wie lasse ich meine freundin bei mir wohnen ?

  • hallo gemeinde :)


    meine freundin hat ihre wohnung gekündigt und wird im november zu mir ziehen. sie ist eh die meiste zeit hier und da lag der umzug ja nahe. nur haben wir uns in den letzten tagen n paar mal heftig deswegen gefetzt und es sind uns einige sachen unklar.
    ich habe ein leeres zimmer das ich eh untervermieten wollte und es passte von daher perfekt. ich hab mir das alles ganz einfach vorgestellt (miete teilen und gut is) ; denkste.
    der rest (küche, bad und schlafzimmer) ist komplett eingerichtet und kann natürlich von ihr mitgenutzt werden.
    nur wie sieht das mietverhältnis dann aus ? zur untermiete wohnt sie ja nicht. sind wir beide gleichberechtigte mieter oder bin ich hauptmieter ? sie hat nämlich angst davor ; das ich sie bei ner trennung vor die tür setze.


    wie sollten wir das am besten regeln ?


    danke und gruss...mike

    xxx

  • Wenn nur Du im Mietvertrag stehst bist Du der Mieter - Punkt. Im Zweifelsfall musst Du nur dem Vermieter mitteilen, dass Du noch eine zweite Person (= Freundin) mit drinne wohnen hast.
    Wenn Du im Mietvertrag stehen hast, dass Du untervermieten darfst, könnt ihr beide einen Untermietvertrag abschließen, müsst aber nicht.


    Es ist auch völlig wurscht was ihr rechtlich da jetzt festlegt. Wenn es zur Trennung kommt, wird es 1. zu zweit die Hölle auf so engem Raum zusammen und eine/r von euch beiden sollte eh ausziehen ;) Damit 2. hat eh eine/r von euch beiden die Arschkarte gezogen.
    Wenn ihr zusammen zieht, bedeutet das ganz einfach auch das Risiko einzugehen, dass eine/r von euch bei ner Trennung die Wohnung verlassen muss. Darüber müsst ihr euch eben klar sein.


    Edit:
    Regeln müsst ihr das schon selbst. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten: sie muss sich ne neue Bleibe suchen und Du garantierst ihr, sie noch eine gewisse Zeit da wohnen zu lassen, bis sie was neues hat. Je nach Trennungsgrund wenig empfehlenswert ;) Oder ihr regelt, dass sie entweder jetzt schon mit in den Mietvertrag aufgenommen wird oder Du sie als Nachmieterin bei Auszug präsentierst (wobei sie da auch abgelehnt werden kann). Wäre zwar sehr ritterlich ihr die Wohnung zu überlassen... aber wenn 80% der Einrichtung eh von Dir sind...

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Wenn sie ganz sicher sein möchte, dann ist es wirklich das beste, dass Du mit ihr einen Untermietvertrag schließt und dort drinn eine Kündigungsfrist vereinbarst entsprechend den gesetzlichen Mindestkündigungsfristen, die anfangs 3 Monate sind und sich ab einigen Jahren Mitdauer IMHO verlängern...


    Der Vermieter braucht das gar nicht unbedingt zu wissen, obwohl das dann rechtlich nicht einwandfrei ist und er sie ggf. rauswerfen könnte, wenn er das mitbekommt. Du wärst dann ihr ggü. Schadensersatzpflichtig, wenn sie zunächst einmal ins Hotel muss, usw.
    Normalerweise ist das für den Vermieter aber kein Problem, wenn man ihm mitteilt, dass die Freunding mit einzieht (außer es ist ne 15qm-Einzimmerwohnung...). Den meisten Vermietern wird man dann auch sicher sagen können, dass man die Freunding nicht mit in den Hauptmietvertrag reinnehmen möchte aber dennoch eine schriftliche Vereinbarung trifft und daher einen Untermietervertrag abschliesst. Das wäre dann die beste Lösung.


