil hat es fuer mich, wenn ich auf kleinunternehmer umsattele, und die mehrwertsteuer nicht ausweisen darf?


    greetz
    caoz


    p.s inhaltliche fehler bitte ich zu verzeihen, mich verwirrt das alles ein bischen....

  • Re: frage zum kleingewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    welchen nachteil hat es fuer mich, wenn ich auf kleinunternehmer umsattele, und die mehrwertsteuer nicht ausweisen darf?


    Du kannst keine Vorsteuer gegenrechnen, d. h. wenn Du z.B. was für Dein Büro kaufst kannst Du die enthaltene Mehrwertsteuer (für Dich in dem Fall Vorsteuer) nicht mit der zu zahlenden Umsatzsteuer gegenrechnen. Solange Du für Dein Gewerbe keine überverhältnismäßigen Investitionen tätigen mußt, macht es durchaus Sinn als Kleinunternehmer zu agieren.

  • Re: frage zum kleingewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    ...ich habe vorkurzem ein kleingewerbe angemeldet. nun habe ich hier einen bogen zur umsatzsteuervoranmeldung, und einen zettel mit der ueberschrift "genehmigung der besteuerung nach vereinnahmten Entgelten".
    jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich meine umsatzsteuervoranmeldung ueberhaupt noch abgeben muss, da ich einen jahresertrag von ca. 600euro erwirtschafte...


    Normalerweise erhältst Du kurz nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen des für Dich zuständigen FA'S in dem Du unter anderem auch Fragen zur Umsatzsteuer beantworten musst. Die Möglichkeit, als Kleinunternehmer ohne Ausweisung von Umsatzsteuer auf ausgestellten Rechnung hängt übrigens nicht vom Ertrag sondern von der Höhe Deines (voraussichtlichen) Jahresumsatzes (und ggf. dem Umsatz des Vorjahres) ab. Guck mal bei Steuernetz.de ins Umsatzsteuergesetz (ich glaube §19, Kleinunternehmerregelung), dort sind die Jahresgrenzen angegeben. Solltest Du diesen Fragebogen bisher nicht erhalten/zurückgeschickt haben, wird das Finanzamt Dich in der Regel zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung auffordern. In diesem Fall wäre es besser, dort mal vorbeizuschauen und sich mit dem Sachbearbeiter vor Ort zu unterhalten.

    Johnny
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Re: Re: frage zum kleingewerbe


    vielen dank erstmal fuer eure antworten :top:


    Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    Normalerweise erhältst Du kurz nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen des für Dich zuständigen FA'S in dem Du unter anderem auch Fragen zur Umsatzsteuer beantworten musst.


    ich glaube den bogen den du meinst, hab ich damals vor ort ausgefuellt(musste meine steuernummer beantragen). dort schein ich wohl nicht diesen kleinunternehmerpassus angekeuzt zu haben(hab vorhin nochmal mit dem finanzamt telefoniert). ich hab mit denen jetzt ausgemacht, dass ich ihne per fax mitteile, dass ich kleinunternehmer werden möchte ;-) die frau vom finanzamt riet mir aber eigentlich davon ab, da sie meinte, dass meine kunden dies evtl. nicht möchten. leider hab ich nicht verstanden warum, aber so kurz vorm wochenende wollte ich sie auch nicht so strapazieren*g* zumindest hat mein auftraggeber vorhin am tel. gesagt, dass es ihm wurscht ist *gruebel*
    gibt es fuer sowas evtl. gute einfuehrungsseiten, wo das mal alles ganz genau fuer n anfaenger erklaert ist? ich versteh ja nicht mal, was das alles fuer komische steuern sind, und warum ich die manchmal zahlen muss, und dann wieder nicht. hab nur die befuerchtung, dass ich mich mal wieder mit halbwissen in irgendetwas reinreite :rolleyes: , was dann in einem finanziellen desaster enden koennte....

  • Re: Re: Re: frage zum kleingewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    die frau vom finanzamt riet mir aber eigentlich davon ab, da sie meinte, dass meine kunden dies evtl. nicht möchten. leider hab ich nicht verstanden warum,


    Es hängt davon ab ob Du Geschäftskunden oder eher Privatkunden hast. Du darfst ja als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen, folglich können Deine Kunden die auch nicht als Vorsteuer vorm Finanzamt geltend machen. Und so kann es kommen das Geschäftskunden mit Dir nicht zusammen arbeiten wollen. Hast Du ausschließlich mit Privatkunden zutun ist das egal. Die können eh nichts "absetzen".