    Du schreibst ja, dass Streitereien schon ab und an mal vorkommen zwischen Euch. Wenns mal hart auf hart kommt ist da schnell der Rausschmiss als Druckmittel da. Außerdem gibts dann ggf. Streitereien über die Höhe der Miete im Vergleich zur Nutzung der Einrichtung und der entstehenden Nebenkosten.
    Ein Untermietvertrag regelt das eindeutig und bietet selbst bei einem handfesten Streit die rechtliche Sicherheit, dass man einen angemessen Zeitraum dort wohnen bleiben könnte, falls sich nicht sofort eine neue Wohnung findet. Du müsstes in diesem Fall dann zwar Deine Ex auch noch ein paar Monate etragen, hast aber gleichwohl auch die finanzielle Planungssicherheit, dass die nächsten 3 Monate ein Teil der Miete gedeckt ist...


    Auch aus Haftungsgründen lohnt sich schon der Abschluss eines solchen Vertrages. Was z.B. wenn Deine Freundin vergisst, den Wasserhahn an der Waschmaschine zuzudrehen oder das Bügeleisen anlässt und die Einrichtung oder gar die Wohnung erheblichen Schaden erleidet. Als Hautpmieter bist Du dann zunächst der Ansprechpartner des Vermieters und haftest ggf. mit Deiner Freundin als Mitbewohnerin ohne Untermietvertrag im gleichen Umfang. Das Geld kannst Du Dir natürlich, auch für Deinen eigenen Schaden an Deiner Einrichtung, von ihr zurückholen, je nach Höhe des Schades wird sie dann aber viele Jahre lang abzahlen müssen.
    Bei einem Untermietvertrag hingegen kannst einmal Du eine Versicherung für die vermietete Sache abschließen (IMHO gibt es so etwas) und außerdem greifne auch die Haftplficht- und Hausratversicherungen Deiner Freundin, wenn sie einen Schaden verursacht oder ein Schaden an ihrem Hab und Gut eintritt...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Standartlösung wäre wohl, das den Hauptmietvertrag auf euch beide abzuschliessen, dann ist jeder auf der sicheren Seite das er die gleichen Rechte an der Wohnung hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    ..., dass man die Freunding ...


    Der beste

    den ich seit längerer Zeit hier gelesen habe :D

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
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  • Re: wie lasse ich meine freundin bei mir wohnen ?


    Zitat

    Original geschrieben von Zed
    [...]
    ....wie lasse ich meine freundin bei mir wohnen ?



    Also wenn ich das hier alles so lese.....komme ich zu dem Schluss


    Am besten gar nicht ?!? ;) :D


    *scnr*


    Schönen Samstag noch.....


    C.

    Nix..............

  • versteh das Problem irgendwie nicht... einigt euch einfach auf eine Summe X die sie monatlich zusteuert. Meinetwegen haltet das schriftlich fest und schaut euch dabei tief in die Augen. Du bist der Hauptmieter und nicht sie - für gewöhnlich gibt es hier aber kein Problem es sei denn ihr könnt euch ohnehin nicht ausstehen aber so sieht mir das nach deinen Beschreibungen nicht aus.


    Also:


    Ihr sagen wieviel du zahlst, sie fragen wieviel sie dazugeben will - schauen ob es reicht, darüber sachlich diskutieren und dann einfach machen ...

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • ok ; danke schonmal :top:


    das geld oder die einrichtung ist nicht so das ding. eher die sicherheit. ich weiss nicht was ich verlangen würde wenn ich zu ihr ziehen würde ? ich glaube gar nix schriftliches :rolleyes:
    naja...ich werd nächste woche mal meine vermieter fragen wenn die ausm urlaub kommen :)


    danke...

    xxx

  • Nun ich würde auch nichts schriftliches mit ihr vereinbaren.Dann hast du später wenigstens keine Probleme wenn du sie mal rausschmeißen willst :D .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Nun ich würde auch nichts schriftliches mit ihr vereinbaren.Dann hast du später wenigstens keine Probleme wenn du sie mal rausschmeißen willst :D .


    Aber um so größere wenn sie Dir die Bude abfackelt. :D

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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