  • Re: Re: Re: frage zum kleingewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    gibt es fuer sowas evtl. gute einfuehrungsseiten, wo das mal alles ganz genau fuer n anfaenger erklaert ist? ich versteh ja nicht mal, was das alles fuer komische steuern sind, und warum ich die manchmal zahlen muss, und dann wieder nicht.


    Verbindliche Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ist - wie die Rechtsberatung - per Gesetz den dafür ausgebildeten Leuten (Steuerberatern, LSt-Hilfe-Vereine usw.) vorbehalten. Insofern wirst Du mit viel Glück immer wieder mal auf etwas mehr oder weniger fundiertes Halbwissen stoßen - such Dir darum lieber einen netten Steuerberater, der Dich speziell für Deine Zwecke anleitet, davon hast Du in der Regel mehr als von allgemein gehaltenen Anfängertipps ;).

    Johnny
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  • Re: Re: Re: Re: frage zum kleingewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    Verbindliche Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ist - wie die Rechtsberatung - per Gesetz den dafür ausgebildeten Leuten (Steuerberatern, LSt-Hilfe-Vereine usw.) vorbehalten. Insofern wirst Du mit viel Glück immer wieder mal auf etwas mehr oder weniger fundiertes Halbwissen stoßen - such Dir darum lieber einen netten Steuerberater, der Dich speziell für Deine Zwecke anleitet, davon hast Du in der Regel mehr als von allgemein gehaltenen Anfängertipps ;).


    Zum Glück muss man nicht für jede Frage einen RA konsultieren, der sich bei seiner Berechung auf ein mittelalterliches Zunft- und Ständerecht beruft. Man muss ja nicht für jeden Scheiß dem RA das Geld in den Rachen werfen. Steuerberater und pseudo-Vereine sind da oft auch nicht besser, zumal die Haftungsfrage bei Fehlberatungen immer so eine Sache ist.


    Es ist daher nicht verboten, sich vorher durch kompetente Informationen einen ersten Einblick zu verschaffen um dann die Details zusammen mit kompetenter Hand zu regeln. Hier sei dann mal dahin gestellt, ob sich (kostenlose) Angebote im Internet dazu eigenen. In jedem Fall aber tut das seriöse Literatur zum Thema (http://www.amazon.de) oder aber für Bürger des Landes NRW die Info-Broschüre zu Steuern für Jungunternehmer: http://php.buergercenter.nrw.d…ownload.php?artikel_id=68 (gibts für andere Länder bestimmt auch in ähnlicher Form, http://www.finanzamt.de und dann durchklicken).

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Moin,


    da mir die ersten Antworten aus dem obigen Thread schon geholfen haben, stelle ich noch mal welche.
    Ich habe mein Kleingewerbe nun abgemeldet, und habe dafür einen neuen Fragebogen zugeschickt bekommen.
    Bei dem Punkt:

    Zitat

    Folgende Wirtschaftsgüter sind in das Privatvermögen überführt worden

    bin ich etwas stutzig. Was sind denn genau WIrtschaftsgüter? Googeln hat mich nicht weiter gebracht, da ich die gefundenen Definitionen nicht verstanden habe. Mich interessiert daran auch nur, ob damit der in Rechnung gestellte Betrag gemeint ist(also die Summe aller Rechnungen die ich ausgestellt habe).


    Falls mir da jemand helfen kann,wuerd ich mich freuen ;)



    greetz
    caoz

  • Wirtschaftsgüter sind Güter, die Du im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe gekauft und deren Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht hast. Wenn Du die nicht beleghaft verkauft, verbraucht, verschrottet oder zerstört (usw.) hast, müssen sie sich noch in Deinem Besitz befinden und werden mit der Aufgabe Deines Gewerbes in Dein Privateigentum überführt. Das wiederum möchte das Finanzamt gerne genau erfahren, damit ermittelt wird, wieviel Restwert gegen Dich abgerechnet werden kann.

    Johnny
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  • Hey!



    Habe auch gerade ein Gewerbe angemeldet, welches ich neben meiner normalen Arbeitstätigkeit als Angestellter betreibe, und habe auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen.


    Denke für meine Zwecke ist eine Kleinunternehmung auch die sinnvollste, da ich ausschliesslich mit Privatkunden zu tun habe.


    Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Den Bogen unausgefüllt mit einem Brief zurückschicken, in dem steht, dass ich gerne als Kleinunternehmer agieren würde? Muss ich dann noch mit reinschreiben, dass ich meine Gewinn / Verlust - Rechnung mit dem "normalen" Lohnsteuerjahresausgleich abgeben möchte?


    Gibt´s da so Standardformulierungen, welche ich am besten nehme?


    Bis denn...



    Bye, Markus.

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